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Bibliographic data

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Monograph

Identifikator:
1820833348
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-210730
Document type:
Monograph
Author:
Filene, Edward A. http://d-nb.info/gnd/123562244
Title:
The model stock plan
Place of publication:
New York
Publisher:
McGraw-Hill Book Company
Year of publication:
1930
Scope:
xiv, 253 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Chapter III. What is a Model Stock?
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

102 
Zu Ziffer III der Anleitung Au in. 14. 
klagten (b. i. dem Staate) den Kassenmitgliedern zu gewähren ist, kann nicht 
die Folge haben, daß ein lediglich auf der Mitgliedschaft'und dem Kassen 
statute beruhender Anspruch die rechtliche Bedeutung einer „Pensionsberech 
tigung" im gesetzlichen Sinne erlangen sollte." 
Vergi, wegen der abweichenden Behandlung der Beamten der Hessischen 
Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft, die der für deren Beamten eingerichteten Pen 
sions-, Wittiven- und Waisenkasse angehören, Anm. III 10 unter Ziffer 4). 
14. Aus der Bestimmung des §. 4 Abs. 1, daß die mit Pensionsberech 
tigung angestellten Beamten der Kommunalverbände der Bcrsicherungspsiicht 
nicht unterliegen sollen, folgt nicht, daß diejenigen Kommunalbeamten, welche 
keine Pensionsberechtigung besitzen, sämmtlich versicherungspslichtig seien. Ter 
Kreis der versicherungspflichtigen Personen wird durch §. 1 des I. u. A.B.G. 
umgrenzt, und es sind also immer nur diejenigen Kommunalbeamten 
versicherungspflichtig, welche ihrer Beschäftigung nach in den 
dort umschriebenen Kreis gehören. Hierunter fallen nicht, wie in 
Anm. III 11 S. 91 ausgeführt ist, die „im höheren Burcaudienste" beschäf 
tigten Personen (f. Amtl. Nachr. für Hannover 1892 S. 56); es sind viel 
mehr nur solche versicheruugspflichtig, deren Thätigkeit mit derjenigen von 
„Arbeitern" auf derselben Stufe steht oder sich als diejenige von Gehilfen, 
Handlungsgehilfen, Betriebsbeamten oder von Personen der Schiffsbesatzung 
darstellt. Zur Entscheidung der Frage nach der Versicherungspflicht mutz 
deshalb zunächst untersucht werden, ob auf den betreffenden Beamten die 
allgemeinen Voraussetzungen des §. 1 a. a. O. zutreffen, und erst nach Bejahung 
dieser Frage ist festzustellen, ob der Betreffende unter die Ausnahme des §. 4 
Abs. 1 fällt und demnach von der Versicherungspflicht befreit ist. (In gleicher 
Weift ist hinsichtlich der Beamten anderer öffentlicher Verbände und Körper 
schaften zu verfahren, auf deren Beamte die Befreiung von der Dersicherungs- 
pflicht nach §. 7 des I. u. A.V.G. ausgedehnt ist.) Von vorstehendem Gesichts 
punkte ist das Reichs-Versicherungsamt ausgegangen, indem es als nichtver 
sicherungspflichtig bezeichnet hat: 
1. eine in einem Marktflecken der Provinz Hannover (in einem anderen 
Falle in einer dortigen städtischen Verwaltung) — ohne Pensionsberech 
tigung — als Kämmerer und Magistratsmitglied angestellte 
Person, wozu Nev.Entsch. vom 3. Juli 1891 Nr. 63 (A. N. f. I. u. AL. 
1891 S. 169), soweit der hier erörterte Punkt in Frage kommt, folgende 
Begründung giebt: 
„Es war zu prüfen, ob etwa die besonderen Dienstverrich 
tungen den Betreffenden als unter den §. 1 des I. u. A.V.G. fallend 
erscheinen lassen. Das Revisionsgericht hat diese Frage verneinen 
müssen. Festgestclltermaßen ist der Kläger Kämmerer und Magistrats 
mitglied; in ersterer Eigenschaft hat er nach der Auskunft des Bürger 
meisters die kommunale Rechnungs- und Kassenführung zu leiten, als 
Mitglied des Magistrats bethciligt er sich an den Beschlüssen dieser Be 
hörde und hat den Bürgermeister im Behinderungsfalle zu vertreten. 
Hiernach ist er zwar als Gemeindebeamter im Sinne der §§. 22 und 23 
des für den Flecken geltenden hannoverschen Gesetzes, die Landgemeinden 
betreffend, vom 28. April 1859 (Hannoversche Gesetzsammlung 1859 
S. 393) anzusehen, und es läßt sich auch annehmen, daß ihm als 
Kämmerer gemäß §. 85 a. a. O. und dem auf Grund des §. 61 der Aus 
führungsverordnung vom 28. April 1859 (Hannoversche Gesetzsammlung 
S. 409) erlassenen Ortsstatut die ihm zustehende jährliche Remuneration 
als wirkliche „Besoldung" durch Gemeindcbeschluß festgesetzt worden ist; 
gleichwohl führt er seine Geschäfte als Kämmerer mit voller Selbstständig 
keit und nimmt sogar als Magistratsmitglicd an der Leitung der kom 
munalen Verwaltung in solchem Maße theil, daß er als „Arbeiter" oder
	        

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Die Nach Dem Invaliditäts- Und Altersversicherungsgesetze Versicherten Personen. Heymann, 1893.
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