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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

neben- und durcheinander leben. Es war einst der Kerker dieser 
Nationen. Nicht einmal die fortgeschrittensten unter ihnen konnten 
Ihre Nationalität frei entwickeln. Und was sehen wir jetzt? Ich war 
erstaunt, als ich in Prag im Jahre 1923 zuerst die Bücherausstellung 
der Sowjetunion besuchte und ukrainische, weißrussische, tata- 
rische, mongolische, georgische, armenische usw. Bücher ausge- 
stellt fand: Und mein Erstaunen steigerte sich, als ich vor zwei 
Jahren hier in Moskau die wissenschaltliche Arbeit des Ostinstituts 
betrachten konnte. Es ist schon an sich selbst ein revolutionäres 
Faktum, wenn Kirgisen und Jakuten ihre eigene autonome Sowjet- 
republik besitzen, während Indien, die Wiege aller europäischen Zivi- 
lisation, zur englischen Kolonie entwürdigt dasteht! Wir sehen deut- 
lich, daß im proletarischen Staate, in einem klassenlosen Staats- 
sebilde mit einem Schlag jede nationale Unterdrückung verschwunden 
ist. Die russische Nation besteht weiter, sie ist nicht weniger kräftig 
wie früher, Die Verschiedenheit der Sprachen, der Gebräuche, der 
nationalen Traditionen, der diversen Kultursphären hat auch nicht 
ıbgenommen. Was sich aber gewaltig geändert hat, ist die soziale 
Struktur und die Macht im Lande. Die proletarische Revolution 
hat neue Literatursprachen geschaffen, sie hat die kleinen Völker 
als solche zum Selbstbewußtsein aufgeweckt. Das ist also möglich. 
Der Grund des Uebels der Unterdrückung liegt eben im Wesen der 
Klassengegensätze des bürgerlichen Nationalstaates, 
Die nationale Unterdrückung wird zwar im allgemeinen auch 
von der bürgerlichen Gesellschaft als ein Uebel angesehen und es 
werden auch Maßnahmen dagegen getroffen. Wie schon erwähnt, ist 
für den „Schutz‘ der nationalen, rassen- und religiösen Minderheiten 
in den Friedensverträgen „Vorsorge getroffen und es soll der 
Genfer „Völkerbund” die Einhaltung dieser Maßnahmen überwachen. 
Es kann sich aber die betroffene Minorität nicht direkt, sondern 
aur durch einen dem Völkerbund angegliederten Staat beschweren. 
Wir kennen aber das Wesen des Völkerbundes als Beschützer der 
‚mperijalistischen Friedensverträge und als den. Antipoden der 
Sowjetunion. Es wäre direkt töricht, von dort Abhilfe zu erhoffen 
segen jenen Zustand, welcher im Interesse der imperialistischen 
Großmächte durch die Friedensverträge geschaffen wurde. Es besteht 
auch außerhalb des Völkerbundes eine gewissermaßen oppositionelle 
Vereinigung der nationalen Minderheiten, die aber gleichfalls im- 
perialistische Ziele verfolgt, wenn auch in umgekehrter Richtung. 
Die deutschen Minoritäten in den Nachkriegsstaaten gravitieren 
zu Deutschland, die ungarischen zu Ungarn, die polnischen zu Polen. 
Nehmen wir für einen Augenblick an, ihre Wünsche gingen in Er- 
füllung, was wäre die Folge? Wieder nur die, daß in den gemischten 
Gebieten, um welche es sich handelt, nur eine Umkehrung der Unter- 
drückung erfolgte; in diesen Gebieten wären dann wieder die Mino- 
eitäten des heute dort dominierenden Volkes in analoger Weise unter- 
Jrückt. Es steht da also nur Imperialismus gegen Imperialismus. Soll 
also für den Schutz der Minoritäten zweckmäßig gearbeitet werden, 
kann man weder den einen noch den anderen Weg einschlagen, son- 
dern man muß sich auf die Plattform einer klassenlosen Gesellschaft 
stellen, und man kann sich in diesem Streben nur an die Sowjet- 
union anlehnen, als das in der Menschheitsgeschichte einzig da- 
stehende Staatswesen, welches es allein — eben infolge seiner prin-
	        

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Die Wirtschaftliche Zukunft Des Ostens. Koehler, 1920.
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