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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Gruppe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

392 
Die Gruppe. 
stimmter Situationen und Schaffung bestimmter Verhältnisse gerichtet 
ist; sind sie aber einmal entstanden, dann gelten sie auch für jeden ein- 
zelnen Fall, mag dieser an sich auch gar keine Neigung zu einem Schute 
hervorrufen. Der hinter ihrer Geltung stehende Wille ist ein Wille von 
formaler Beschaffenheit, nämlich der Wille zur Befolgung der gegebenen 
Norm. Er entfließt also nicht dem Motiv der augenblicklichen einzelnen 
Situation und damit überhaupt nicht vorwiegend der Gegenwart. Er be- 
ruht ebensosehr auf Erlebnissen der Vergangenheit und reicht hier sogar 
über die Lebenden hinaus: auch die Toten haben ihren, oft sogar über- 
wiegenden, Anteil an ihm. Die normativen Inhalte schweben wie gött- 
liche Gebilde über allem Wandel der jeweiligen Stimmung, in ihrer Gel- 
tung davon unberührt. Gewiß sind sie nicht absolut unabhängig von 
dem inneren Zustand der Gruppe. Der Wille z. B. die Arbeiter zu schüt- 
zen muß im allgemeinen wirksam bleiben, soll nicht die Norm erlöschen. 
Aber sie folgen dem Wandel des inneren Zustandes doch. nur sehr mittel- 
bar; der innere Wandel kann sich ihnen gegenüber gewissermaßen nur 
auf Umwegen zur Geltung bringen. Auch hier tritt uns die Tatsache der 
Transponierung entgegen: was durch Triebe, Zweckmäßigkeitserwägun- 
gen oder sachliche Wertempfänglichkeit gefordert wird, erscheint von 
Anfang an gleichzeitig als eine Ordnung, die um ihrer selbst willen Re- 
spekt verlangt. ' Aus der Welt des Seienden ist die Ordnung damit trans- 
poniert in die Welt des Geltenden. Sie kann dann gleichsam nochmals 
auf eine höhere Stufe erhoben werden, wenn die weltlichen Gebote als 
Ausfluß eines göttlichen Willens erscheinen. Sind die Gebote des Rechtes 
und der Sitte schon an sich heilig, so sind sie dies in einem doppelten 
Sinne bei ihrer Überschiebune ins religiöse Gebiet. 
5. Wir reihen hieran ein paar Bemerkungen über einige beson- 
dere Formen der Lebensordnung, nämlich die Sitte und 
das Recht. Unter der Sitte verstehen wir hier solche festen Formen 
positiven und auch negativen Inhaltes, deren Beobachtung die öffentliche 
Meinung vom Einzelnen fordert. In diesen beiden Tatsachen liegt also 
das Wesentliche der Sitte: in den festen Formen, die sich zunächst auf 
das äußere Verhalien beziehen, und in der tragenden Kraft der öffent- 
lichen Meinung, die mit ihrer Autorität an Stelle besonderer für die Ver- 
wirklichung des Gruppenwillens sorgender Organisationen dahintersteht. 
Wir haben hier vor allem die gewaltige Ausdehnung der Sitte zu betonen. 
In den modernen Verhältnissen wird sie leicht verkannt, weil die Sitte 
von dem Wandel der legten Zeit fast völlig verdrängt ist. Vielleicht aber 
hat diese Bewegung ihren Höhepunkt bereits überschritten. Wir brau- 
chen nur an die Zustände unseres Volkstums und an diejenigen der Natur- 
völker zu denken, um uns jene ungeheure Macht sofort lebendig zu
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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