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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
1784950556
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-170296
Document type:
Monograph
Author:
Syrup, Friedrich http://d-nb.info/gnd/130044288
Title:
Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Reimar Hobbing
Year of publication:
1928
Scope:
224 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Teil C. Die übrigen (außerhalb des Rahmens der Arbeitszeitverordnung und der Gewerbeordnung) ergangenen Gesetze und Verordnungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

60 Zweiter Teil. Lande!. III. Zur Geschichte von Lande! und Industrie. 
zieht, stehen nun aber teils von Anfang an, teils bald darauf weitere arbeitsteilige 
Glieder von Landet und Verkehr, die mehr dem Mittelstände oder gar den unteren 
Klassen angehören. Schon die kleineren Lausierer, die teils im Gefolge des großen 
Kaufmannes, teils selbständig mit etwas höherer wirtschaftlicher Entwickelung entstehen, 
gehören hieher. 
Zn dem Maße, wie aus den älteren Märkten, die einigemale im Jahre bei 
Gelegenheit der Gerichts- und Volksversammlung, der kirchlichen Feste gehalten werden, 
täglich stattfindende Märkte werden, treffen wir seßhafte Kleinkausleute, Krämer, Löker, 
welche, mit kleinem Gewinn sich begnügend, den lokalen Detailhandel übernehmen; es 
entsteht daneben ein offizielles Marktpersonal von Marktmeistern, Messern, Trägern, 
Maklern, Warenprobierern, denen sich erst der fremde Münzer und Geldwechsler, 
dann der heimische zugesellt. Aus letzteren erwächst später der Bankier und das ganze 
Kreditgeschäft, das aber lange auch von anderen Großkaufleuten, von Klöstern und 
Stadtverwaltungen, von Goldschmieden nebenher betrieben wird, erst im Laufe der 
letzten 200 Jahre seine große, selbständige Ausbildung, seine Spezialitäten, seine innere, 
weitgehende Arbeitsteilung empfangen hat. 
Das Verkehrsgeschäst ist sehr lange Sache des reisenden Kaufmanns selbst. Er 
verpflegt sich unterwegs selbst oder nimmt Gastfreundschaft in Anspruch, er besitzt 
eigene Schiffe, Pferde und Wagen, er oder seine Diener begleiten die Waren selbst. 
Im Orient kehrt er noch heute in der von den öffentlichen Gewalten hergestellten 
Karawanserei ein, die ihm nur leere Räume bietet. Gasthäuser sind erst langsam im 
Mittelalter aufgekommen, noch im vorigen Jahrhundert mußte die preußische Ver 
waltung sich bemühen, sie durch besondere Begünstigungen ins Leben zu rufen, während 
heute das Gasthaus, die Bank und die Poststelle die ersten Läufer einer städtischen 
Neugründung in Amerika sind und die europäische Gasthausindustrie eine der groß- 
arttgsten, technisch und auch arbeitsteilig vollendetsten ist. 
Die Entstehung eines besonderen Frachtgewerbes haben wir am Wasser zu 
suchen. Der Schiffer, der freilich lange zugleich Fischer bleibt, auch einzelne Zweige 
des Landels, so hauptsächlich den Getreide- und Lolzhandel, mit seinem Frachtgewerbe 
verbindet, nimmt den Kaufmann und seine Waren schon bei den Phönikern und im 
Altertume auf; aber daneben bleiben vielfach die Großkaufleute der Seestädte Reeder 
und Schiffsbesitzer bis heute. Viel langsamer entwickelt sich ein besonderes Fracht- 
fuhrgeschäst auf dem Lande. Das Altertum hat nur Spuren davon; die neueren 
Zeiten haben es vom 15.—18. Jahrhundert langsam entstehen sehen; die Metzger und 
Bauern an den Lauptstraßen beschäftigen lange ihre Pferde nebenher in dieser Weise, 
bis das regelmäßige Frachtfuhrgeschäft als selbständiges Gewerbe sich lohnte. Eine 
Post im Dienste der kaiserlichen Verwaltung hat das Altertum gekannt, aber nicht im 
Dienste des Verkehrs; erst aus den städtischen und fürstlichen Botenkursen des 
15.—17. Jahrhunderts sind die Posten unserer Tage als selbständige, dem Brief-, 
Personen- und Frachtverkehr dienende Institute erwachsen. An sie knüpfen sich als 
große Privatunternehmungen oder Staatsinstitutc unsere heutigen Eisenbahnen, Tele 
graphenanstalten, Postdampferlinien, Telephoneinrichtungen mit ihrem arbeitsteiligen 
Personal von Tausenden von Personen. 
Alle diese Institutionen zusammen haben vom 16. Jahrhundert an unsern Lande! 
und seine Einrichtungen in den zivilisierten Staaten und zwischen ihnen gänzlich um 
gestaltet. Nun konnte der Kaufmann zu Lause bleiben, durch Briese und Fracht 
geschäfte, welche andere besorgten, seinen Lande! abmachen; er brauchte nicht mehr in 
gleichem Maße wie früher allein oder in Genossenschaft sich eine Stellung in fremden 
Ländern zu erkämpfen; derartiges nahm ihm, wenigstens teilweise, die Staatsgewalt 
ab. Selbst die Warenlagerung und das Vorrätehalten ging teilweise auf besondere 
Geschäfte und Organisationen, wie die öffentlichen Lagerhäuser, über; das Spekulieren,
	        

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Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
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