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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft, . 173 
wahrgenommenen Körperlichen als Wirkungsgewinne gedacht, keines- 
wegs aber ein Wirkenszusammenhang zwischen dem wahrgenommenen 
Körperlichen als wirkender Bedingung und dem eigenen zeichen- 
gemäßen Glauben als Wirkungsgewinne. Wenn ich z. B., nachdem ich 
„Blässe des A“ wahrgenommen habe, glaube, daß er krank sei, so habe 
ich in diesem Seelenaugenblicke durchaus nicht bewußt, daß meine 
Wahrnehmung jener Blässe das „Motiv“ für meinen Glauben an „Krank- 
heit des A“ abgegeben hat, denn solches Wissen setzt voraus, daß 
mein zeichengemäßer Glaube bereits Gegebenes meines Selbst bewußt- 
seins ist, Selbstbewußtsein von meinem gegenwärtigen zeichengemäßen 
Glauben gehört aber nicht dem zeichengemäßen Glauben zu. Wohl 
aber kann ich selbstverständlich in einem dem zeichengemäßen Glauben 
folgendem Seelenaugenblicke das „Motiv“ dieses meines Glaubens be- 
wußt haben, in welchem folgenden Seelenaugenblicke mir dann aber 
nicht mehr ein bloßer „zeichengemäßer Glaube“ zugehört, sondern ein 
‚Gedanke an besonderes Zeichenverhältnis“, d. h. der Gedanke, daß be- 
sonderes wahrgenommenes Körperliches die wirkende Bedingung für 
meinen zeichengemäßen Glauben abgegeben hat. Jener, der nach 
Wahrnehmung der Blässe des A glaubt, daß A krank ist, kann diesen 
seinen Gedanken nur etwa mit den Worten ausdrücken: „Die Blässe 
des A ist durch eine Krankheit gewirkt“ („A ist blaß, weil er krank 
ist“), während er seinen folgenden Gedanken an ein besonderes Zeichen- 
verhältnis mit den Worten ausdrücken muß: „Ich habe den Glauben ge- 
wonnen, daß A krank ist, weil ich wahrgenommen habe, daß er blaß ist“. 
Schließlich ist ein identisches Körperliches nur dann „Zeichen für 
Etwas“, wenn es als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht 
kommt, daß eine Seele durch Wahrnehmung einer Besonderheit jenes 
Körperlichen ohne Nachsinnen den Glauben an anderes vorgestelltes 
Allgemeines als wirkende Bedingung jenes Körperlichen gewinnt, d. h. 
ohne daß jener Seele zwischen der Wahrnehmung und dem 
zeichengemäßen Glauben ein Nachsinnungs-Streben zu- 
gehört, in welchem sie darauf zielt, den Gedanken an ein 
vorgestelltes Allgemeines als wirkende Bedingung des 
wahrgenommenen Körperlichen zu gewinnen. Wird also ein 
Körperliches von einer besonderen Seele wahrgenommen und gewinnt 
jene Seele aus dieser Wahrnehmung den Glauben an anderes Allgemeines 
als wirkende Bedingung jenes Körperlichen nur durch jenes tätige 
Wirken, welches man „Folgern“, „Schließen“ oder „Ableiten‘“ nennt, So 
ergibt sich dann kein „zeichengemäßer Glaube“ und kein „Hin- 
Weisgedanke“, wie wir den „Gedanken an ein besonderes Zeichen- 
verhältnis“ auch nennen können, sondern es ergibt sich eine „Fol- 
gerung“ und ein „Beweisgedanke“, Ein „Beweisgedanke“ liegt 
aber überhaupt stets dann vor, wenn eine Seele weiß, daß sie Wissen
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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