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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Gruppe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Die Eigenschaften der Masse. 
433 
zusammensebt. Gegen diese Forderung aber sündigt die zur Diskussion 
stehende Theorie vielfach. Man spricht z. B. von der Unbesonnenheit 
der Urteile der Geschworenen und stellt ihnen stillschweigend den als 
einzelnen Beamten gedachten Richter gegenüber. Dabei aber vergleicht 
man Laien mit dem Fachmann; und es ist an sich klar, daß hier der 
Hauptgrund der konstatierten Tatsache liegt; oder meint man im Ernst, 
daß ein einzelner Geschworener bessere Urteile abgeben werde als ein 
Dutzend? Behauptet man ferner etwa für die deutsche Justiz mit einem 
vergleichenden Seitenblick auf die englische, daß der einzelne Richter 
besser arbeitet als das richterliche Kollegium, so denkt man dabei still- 
schweigend an einen besonders hochqualifizierten Einzelrichter, bei dem 
Kollegium aber an durchschnittliche Kräfte. Nur in diesen Fällen aber 
ist die ganze These von der Erniedrigung des Niveaus unzweifelhaft 
richtig. In anderen Fällen wird tatsächlich neben dem Typus der Er- 
uiedrigung- auch der entgegengeseßte sich konstatieren lassen, der Fall 
nämlich, daß durch das Zusammenwirken mehrerer Kräfte das Urteil 
erst seine volle Reife und Durchbildung erhält. — Ähnlich ist es mit der 
als Beispiel herangezogenen Behauptung, daß nur der einzelne Gelehrte 
unter Umständen genial schaffe, eine Akademie aber es nicht über die 
sammelnde und registrierende Tätigkeit hinausbringe. Abgesehen davon, 
daß der Akademie durch die ganzen Verhältnisse in der Regel nur Auf- 
gaben der legteren Art gestellt und möglich sind, wird hier wieder der 
Sachverständige einer Gruppe von Laien gegenübergestellt; denn für 
jedes einzelne Problem wird die Mehrzahl der Akademiemitglieder aus 
solchen Laien bestehen. Ähnliches gilt für den Sat, daß der Einzelne, 
der für ein öffentliches Interesse, z. B. die Bekämpfung einer Volks- 
seuche, öffentlich auftritt, dabei eine ganz andere Energie und Tüchtig- 
keit zeigt als ein Verein, der sich dieser Sache annimmt. Ein Einzelner, 
ler eine derartige Tätigkeit überhaupt auf sich nimmt, gehört natürlich 
zu den über dem Durchschnitt stehenden Individuen, während der Verein 
sich in der Hauptsache aus mittelmäßigen Naturen zusammensegöt und 
demgemäß in seinem Niveau nicht über den Durchschnitt hinausgehen 
kann. Dieser legtere Punkt ist besonders zu betonen: man kann von 
vornherein von einer Gruppe nicht erwarten, daß ihre kollektive Betäti- 
zung über das durchschnittliche Niveau der menschlichen Natur innerhalb 
der betreffenden Gruppe hinausgehe. Vielfach entsteht der Irrtum ein- 
fach dadurch, daß dieses durchschnittliche Niveau der 
menschlichen Natur im Sinne des Rationalismus üb erschätzt wird. 
Man macht sich nicht hinreichend klar, wie gering der Anteil ist, den im 
Durchschnitt an unseren Urteilen die streng logische Erwägung, die kri- 
tische Gesinnung hat; wie viel von ihnen sich auf irreführenden Einflüs- 
Yierkandt, Gesellschaftslehre. 
”q
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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