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Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

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Bibliographic data

fullscreen: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Monograph

Identifikator:
1819912523
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-208152
Document type:
Monograph
Title:
Das Problem der Wirtschaftsdemokratie
Edition:
2. Aufl.
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Industrie-Verl.
Year of publication:
[1929]
Scope:
186 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Problem der Wirtschaftsdemokratie
  • Title page
  • Contents
  • Das Problem der Wirtschaftsdemokratie auf der Düsseldorfer Industrietagung 1929 / von Dr. J. Herle, Geschäftsführer des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
  • Das gewerkschaftliche Programm der Wirtschaftsdemokratie / von Universitätsprofessor Dr. Georg Halm, Würzburg
  • Die Probleme der Wirtschaftsdemokratie. Dargestellt an internationalen Beispielen / von Privatdozent Dr. Walter Heinrich, Wien
  • Individualismus oder Kollektivismus als Weltanschauung / von Professor Dr. E. Horneffer, Gießen
  • Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der Wirtschaft. Vom Standpunkt des evangelischen Christentums. Pastor Dr. rer. pol. Depuhl, Volkswirt RDV, Hannover
  • Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der Wirtschaft. Vom Standpunkt des katholischen Christentums / von Prof. Schilling in Tübingen
  • Individualismus und Kollektivismus als Triebkräfte in der Wirtschaft / von Bergassessor a. D. Dr.-Ing. e. h. v. u. z. Loewenstein
  • Der demokratische Gedanke im Staats- und Wirtschaftsleben / von Prof. M. Wundt, Jena
  • Sozialismus und Demokratie / von Dr. Paul Osthold, Düsseldorf
  • Gemeinwirtschaftliche Experimente in der Vergangenheit / von Universitätsprofessor Dr. Preyer, M. d. R. , Königsberg
  • Wirtschaftsdemokratie und Kartelle / von Universitätsprofessor Dr. Robert Liefmann
  • 10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz / von Geheimrat G. Brecht, Köln
  • Für die Freiheit der Schlüsselindustrie / von Dr. M. Schlenker, Düsseldorf
  • Wirtschaftsdemokratische Irrtümer bezüglich der weiterverarbeitenden Industrie / von Direktor Karl Lange. Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten
  • Konzernbildung und Wirtschaftsdemokratie / von Prof. Dr. Karl Muhs, Greifswald
  • Die begrenzte Reichweite des Genossenschaftsgedankens in der Gütererzeugung. Der Wesensunterschied zwischen genossenschaftlicher Gütererzeugung und Güterverteilung / von Universitätsprofessor Emil Wehrle, Karlsruhe
  • Grenzen zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft / von Dr. Martin Sogemeier, Berlin
  • Recht und Gemeinschaftsgedanke / von Universitätsprofessor Dr. Heinrich Lehmann, Köln
  • Das deutsche Arbeitsrecht, Wegbereiter des Sozialismus / von Rechtsanwalt Schoppen, Düsseldorf
  • Sozialpolitik zwischen Demokratie und Autonomie / von Dr. Josef Winschuh, Berlin
  • Um die Autonomie des sozialen Gedankens / von Professor Dr. Adolf Günther, Innsbruck
  • Die Vorherrschaft der freien Gewerkschaften in den Organen der Selbstverwaltung / von Dr. rer. pol. Hadrich, Leipzig
  • Steuern als Werkzeug der Wirtschaftssozialisierung / von Dr. jur. et phil. Franz von Lilienthal, Oberregierungsrat
  • Hoffnungen und Tatsachen um den Artikel 165 der Reichsverfassung. Ein Bericht / von Dr. Wilhelm Steinberg, Düsseldorf
  • Soziale Bauhütten / von Dr. Schuster, Düsseldorf
  • Um Form und Wesen der Handelskammer / von Dr. Wilden, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
  • Falsche Romantik um die Betriebsdemokratie / von Dr. Robert Holthöfer (Essen)
  • Das Schlagwort vom Bildungsprivileg / von Bergassessor Dr.-Ing e. h. Ernst Brandi, Dortmund, Vorsitz des Vereins für die bergbaulichen Interessen in Essen
  • Wirtschaftsdemokratische Wanderung in der Fremde / von Wolfgang Krüger, Berlin
  • Unternehmer und Wirtschaftsdemokratie / von A. Heinrichsbauer, Essen
  • Idee und Persönlichkeit als Triebkräfte der Geschichte / von Universitätsprofessor Dr. W. Schüßler, Rostock

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41 
jer vorläufige Reichswirtschaftsrat hat die Aussprache 
iber diesen Gegenstand mit folgendem Entschluß beendet: 
„Unter Hinweis auf die Vorarbeiten seines Verfassungs- 
ıiusschusses ersucht der Reichswirtschaftsrat die Reichs- 
regierung, alsbald die Frage zu prüfen, auf welchem 
Wege die Lücken, die zurzeit nach in der Durchführung 
ies Artikels 165 der Reichsverfassung bestehen, ge- 
schlossen werden können. Insbesondere wird vorge- 
schlagen, sı weit nicht innerhalb der vorhandenen öffentlich- 
rechtlichen Berufsvertretungen das Zusammenwirken von 
Arbeitzeber- und Arbeitnehmervertretern sichergestellt 
wird, neben und in Verbindung mit ihnen öffentlich- 
rechtliche Organe vorzusehen, in denen Arbeit- 
zeber- und Arbeitnehmervertreter die gemeinsamen Fragen 
auf Grund gemeinsamer Beratung vom fachlich- 
"egionalen Standpunkt behandeln. 
Der vorläufige Reichswirtschaftsrat erwartet, daß ent- 
sprechende Gesetzentwürfe dem endgültigen Reichswirt- 
schaftsrat unverzüglich vorgelegt werden.“ 
„Dieser Beschluß heischt zwar nicht gerade den pari- 
ätischen Ausbau der Berufsvertretungen, wohl‘. aber cin 
Sffentlich-rechtliches paritätisches Ge- 
bilde schlechthin. 
Was ist nun der Sinn jeglicher Parität?. Die Kräfte 
ler Parteien gleichmäßig verteilen; jeder Partei die 
zleichen Rechte geben, damit keine bei dem Zustande- 
kommen einer Entscheidung benachteiligt ist. Das Setzt 
also zweierlei voraus: Parteien und Entscheidun- 
gen. Und gerade das gibt es in den Berufskammern 
nicht. Weder Parteien, denen man gerecht zu werden 
trachten müßte, noch Entscheidungen, Denn die Kammern 
haben keine Streitigkeiten zu Schlichten oder zu ent- 
scheiden. Sie haben überhaupt keine Urteile zu‘ sprechen 
»der Vorschriften zu erlassen, deren Beachtung sie erzwin- 
zen können; sie haben keinerlei polizeilichen Befugnisse, 
sondern außer der Verwaltungsarbeit hauptsächlich Gut- 
ıchten zu erstatten, Ratschläge zu erteilen, Anregun- 
nr zu geben, Vorschläge zu machen. Wenn man in 
erselben Weise die Arbeiterschaft zu Worte kommen 
assen will, bedarf es keinesfalls einer paritätischen 
Kammer, 
Es müßte völlig genügen,.der Arbeiterschaft zu er- 
möglichen, ihren Willen zu bekunden, wozu sie am 
besten durch eine eigene Kammer Gelegenheit 
hat. 
Bei Tierem Verfahren hören Regierung und Volksvertretung 
MEN IS eine klare, unzweideutige und unverfälschte Mei- 
AZ Gr der beiden Gruppen. Die Willensmeinung einer 
a nderes fe Kammer dagegen wäre kaum je etwas 
SE en N ompromiß zwischen hüben und drü- 
Volks veer ist mit solchen Kompromissen gedient? Der 
Dean sie een and U Regierung am allerwenigsten. 
Mereine 1 wollen wissen, wie die Unterneh- 
rseits und die Arbeiterandererseits 
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Die Deutschen Hypotheken-Aktien-Banken. Aue, 1877.
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