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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Gruppe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

422 
Die Gruppe. 
hergestellt und gleichsam auf seine Persönlichkeit zugeschnitten hat, der 
durch den Gebrauch mit ihnen verwachsen ist und in einem Gemein- 
schaftsverhältnis zu ihnen steht. Der Boden dagegen ist überwiegend 
Gruppeneigentum. Doch liegen auch hier die Verhältnisse verschieden, 
und zwar so, daß sie sich dem jeweiligen Bedürfnis anschmiegen. Bei 
Jägerstämmen ist durchweg das ganze Land unaufgeteiltes Gruppeneigen- 
tum, das jeder benugßen kann. Bei den Hackbauern Melanesiens ist das 
Land aufgeteilt an die einzelnen Sippen, die die einzelnen Bezirke als 
Gruppeneigentum besitggen. Soweit es von den einzelnen Familien inner- 
halb der Sippe angebaut wird, untersteht es für die Dauer der Bestellung 
der freien Verfügung der jeweiligen Teilgruppe. 
3. Wohl am stärksten ist der gentilizistische Typus ausgeprägt auf 
dem Gebiet der Moral und des Rechtes. Bei ihm haften die Grup- 
pen solidarisch für den Einzelnen im stärksten Gegensag zu unserem sitt- 
lichen Empfinden, das eine persönliche Verantwortung kennt. Indem die 
Gruppe auch von anderen Gruppen als eine Einheit aufgefaßt wird, wird 
das Verhalten jedes ihrer Mitglieder in erster Linie nicht auf seine Per- 
son, sondern auf seine Gruppe bezogen und dieser im Guten wie im 
Bösen zugerechnet. Eine Folge dieser solidarischen Haftbarkeit der 
Gruppe ist, daß diese ihrerseits über das Benehmen jedes Einzelnen mit 
einer Sorgfalt wacht, die uns individualistischen Menschen als ein un- 
erhörter Druck erscheint. „Bei den Kayan“, so heißt es in einem vor- 
trefflichen Reisewerk von einer Gruppe malaiischer Stämme im Innern 
Borneos!), „herrscht das Prinzip der Kollektivverantwortlichkeit der 
Hausgenossen sowohl gegenüber der Geisterwelt wie gegenüber anderen 
Gemeinschaften. Diese Tatsache verleiht jedermann ein Interesse an dem 
guten Benehmen seiner Genossen und entwickelt gleichzeitig in ihm selbst 
ein Gefühl für die Pflichten, die er gegen seine Gemeinschaft hat.“ Ähn- 
lich macht eine andere Quelle darauf aufmerksam, daß bei den melane- 
sischen Stämmen eine individuelle Moral kaum vorhanden ist, vielmehr 
nur eine Gruppenmoral und eine Gruppenverantwortlichkeit ausgeprägt 
ist, weil die Umgebung fast immer die Sippe verantwortlich macht statt 
des einzelnen Täters und selbst im entgegengesetten Fall die Sippe oft 
die weiteren Folgen tragen muß, z. B. Buße zahlen für einen Diebstahl”). 
Wer fühlte sich hier nicht besonders an unsere Offizierskreise, Studenten- 
verbindungen und ähnliche enge Zusammenschlüsse erinnert? 
Die Gruppenmoral hat zum Ziel lediglich das Ge dei hen der 
Gruppe, nicht dasjenige des Individuums. Denkbar wäre 
freilich auch das Gerenteil: eine Gruppe könnte bei hinreichender Wert- 
1) Hose and Mc Dougall, The pagan tribes of Borneo II, 194. 
2) Seeligmann, The Melanesians 5S.. 565.
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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