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Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Bibliographic data

fullscreen: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
1784950556
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-170296
Document type:
Monograph
Author:
Syrup, Friedrich http://d-nb.info/gnd/130044288
Title:
Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Reimar Hobbing
Year of publication:
1928
Scope:
224 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Teil C. Die übrigen (außerhalb des Rahmens der Arbeitszeitverordnung und der Gewerbeordnung) ergangenen Gesetze und Verordnungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
  • II. Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
  • III. Lübecker Familien und Persönlichkeiten aus der Frühzeit der Stadt
  • IV. Aussenpolitische und innerpolitische Wandlungen in der Hanse nach dem Stralsunder Frieden (1370)
  • V. Die Hanse und die nordischen Länder
  • VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
  • VII. Grosshandel und Grosshändler im Lübeck des 14. Jahrhunderts
  • VIII. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts

Full text

‚18 
11. Der Markt von Lübeck 
Städten das untere Geschoß der Rathäuser durchgängig als Verkaufshalle eingerichtet 
und dem Betriebe der Tuchhändler vorbehalten war‘. Für Lübeck nahm man bisher 
jedenfalls ein vom Rathaus räumlich getrenntes Gewandhaus an; bis zum ausgehenden 
13. Jahrhundert hat aber auch in Lübeck das Erdgeschoß des vorderen Langhauses dem 
Gewandschnitt gedient. Vgl. auch M. Stoeven, Der Gewandschnitt in den deutschen 
Städten, 1915, S. 38. 
37) Die Angaben über die Verlosungsart der Verkaufsstände der Gewandschneider, 
Gerber, Fleischhauer und Bäcker sind abgedruckt: L.U.B. II, S. 1045— 1047; größtenteils 
in den aus dem liber memorialis entnommenen Anmerkungen, 
38) witgerwer und illi cum rotlasch stehen als Einheit den Lohgerbern gegenüber. 
Irrtümlich zieht Höhler, a. a. O. S. 11, „illi cum rotlasch‘“ zu den Lohgerbern. 
3) Vermutlich ist die Zahl zu gering. 
%0) Vergeblich habe ich eingehend die späteren Quellen durchgearbeitet, um geeignetere 
Unterlagen zu gewinnen, Einiges von diesen Untersuchungen möchte ich hier mitteilen, 
da sie für die spätere Gewerbegeschichte Lübecks wertvolle Anhaltspunkte geben. 
Während seit 1370 das Einziehen der Jahresmieten von allen Einzelbuden und dem 
Pelzerhaus Sache der Wette wird, hat die Kämmerei diejenigen Verkaufsstellen behalten, 
deren Plätze verlost wurden: Gewandhaus, Fleischschrangen, Bäckerbänke, Lohhaus, 
obwohl hier nur die Lohgerber anfänglich ihre Plätze verlosten; außerdem die Einnahmen 
von Stadelgeld auf dem Markte selbst. Dementsprechend begegnen bereits in der ältesten 
Rechnungsablage vom Jahre 1408 (L.U.B. V, S. 277ff.) Einnahmen von den Gewand- 
schneidern, Bäckern, Knochenhauern, vom Lohhaus und vom ‚„,stedelgelde up dem 
markede‘. Ungünstig liegen die Verhältnisse der Folgezeit insofern, als die Empfangs- 
rollen der Kämmerei von 1421 bis 1459 all diese Einnahmen summarisch unter der Rubrik 
„von latelgelde und stadelgelde‘“ buchen, allerdings von 1421 bis 1433 wenigstens das 
Stadelgeld vom Marktplatz für sich allein. Von 1421 bis 1459 gehen diese Gesamteinnahmen 
von 338 m. 15 ß auf 261 m. 12 ß, bis 1612 sogar auf 192 m. 1 ß zurück. Von 1460 an 
liegen die Dinge wieder günstiger: die Einnahmen werden jetzt wieder spezifiziert. Für 
das Jahr 1460 ergeben sich folgende Beträge (Kämmereiempfangsbuch 1, f. 3): 
i. Knochenhauer (1. und 2. Rate) ........ „. ,. 138 m. 
2. Gewandschneider ........ 2. „37 
3, Bäcker (1. und 2. Rate) .......... ; .. 32 „ 7ß 
4 Rotlöscher (Weißgerber) (1. und 2. Rate) ... 9, 4ß 
5. Lohgerber (1. und 2. Rate) ... ........... 9 
6. Wollenweber .........- aä 
7. Stadelgeld auf dem Markt . - Lee 30 ,, 
Summe: 261 m. 11 ß. 
Bis zum Jahre 1530 sind diese Einnahmen lückenlos zu verfolgen; das nächste Empfangs- 
buch setzt erst 1583 ein; von da an können die Beobachtungen wieder fortgesetzt werden. 
Mit der Zeit werden die Eintragungen eingehender: während der Eintrag von 1460 nur 
die Nettoeinnahmen bringt, werden später Brutto- und Nettoeinnahmen (unter Abzug 
von Trinkgeldern usw.) gebucht. Diese Bruttoeinnahmen lassen einen unmittelbaren 
Schluß auf die Zahl der Gewerbetreibenden zu; zum Überfluß ist obendrein noch die 
Zahl und die jährliche Leistung des einzelnen Gewerbetreibenden oft angegeben. Z. B. 
1530: 50 Knochenhauer, 21 Gewandschneider, 45 Bäcker. Leider versagen diese Angaben 
ganz für die im Lohhaus zu suchenden Handwerker. Schon 1462 fallen die Lohgerber 
zanz aus. 1530 ist die Abgabe der Rotlöscher auf 4 m. 10 ß (Brutto: 5 m.), die der Wollen- 
weber (auch Lakenmacher genannt) auf 2 m. 10 ß (Brutto: 3 m.) zusammengeschrumpit. 
Will man den alten Satz, daß jeder Wollenweber 4 ß zahlt, zugrunde legen, so hätte man 
1460 mit 20, 1530 mit 12 Wollenwebern zu rechnen. In der Tat ist bei den Bäckern der 
alte Satz (1 m. 6 ß) bis ins 17. Jahrhundert hinein der gleiche geblieben! Dafür hat es 
sich bei ihnen aber auch nur um eine Formalität gehandelt, wenn sie z. B. 1654 überhaupt
	        

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National Banking under the Federal Reserve System. The National City Bank of New York, 1927.
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