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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Gruppe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

420 
Die Gruppe. 
37. Gentilizismus und Individualismus. 
Wi. Der Mensch ist seiner Natur nach zugleich ein Gruppenwesen 
und eine Persönlichkeit. Es gibt in jeder Kultur gewisse Zusammen- 
hänge, in denen die Gruppe aus ihm spricht, in denen er sich eins fühlt 
mit ihr und mit seinen Genossen zusammenklingt zu dem Wirbewußt- 
sein der Gruppe. Und ebenso gibt es in jeder Gruppe andere Zusam- 
menhänge, in denen der Einzelne für sich steht, sich von seiner Gruppe 
abgehoben fühlt und seinen persönlichen Interessen nachgeht. Inner- 
halb jeder Gruppe zerfallen also die Angelegenheiten in Gruppen- 
angelegenheiten und persönliche Angelegenheiten. . Es gehört zum 
Wesen der Gruppe, daß beide Formen nebeneinander auftreten. In 
dieser Tatsache, die wir bereits früher festgestellt haben ($ 28), stim- 
men alle Gruppen überein. Ein Unterschied kann hinsichtlich ihrer nur 
darin bestehen, daß die eine oder andere Art von Angelegenheiten im 
ganzen genommen überwiegt. In der Tat können wir in dieser Hinsicht 
zwei Typen unterscheiden. Bei dem einen richtet sich z. B. die 
öffentliche Strafe nicht wie bei uns gegen die einzelne schuldige Person, 
sondern gegen eine Teilgruppe, der er angehört und die für ihn haftbar 
gemacht wird z. B. in Gestalt der Blutrache. Aus dem Befremden, mit 
dem unser natürliches sittliches Gefühl von dieser solidarischen Haftung 
Kenntnis nimmt, können wir entnehmen, daß wir es hier hinsichtlich der 
Zurechnung der Strafe mit einem anderen Typus als unserm eigenen zu 
tun haben: eine so weite Ausdehnung der Gruppenangelegenheiten 
widerspricht dem individualistischen Stil unseres Lebens. Ähnlich steht 
es mit dem Verhältnis. des Einzelnen zum Staate. Das enge Gemein- 
schaftsverhältnis des antiken Stadtstaates, der von seinen Bürgern alles 
forderte, widerstrebt ebenfalls unserm viel mehr individualistischen Ge- 
fühl. Auch hier repräsentiert die Antike den Gegensag zu unserm (indi- 
vidualistischen) Typus. — Wir wollen die beiden hier in Frage kommen- 
den Typen als Gentilizismus und Individualismus bezeichnen. Bei dem 
ersteren überwiegen also im großen betrachtet die Gruppenangelegen- 
heiten über die persönlichen, beim zweiten umgekehrt. Beim ersten ist 
der Mensch viel mehr von der Gruppe umschlossen und festgehalten, beim 
zweiten kommt die Individualität viel mehr zu ihrem Rechte und besigt 
eine viel größere Möglichkeit, ihren persönlichen Interessen nachzugehen. 
Natürlich stufen sich beide Typen allmählich gegeneinander ab. Der 
grundsägliche Gegensag beider wird dadurch aber nicht aufgehoben. Wir 
suchen ihn im Folgenden herauszuarbeiten, indem wir eine Reihe ver 
schiedener Lebensgebiete durchwandern, wobei wir zugleich vor ge- 
wissen populären Übertreibungen warnen. Das Hauptgewicht legt unsere
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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