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Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928

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Bibliographic data

fullscreen: Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928

Monograph

Identifikator:
1823193919
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-220897
Document type:
Monograph
Title:
Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928
Place of publication:
München
Publisher:
Lindauer
Year of publication:
1930
Scope:
206 S
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Abschnitt. Stand der Wasserversorgung in Bayern am 1. Januar 1928
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • I. Abschnitt. Grundlagen und Entwicklung der Wasserversorgung in Bayern
  • II. Abschnitt. Stand der Wasserversorgung in Bayern am 1. Januar 1928

Full text

II. Abschnitt. 
Stand der Wasserversorgung in Bayern am 1. Januar 1928, 
„Nach den bisherigen Erfahrungen des Landesamtes für Wasserversorgung tritt eine 
volle Befriedigung der Orte nur dann ein, wenn Wasserwerke geschaffen werden, welche 
Jie Einrichtung von Wasserentnahmestellen in allen Häusern und Stockwerken und die 
weitestgehende Benützung der Anlage zu Feuerlöschzwecken ermöglichen.“ Mit diesen 
Worten hat der erste Vorstand des Landesamtes für Wasserversorgung, Ministerialrat 
Ritter von Brenner, die Vollversorgung der Orte durch Wasserleitungen, welche das 
benötigte Trink- und Brauchwasser durch Hausanschluß in das Innere der Häuser 
schaffen und bei Feuersgefahr rasche und verlässige Wasserhilfe gewährleisten, als das 
arstrebenswerte Ziel hingestellt. Freilich ist dieser Grad der Wasserversorgung vielfach 
nicht oder nur mit Überwindung großer Schwierigkeiten erreichbar. Gar oft stellen sich 
Jen fortschrittlichen Bemühungen der Hang am Altgewohnten und die Scheu vor den 
Kosten hindernd in den Weg. Und tatsächlich wird auch bei einer großen Zahl von Ort- 
schaften, namentlich bei verstreut liegenden Einzelanwesen und kleinen Orten, eine neu- 
zeitliche Wasserversorgung wegen der hohen Kosten kaum durchführbar sein, sei es, daß 
kostspielige Tiefbohrungen oder unverhältnismäßig lange, weitverzweigte und daher unwirt- 
schaftliche Zuleitungen erforderlich wären. Hier wird die bisherige Versorgung aus Pump- 
drunnen, Quellen, Zisternen usw. wohl auch in Zukunft fortbestehen, 
Nach Art und Umfang der vorhandenen Wasserversorgung werden im folgenden dıei 
große Gruppen von. Ortschaften und damit drei Stufen des Wasserversorgungsstandes 
unterschieden: 
1. Durch Wasserleitung ganz versorgte Orte. ; 
2. Durch Wasserleitung teilweise versorgte Orte. 
3. Orte ohne Wasserleitung. 
Als ganz versorgt gelten hierbei jene Ortschaften, bei denen mindestens, neun 
Zehntel der Wohngebäude Hausanschluß an eine Wasserleitung haben oder die Vollver- 
sorgung durch mitgespeiste Laufbrunnen oder durch besondere Laufbrunnenanlagen mit 
sigener Wassergewinnung und Wasserzuleitung erreicht wird. 
Vielfach werden mehrere Ortschaften durch ein Leitungsnetz ganz oder teilweise ver- 
sorgt. Diese Fälle werden im folgenden als Mehrortsversorgung bezeichnet und behandelt. 
Im Gegensatz dazu steht die Einzelortsyersorgung durch solche Wasserleitungsanlagen 
mit selbständiger Wassergewinnung, die sich auf den betreffenden einzelnen Ort beschränken. 
Die Mehrortsversorgung kann in zwei verschiedenen Formen erfolgen. Einmal so, 
Jaß mehrere Gemeinden und Ortschaften durch eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage 
versorgt werden. Man spricht dann von Gruppenversorgung. Als Gruppenwasser- 
versorgungen werden hiernach solche Versorgungen mehrerer Ortschaften aufgeführt, bei 
denen Orte mindestens zweier politischer Gemeinden beteiligt sind und die Anlage oder 
yenigstens Hauptbestandteile derselben durch Vereinbarungen oder Bildung einer Genossen- 
schaft oder eines Vereins oder eines Zweckverbandes gemeinsamer Besitz sind. Wie 
bereits im vorigen Abschnitt erwähnt, ist die gruppenweise Wasserversorgung mehrerer 
Gemeinden und Ortschaften auch durch Bildung einer Genossenschaft durch die sich 
beteiligenden Anwesensbesitzer möglich. Sonstige Mehrorisversorgung ist dann 
gegeben, wenn von ‘der Wasserleitung einer politischen Gemeinde mehrere Ortschaften 
dieser Gemeinde versorgt werden oder wenn mehrere Ortschaften der gleichen politischen
	        

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Die Wasserversorgung in Bayern Nach Dem Stande Vom 1. 1. 1928. Lindauer, 1930.
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