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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Das Asylrecht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

nun zum Beispiel die tschechische Behörde „nein“, so ist es schon 
oft vorgekommen, daß er, wenn er die Grenze überschritten hat, 
in dem betreffenden Land unter politische Verfolgung gestellt wurde, 
Es ist ferner ausdrücklich die Unzulässigkeit der Ausweisung 
des Flüchtlings zu fordern, dessen Auslieferung verlangt worden 
ist. Es müssen bei Gesetzen, wie dem Arbeitsschutzgesetz in Oester- 
reich, ausdrücklich Ausnahmen für politische Flüchtlinge verlangt 
werden. Es muß ferner verlangt werden, daß eine Ausweisung nicht 
durchgeführt werden darf, bis die Aufnahme des Ausgewiesenen 
durch einen anderen Staat gesichert ist und daß aus diesem Grunde 
allein keine Schutzhaft verhängt werden kann, 
Es ist ferner die Einschränkung der Ausweisung politischer 
Flüchtlinge zu fordern, wenn sie sich Verletzungen der Gesetze des 
Asyllandes zuschulden kommen lassen. Beseitigung der Ausweisung 
wegen Vagabundage, Anerkennung der Unterstützung durch Hilfs- 
organisationen als redliches Einkommen, Garantien gegen formale 
Abschiebung, das wären die wichtigsten Forderungen, die ferner 
aufzustellen sind. - 
In bezug auf das Verfahren muß gefordert werden: 
Eine Legitimierung politischer Flüchtlinge als solche, die jedes 
andere Ausweispapier ersetzen: Ausweis und Anerkennung durch 
unsere Organisationen, Es muß ferner über die Entscheidung der poli- 
tischen Behörden bei Weigerung einer solchen Legitimierung eine Be- 
schwerdeinstanz geben, Es werden Asylrechtskomitees (gewählte 
Kommissionen) vorgeschlagen, die über die Beschwerde wegen Ver- 
weigerung der Anerkennung oder wegen Ausweisung entscheiden. 
Und schließlich soll eine Instanz an einem Gerichtshof des öffent- 
lichen Rechts in Art des österreichischen Verfassungsgerichtshofes 
gefordert werden. Diese Forderungen sollen sich nach der Ver- 
tassung der einzelnen Länder richten. 
Es ist sehr leicht, noch einige Dinge zu fordern, von denen aber 
jeder weiß, daß sie vor der Eroberung der Macht durch das Prole- 
tariat nicht erfüllt werden können. Wir werden uns davon über- 
zeugen, daß man ohne proletarische Revolution nicht einmal eine 
anständige Reform durchführen kann, was uns aber nicht abhalten 
darf, heute die Massen für diese Fragen.zu mobilisieren. Die Frage 
der Mobilisierung der breitesten Oeffentlichkeit, auch der kleinbürger- 
lichen und intellektuellen Kreise, hängt natürlich auch wiederum 
von den einzelnen Situationen in den Ländern ab. Ich persönlich bin 
der Meinung, daß z. B. die Unterschrittensammlung für Gesetz- 
entwürfe ein gutes Mittel ist. In Oesterreich haben wir einen solchen 
Versuch gemacht. Wir haben einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, für 
den sich die Freidenker-Internationale einsetzte. Obgleich die Sozial- 
demokratie den Freidenkern die Unterschriftensammlung verboten 
hat, wurden allein von der Roten Hilfe 35 000 Unterschriften gesam- 
melt, Mit der Erweckung der Oeffentlichkeit könnte man dann die 
proletarischen Parteien zum mindesten unter Druck setzen, wenn es 
sich um Einbringung oder Parlamentsberatungen solcher Gesetz- 
entwürfe handelt, 
Wir haben also ein reiches Arbeitsfeld vor ‘uns. Um so größer 
muß unsere Energie und unser Fleiß sein, mit dem wir an die Arbeit 
im Interesse der politischen Flüchtlinge gehen müssen.
	        

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Organizacion Política Y Económica de La Confederacion Argentina, Que Contiene: 1. Bases Y Puntos de Partida Para La Organización Política de La República Argentina; 2. Elementos Del Derecho Público Provincial Argentino; 3. Sistema Económico Y Rentístico de La Confederacion Argentina; 4. De La Integridad Nacional de La República Argentina, Bajo Todos Sus Gobiernos. Impr. de José Jacquin, 1856.
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