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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

Metadata: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1785255827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-188456
Document type:
Monograph
Title:
Statistik der Evangelischen Liebestätigkeit (Halboffene und Offene Fürsorge) und Jugendarbeit
Place of publication:
Berlin-Dahlem
Publisher:
Wichern-Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
XIII, 689 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Index

Document type:
Monograph
Structure type:
Index
Title:
Orts-Register
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Abend von dieser Tribüne sagen zu können, ist gerade das Gegenteil 
der Fall, das ergibt sich sowohl aus dem Vortrag des Referenten, als 
auch aus den Informationen, welche ich persönlich bisher gesammelt 
habe, Hier in der Sowjetunion ist das Strafregime auf einem ganz 
anderen Prinzip aufgebaut. 
Hier ist der Verurteilte trotzdem Mensch, wie ich selbst beob- 
achtet habe, nicht ein Feind, sondern ein Kranker, aber nicht ein 
„Lombrosos‘” Verbrecher, der in einem Spital unterzubringen wäre 
— wir haben keine Spitäler besucht —, sondern ein sozialkranker 
Mensch. Das Strafregime in der Sowjetunion ist folgendermaßen zu 
verstehen: Ein verurteilter Mensch ist vor allem ein Unwissender, 
ein Schwächling; man muß ihn erziehen — und ihn arbeiten lassen. 
Ihn leiden lassen, wäre unnütz, es würde ihn erbittern, empören 
und unvermeidlich ins Gefängnis zurückführen. Wenn der Mensch 
soziale Erbitterung und Leiden kennt, und wenn er im Gefängnis 
weder zu seiner Erziehung, noch zu seiner Erhöhung etwas erhalten 
hat, so hat er nach seinem Austritt nur den einzigen Weg zu be- 
treten, den des Verbrechens, 
Einerseits haben wir gehört, was in den kapitalistischen Län- 
dern, anderseits, was in dem hiesigen Lande vor sich geht. Der Unter- 
schied zwischen dem Strafregime hier und dort läßt sich ganz genau 
feststellen: bei uns haben wir einen Verbrecher, der getroffen sein 
muß, genauer gesprochen: einen Feind, der niederzuschlagen ist; hier 
sehen wir einen Kranken, einen Unwissenden, der Pflege, ärztlicher 
Behandlung und Erziehung bedarf, - 
In seiner Anwendung ist dieser schöne Gedanke ganz neu, Hier 
erkenne ich und begrüße denselben. . 
Wäre es denn möglich, durch irgendwelche progressive Refor- 
men die Mentalität der kapitalistischen Regierungen radikal. umzu- 
gestalten? Wäre es denn möglich, dahin zu gelangen, sie das be- 
greifen zu lassen, was man hier mit einem Male verstanden hat? 
Ist denn eine aktive Bewegung nicht notwendiger als eine Ideen- 
bewegung? Jeder muß sein Gewissen befragen, bevor er darauf 
antwortet. 
Ich meinerseits habe meine Antwort bereits abgegeben, und ich 
hoffe, Sie haben mich verstanden. ; 
In unsere Länder zurückgekehrt, können wir unserer Gesinnung 
nur in einer aktiven Bewegung Ausdruck seben, 
Ehrmann-Jugoslawien: 
Ich spreche über Jugoslawien. Das dortige Regime der Unter- 
suchungshaft ist gut bekannt, Ich erinnere an verschiedene Fälle, 
wie Wujowitsch u. a., wo wir Gelegenheit hatten, einen Einblick in 
die jugoslawische Untersuchungshaft zu tun, 
Dagegen ist der Strafvollzug in den Gefängnissen der breiten 
Oeffentlichkeit so gut wie unbekannt. Ich habe ein Dokument vor 
mir, aus dem wir uns mit den Methoden des Strafvollzugs in Jugo- 
slawien bekannt machen können, Es ist eine Petition der politischen 
Häftlinge in Slawonisch-Mitrowitza an den Justizminister, in der sie 
sich über die Behandlung beschweren und den Hungerstreik ankündi- 
gen, Die politischen Gefangenen werden keineswegs als solche aner- 
kannt. Sie werden als Verbrecher betrachtet. und zwar als eine 
17
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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