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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

Gegenteil als Folge immer eine Schwächung, wenn nicht eine völlige 
Vernichtung des politischen Einflusses der werktätigen Massen, 
Die Anwendung von verschiedenen außerordentlichen MaBß- 
nahmen wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts überall 
nach dem französischen System des Belagerungszustandes geregelt. 
Das französische System hat das Vorbild abgegeben für die Regelung 
dieser außerordentlichen Vorkehrungen im kontinentalen Europa, und 
auch die Bezeichnung „Belagerungszustand” stammt von dort. Marx 
hat darüber im „18, Brumaire” geschrieben: 
„Die Vorfahren der „honetten Republikaner” hatten ihr Symbol, 
die Trikolore, die Tour durch Europa machen lassen. Sie ihrerseits 
machten auch eine Erfindung, die von selbst den Weg über den 
ganzen Kontinent fand, aber mit immer erneuter Liebe nach Frank- 
reich zurückkehrte, ,.. den „Belagerungszustand”. 
Eine andere Methode, ein anderes System ist das englische 
System, wo die Regierung die notwendigen außerordentlichen Maß- 
nahmen auf eigene Verantwortung vornimmt und dann nachträglich 
vom Parlament die Genehmigung dazu einholt. 
Drittens können die außerordentlichen Maßnahmen auf dem 
Wege der normalen Gesetzgebung getroffen werden, Als solches 
spezielles Gesetz muß ich zum Beispiel das „Sozialistengesetz“ von 
der Epoche Bismarck nennen, 
Der Uebergang vom Kapitalismus der freien Konkurrenz zum 
monopolistischen Kapitalismus im letzten Viertel des 19. Jahrhun- 
derts ist überall mit Verstärkung der reaktionären Tendenzen be- 
gleitet; Ich verweise hier auf den Kampf gegen die Gewerkschaften 
in den ersten Dezennien des 20. Jahrhunderts vor dem imperialisti- 
schen Kriege, auf die Gewaltpolitik in den Kolonien, auf die allge- 
meine reaktionäre militärische Richtung der inneren und äußeren 
Politik, Während des imperialistischen Krieges sind diese Ten- 
denzen besonders stark hervorgetreten. Der Krieg hatte eine Reihe 
von Ausnahmegesetzen mit sich gebracht: Zensur, Verfolgungen 
von Internationalisten usw. 
Während dieser Zeit sind auch die Ueberreste der sogenannten 
„anglo-sächsichen Freiheiten‘ zugrunde gegangen, Lenin hat in 
seiner Schrift „Staat und Revolution‘ darauf hingewiesen. Er schrieb: 
„England und Amerika, diese bedeutendsten und letzten Ver- 
treter der angelsächsischen „Freiheit“ der Welt, im Sinn des Fehlens 
eines Militarismus und Bürokratismus, sind völlig in dem schmutzi- 
gen und blutigen Sumpf der bürokratisch-militärischen Institution 
hinabgesunken, die sich alles unterwerfen und die alles erwürgen.” 
Der Gesetzesakt, der im ersten Krießsjahr in England heraus- 
gegeben wurde über die Verteidigung des Königreichs (Defence of the 
Realm act) hat das kriegsgerichtliche Strafverfahren für eine ganze 
Anzahl von Verbrechen eingeführt.. Nebenher gingen Kriegszensur, 
Haussuchungen und Verhaftungen nach Willkür der Polizeibehörden 
ohne diesbezüglichen gerichtlichen Beschluß, 
Nach dem Kriege haben wir eine Reihe von Ausnahmegesetzen 
in ganz Europa, Diese Ausnahmegesetze sind überall durch die 
Furcht vor der proletarischen Revolution ins Leben gerufen worden. 
Eine Ausnahme könnte das Gesetz vom 21. Juli 1922 sein. das
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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