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Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
178263682X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-177433
Document type:
Monograph
Author:
Vierkandt, Alfred http://d-nb.info/gnd/118804472
Title:
Gesellschaftslehre
Edition:
2., völlig umgearb. Aufl
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Enke
Year of publication:
1928
Scope:
XI, 484 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

ARE, 
52 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
nur der erste Typus, also der genossenschaftliche, in Frage. Er ist auch in dieser 
Darstellung überall gemeint, soweit nicht geschichtliche Komplikationen in Betracht 
gezogen sind. 
7. Wem wird Unterordnung erwiesen? Bei der Beantwortung 
dieser Frage beschränken wir uns zunächst auf den Fall, daß der Trieb 
sich auf ein einzelnes Individuum richtet, wir können dann all- 
gemein antworten: dem Überlegenen — überlegen freilich nicht im phy- 
sischen Sinne, sondern im Werie. Was aber wertvoll ist, hängt von 
Zeitalter und Gruppe ab. Es kann der Eroberer, der Staatsmann, der 
Unternehmer, der Heilige, der Künstler, der Athlet oder wer sonst sein 
je nach dem Werimaßstabe, der jeweils gilt. Auch der Gehorsams- 
trieb erweist sich als ein eminent plastischer Trieb, dessen konkreter 
Inhalt den stärksten historischen Verschiedenheiten unterworfen ist. 
Die Überzeugung von der Überlegenheit eines Menschen in dem 
hier gemeinten Sinne kann auf verschiedene Weise entstehen. Sie kann 
zunächst der Gruppe gelten, an deren Autorität der Einzelne. Anteil 
hat in dem Maße, in dem er den Eindruck der Zugehörigkeit zu ihr er- 
weckt. Von dieser institutionell begründeten Autorität 
isı die persönlich begründete zu unterscheiden. Die Über- 
zeugung von der Überlegenheit einer Persönlichkeit als solcher entsteht 
entweder aus einem Wissen um die Persönlichkeit und ihre Leistungen 
oder aus dem unmittelbaren anschaulichen Eindruck, der auch von der 
ruhenden Persönlichkeit ausgeht; denn der Instinkt der Unterordnung 
wird wie alle Instinkte bereits durch gewisse Symptome, nämlich die 
Ausdruckshaltung, in Bewegung gesegt. Wer ein gewisses Selbstbewußt- 
sein in seinem ganzen Auftreten zur Schau trägt, der hat von vornherein 
eine bevorzugte Aussicht, Anerkennung zu finden und sich durchzusegßen; 
die geborenen Führer insbesondere sind solche schon durch Ton, Miene 
und Haltung. Die Überlegenheit allein genügt ferner nicht. Der reine 
Egoist kann keinen Führer abgeben, höchstens Furcht einflößen; der 
echte Führer muß vielmehr den Eindruck erwecken, daß er das Ganze 
fördert und damit diejenigen, die sich mit diesem Ganzen innerlich ver- 
bunden fühlen. Und er wird diesen Eindruck auf die Dauer nicht er- 
wecken, ohne wirklich eine solche Gesinnung zu haben. Die Charakte- 
ristik Napoleons bei Taine, daß er alle Menschen lediglich für seine per- 
sönlichen Zwecke rücksichtslos ausnußte, muß daher schon deswegen 
beanstandet werden, weil sie uns seine geniale Führerqualität nicht zu 
erklären vermag. Auch die Gewährung äußerer Vorteile genügt nicht 
für die Erzeugung des Unterordnungswillens. Der Reiche, der lediglich 
kraft seines Besiges etwa aus Gutmütigkeit anderen wirtschaftlich hilft, 
braucht keine Unterordnung oder Verehrung zu finden. Die Förderung 
darf nicht als Folge äußerer Verhältnisse erscheinen, der die Person gleich-
	        

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Stock Dividends. U.S. Gov. Print. Off., 1927.
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