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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werk- 
tätigen und ihre Organisationen 
Paschukanis, Sowjetunion: 
Die Verbreitung von Ausnahmegesetzen ist ein Zeichen der 
Epoche der sozialen Revolution. Aus Furcht vor der kommenden 
proletarischen Revolution greift die Bourgeoisie in einer Reihe von 
Ländern zu außerordentlich diktatorischen Gesetzesvorschlägen und 
Verwaltungsmaßnahmen, die den Zweck haben, die revolutionäre 
Bewegung der Arbeiter, des Bauerntums und der kolonialen Völker 
niederzuhalten, Es muß von vornherein der reaktionäre Charakter 
dieser Ausnahmegesetzgebung unterstrichen werden, im Gegensatz 
zu den revolutionär-diktatorischen Ausnahmegesetzen und Verwal- 
tungsmethoden, die während der großen französischen Revolution wie 
auch während des Bürgerkrieges in den Vereinigten Staaten von 
Nordamerika im Jahre 1864/65 von der Bourgeoisie angewandt wur- 
den. In allen genannten Fällen hat die Bourgeoisie diese Ausnahme- 
zustände geschaffen und diese Ausnahmegesetze herausgegeben, die 
gegen die reaktionäre Klasse gerichtet waren, nämlich gegen die 
Feudalaristokratie und gegen die Sklavenbesitzer, Diese Ausnahme- 
gesetze und die diktatorischen Methoden haben den Zweck, den 
Widerstand der reaktionären Klassen zu brechen und den Weg für 
eine neue fortschrittliche Gesellschaftsform freizumachen. 
Dieselbe historische Bedeutung hat auch das Regime der prole- 
tarischen Diktatur im Bunde der Sowjetrepubliken, Es muß unter- 
strichen werden, daß Ausnahmegesetze eine progressive Bedeutung 
haben, wenn ein unterdrücktes Kolonialvolk solche anwendet, um 
sich gegen die Imperialisten zu verteidigen. Im Gegensatz dazu wird 
Ausnahmegesetzgebung der imperialistischen Länder immer den 
Zweck haben, den historisch unabwendbaren Zusammensturz des 
Kapitalismus zu verhindern. Diese Gesetzgebung ist gegen die pro- 
gressivste aller Klassen der heutigen Gesellschaft gerichtet, nämlich 
gegen das Proletariat, Und diese Ausnahmegesetzgebung dient zur 
Verteidigung der Privilegien einer‘ kleinen Kapitalistengruppe. 
Die historischen und außerordentlichen Methoden, falls sie von 
einer progressiven Klasse angewandt werden, sind von der Ent- 
wicklung der ungewöhnlichen politischen Aktivität der unteren 
Schichten der Bevölkerung begleitet, die früher unterdrückt und vom 
politischen Leben ausgeschlossen waren, (Kleinbürgertum und 
Bauerntum während der englischen und französischen Revolution, 
Proletariat und Bauerntum im Bunde der Sowjetrepublik,) 
Die Ausnahmegesetzgebung der reaktionären Klassen hat im
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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