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Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

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Bibliographic data

fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Monograph

Identifikator:
1820833348
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-210730
Document type:
Monograph
Author:
Filene, Edward A. http://d-nb.info/gnd/123562244
Title:
The model stock plan
Place of publication:
New York
Publisher:
McGraw-Hill Book Company
Year of publication:
1930
Scope:
xiv, 253 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Chapter VI. Basement stores for thrifty customers
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

DVBenezuela. 
BertragsSverhältnis: 
Gegenfeitige Meiftbegünitigung. FreundfchaftS-, Handel8- 
und Schiffahrisbertrag vom 26. Nanıtar 1909. Ablauf ein 
SSahr nach Aündiauna. 
Zölle: 
Die Zölle find SGemwicht33zölle. AS VBerzolungsarundlange 
bient dag Bruttogemwicht. 
Deutfche Konfulate: ; 
Caraca3 (G und K), Ciudad Bolivar (K), La Suayra (K), 
Maracaibo (K), Puerto Cabello (K), San Crijtobal (K), 
Valencia (K). 
Verlchäftsiprache: 
Zbiich. 
BerfandvorfHriften. 
3ullinhaltserfärungen: 
Betzufügen find: vier Zollinhaltserflärungen in {banifcher 
oder franzöfijcher Sprache. Die ZollinHaltserNärungen 
müffen für jedes Baket die deutliche und genaue Angabe des 
Snhaltz nach dem venezolanifchen Zolltarif und des Ges 
wicht? enthalten, Bei verfchiedenen Warengattungen muß 
das HKeingewicht jeder Gattung angegeben fein; unbe- 
[timmte Angaben find zu vermeiden. Leßtere und andere 
Mängel in den Zollinhalktserflärungen haben Nachteile Fir 
den ESmpfänger zur FZolge. 
€3 empfiehlt fich dringend, die ZollinhaltzerNärungen 
ju Bojtpaketen nach Venezuela in fpanifher Sprade aus- 
zufertigen, jedoch ift die Anwendung anderer Sprachen nicht 
verboten. Erfolgt die Ausfertiqung nicht in fpanijher 
Sprache, fo ermwachfen dem ESmpfänger ut. a. auch Neber- 
[esungskoften, In jedem Falle muß der Inhalt in den 
Inhaltserflärungen genau ent{prechend dem venezolanifchen 
Bolltarif bezeichnet werden. Andernfal3 hat der Smpfän- 
ger Zollitrafen zu zahlen. Die Abhfender feßen fih wegen 
Diefer Bezeichnung zwedmäßig vor der Verfendung mit den 
Empfängern in Verbinzung, wenn fie ih nicht auf andere 
Meifie darüber unterrichten Lnnen. 
Roftpatete: | 
Konfulatafakturen für Poftpakete find nicht vorgefhrieben. 
Diefe Pojtpakete Können nicht „eingefchrieben“ verfandt wer. 
den, € empfiehlt ji daher, fie bei der Aufgabe in 
Deutfehland zum mindeften gegen Diebhftahl berfichern 3U 
faffen. Falls in der Beitellung des venezolanifchen Im- 
borteur2 die Neberfendung mit Pofjtpaket vorgefdhrieben ift, 
iteht von vornherein fejt, daß die Ware nicht abnehmbar 
Mt, menn fie ander? verpackt und verfandt wird. 
_ Der Poftpaketverkehr ijt nah Venezuela bi8 zur Ge: 
Wwicht@grenze von 5 Kg. brutto zugelaffen. €3 darf nich! 
Unterlaffen werden, die Empfänger von der Abojendung von 
Poltpaketen rechtzeitig zu unterrichten, da Iebtere vom 
Bollamt nicht Genadrichtigt werden. 
Die Einfuhr von Poftpaketen mit Waren gleichen In: 
Dalt3, die mit demfelben SchHijff an eine und Ddiefelbe Ber- 
fon eingehen, {ft one Mülicht auf die Anzapl der Spafete 
bi zum Schftgewicht von 20 Kilogramm zuläffig. 
Führt jemand Waren gleichen InhaltZ auf demfelben 
Schtff in Pojtpaketen im Sefjamtgewicht von über 20 Kilo- 
aramım ein, Jo bat er außer den tarifmäßigen Zöllen einen 
3uichlag von 10 v. H. auf das Rohnewicht der eingeführten 
Waren zu entrichten. 
ri rungsSzeugni{t er 
Sind nicht £XfordDerlich. 
*onfulntsfatture 
A015 n: a . 
Sür Jebe Frachtjendung find Faktırren in vierfacher Aus- 
Tertigung auf borgeihriebnen Formularen in fpanifcher 
Sprache und 1.& M-Dollar-Währung nötie. 
DBenezuela 
Die Dokumente mülfen nach Möglichkeit einen Tag von 
Mbgang de3 DampferS zweds Legalifierung dem zuftän- 
digen venezolanifchen. Konfulat eingereicht fein. 
Die Konfulatsfakturen müffen in fpanifcher Sprache 
utägeftellt fein, die UnterfOhrift und folaende eideSitattlichen 
Angaben des BerfchifferS enthalten: 
1. Name des Abfenders und Empfängers (Sendungen an 
Order find bei hohen Strafen verboten); Berfehiffungs: 
Hafen, Datum der Berfehiffung, BeftimmungsShafen fo: 
mie die Art, Nationalität und Name des Schijfes.; 
2. die Marke und Nummer jedeS einzelnen Yrachtftüickes, 
Art und Inhalt deSfelben fowie Bruttogewicdht in K.lo- 
gramm, leßiere& in Worten und in Zahlen, und den 
Wert in U.S.A.-Dollar-Währung. 
Die Anzahl der Frachtftücke, ihre Gewichte und Werte 
werden am Ende der entfprechenden Spalten zu[ammen- 
gezogen und die Summen in Zahlen ausgedrückt. 
- Sede Ware muß in der KonfulatSfaktura {fo vdeflariert 
werden, mie fie in dem venezolanifchen Zoltarijgefeß („Ley 
de Arancel de Derecho3S ve Importacion“) aufgeführt it, 
oder. muß, wenn die Ware nicht im Tarif auZdrücklich 
ipezifiziert ift, mit der Deklaration angegeben werden, Die 
jür fie nach dem 3ZollgefeB in Frage tommt. Diefer Defla- 
rierung fann feitengs des VBerladerS jede erllärende Be: 
merfung zugefügt mwmerbden, die derfelbe für nüßlich erachten 
jollte. Der Gebrauch von Anführungsfirihen („“), idem, 
dito, Klammern 2c. und überhaupt von Abkürzungen irgend 
welcher Art * nicht zuläffig, Jondern ftrafbar. Die Wörter, 
Ziffern oder Zeichen, welche durchjtridhen oder verbeffert find, 
müffen am Fuße ber Faktura noch einmal aufgeführt 
verden und unterfehrieben fein. €3 dürfen keine unNausS: 
zefüllten Zeilen oder Mbläkße in dem Ferte ber Kaktırra ver- 
bleiben. 
ZalZ Waren zur VBerfchiffung Iommen, die im ZolUtari} 
wicht aufgeführt find, müjfen die Berlader diefen Umftand 
in der Konfulatsfaktura angeben. Die Ware i{ft mit der 
zrößtmöglichen Klarheit zu befchreiben, unter Angabe zer 
Materialien, aus denen die Ware Hergeftellt ft, fomwie ihreg 
Hebrauchs- oder VerwendungsSzweds, ” 
Die Frachtjticde von einer und derfelben Art, Größe, 
Xorm, Gewicht und Inhalt dürfen unter berfelben Marke 
und Nummer angegeben und zu einer einzigen Partie zU- 
Fammengefaßt werden. Andernfalls dürfen in. Diefelbe 
Kaktura Richt mehrere Frachtjtücke mit gleichen Marten und 
Nummern aufgenommen werben. E€3 fönnen aber zu einer 
LBartie verfhiedene Fracdhtjtüce unter verfchiedenen Num- 
mern in ber Haktura zujammengefaßt werden, Die zwar 
aleichen Snhalt, aber verfchiedene Gewichte und ablreihende 
Sorm aufmweifjen. In folchem Falle muß in dem Terte der 
Deklaration daS SGemicht jedes einzelnen Koli und in der 
mtfprechenden Spalte das Sefamtaemicht der Senbung an- 
zegeben werden. . 
Fall ein Frachtitügk Waren verjhiedener Zolkaffen 
>nthält, fo muß das genaue Nettogewicdht der Waren einer 
jeden Zollflajfje angegeben werden und echenfo daß Tara. 
Totalgewicht. Wenn diefe VBorfchrift außer Acht gelaffen 
wird, mird daS Rolli bei der Zolwlprüfung [0 behandelt, als 
wenn e8 gänzlich aus Waren der Höchjten HZoWklaffe, Die in 
biefem Fracdhtijtück enthalten find, zufammengefeßt ift. 
Wenn Waren mit Beftimmung na Benezuela in einem 
AZwijchenhafen umgeladen werden follen, fo it Diefer Zwi- 
fhenhafen fowohl wie Die Beitimmungshäfen vom Wbfender 
in nen Merichifiunmagsanfumenten anzıaeben. 
Konnoffentente: 
Die Konnoffemente miüffen legalifiert werden und mit der 
Konfulatsfaktura übereinftimmen, An Orderverladungen 
find nicht zuläifid. 
Markierungsvorfchriften: 
Markierunagsvorfhriften beftehen nicht. ; 
eat 14% 
onfulatajakturen: 1% Prozent, Mindeftbetraag i 
Aonnolfiemente: kfoitenfrei. 5 Bolidares, 
a rd Waren: 
Die Einfuhrwaren werden nach dem KRohgewicht 
Um an 300 zu jparen, wirb vielfach eine (eiDte Wer kOlt 
borgefchrieben, die aber für mandıe Mrtifel nicht Aeeiane 
13
	        

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Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
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