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Nationalökonomie (Teil 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (Teil 1)

Monograph

Identifikator:
181333546X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-201592
Document type:
Monograph
Author:
Mombert, Paul http://d-nb.info/gnd/117125342
Title:
Bevölkerungslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1929
Scope:
IV, 490 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster geschichtlicher Teil. Die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft im Zusammenhang mit den Anschauungen und lehren darüber
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (Teil 1)
  • Title page
  • Contents
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie

Full text

— 384 — 
seiner Auffassung eine fortdauernde Bewegung und Entwickelung vor- 
handen, die zu einer immer größeren und allgemeineren Glückseligkeit 
der Menschheit führt. Der gegenwärtige Zustand ist noch ein sehr 
unvollkommener, der aber durch Evolution und Revolution sehon in 
nächster Zeit und allgemein in den vollkommneren des Anarchismus 
übergeführt werden wird. Zwar erfolgt dies mit zwingender Gewalt 
von selbst, aber doch kann der Mensch den Uebergang vorbereiten und 
beschleunigen, was ohne Gewalt maßregeln allerdings nicht möglich ist. 
Aus dem christlichen Grundsatz: „Thu’ den Andern so, wie Du 
willst, daß Dir in gleichem Falle geschähe“, den er zum ÄAusgangs- 
punkt seiner Lehre nimmt, folgert er die Notwendigkeit unbedingter 
Gleichheit, Billigkeit, Solidarität und Gerechtigkeit. Den jetzigen Staat, 
die vorhandene Gesetzesordnung sieht er als ein Hemmnis der Ent- 
wickelung zu einem vollkommneren, glücklicheren Dasein der Menschen 
an, da sie nur einem kleinen Teil derselben zu gute kommen und nur 
bestimmt seien, die Privilegien Weniger zu schützen. An die Stelle 
der herrschenden Rechtsinstitutionen soll ein Gewohnheitsrecht treten, 
dessen Grundlage der Satz zu bilden hat, daß „Verträge erfüllt werden 
müssen“ und daß Jeder „ein Recht hat, behaglich zu leben.“ „Durch 
das Bedürfnis eines Jeden nach Mitarbeit, Hilfe und Zuneigung“ und 
durch die Furcht vor Ausschließung aus der Gemeinschaft, event. aber 
auch durch das Eingreifen der einzelnen Bürger würden die Rechts- 
normen leicht genügend geschützt werden. KEiner Staatsgewalt bedürfe 
es dazu nicht, denn alle Formen derselben verfallen bald der Ent- 
artung und werden gemißbraucht. Die gewählte Volksvertretung ist 
dabei nicht besser, als ein Despot. „Freie Entfaltung der Einzelnen 
in Gruppen und der Gruppen in Vereinigungen, freie Gliederung vom 
Einfachen zum Zusammengesetzten nach Bedürfnis und Neigung“ werden 
nach ihm harmonisch das gesellige Zusammenleben der Menschen in 
der neuen Gesellschaft gestalten, und kein Zwang wird nötig sein, um 
den Einzelnen zur Erfüllung der freiwillig eingegangenen Verträge und 
der Pflichten gegenüber der Gesellschaft anzuhalten. Privateigentum 
wird völlig beseitigt und durch Gesamteigentum ersetzt, also „kom- 
munistischer Anarchismus“ ausgebildet. „Den ganzen aufgehäuften 
Reichtum hat die Arbeit der Gesamtheit erzeugt, die des heutigen 
Geschlechts wie aller früheren“. .... „Diese Maschine, die von Dir 
erfunden und für Dich patentiert ist, trägt die Arbeit von fünf oder 
sechs Geschlechtern in sich; sie hat einen Wert nur als Teil des 
ungeheuren Ganzen, das wir die Industrie des neunzehnten Jahrhunderts 
nennen. Schaffe Deine Spitzenklöppelmaschine zu den Papuas nach 
Neuguinea und sie ist wertlos“. .... „Mit welchem Recht kann sich 
da irgend Jemand den geringsten Bruchteil dieses ungeheuren Ganzen 
aneignen und sagen: dies gehört mir und nicht Euch?“ ,.. „Man 
hat zwischen dem Kapital, das zur Gütererzeugung dient, und dem- 
jenigen, welches die Notdurft des Lebens befriedigt, unterscheiden 
wollen und gesagt, die Maschinen, Fabriken und Rohstoffe, die Trans- 
portmittel so wie Grund und Boden seien bestimmt, Eigentum der 
Gesamtheit zu werden, dagegen würden die Wohnungen, die bearbeiteten 
Stoffe, die Kleider und Lebensmittel Privateigentum bleiben. Diese 
Unterscheidung ist irrig und undurchführbar. Das Haus, das uns be- 
schützt, die Kohle, ... die Nahrung, die Kleidung, ... ja sogar das 
Vergnügen, das wir genießen, alles das ist wesentlich für unser Dasein 
und gerade so notwendig zur erfolgreichen Produktion und zur Weiter-
	        

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Nationalökonomie. Fischer, 1902.
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