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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

-74 a 
IV. Kapitel. 
um besonderes Gegebenes aus dem Wissen um anderes besonderes Ge- 
gebenes tätig wirkend, nämlich „Schließend“, „folgernd“, „ableitend“ ge- 
wonnen habe, Das „Schließen“ und „Folgern“ kann schon deshalb nicht 
mit der Verwirklichung eines zeichengemäßen Glaubens verwechselt 
werden, weil aus dem Wissen um jedes Gegebene, sei es Einziges oder 
Allgemeines, sei es Seelisches oder Körperliches, sei es Wahrnehmung 
oder Vorstellung, ein Wissen um anderes Gegebenes erschlossen (ge- 
folgert) werden kann, während eine Verwirklichung zeichengemäßen 
Glaubens immer nur dann vorliegt, wenn die Wahrn ehmung eines 
Körperlichen einer Seele ohne Nachsinnen den Gedanken an anderes 
Allgemeines als wirkende Bedingung jenes Körperlichen weckt. Ob 
einer besonderen Seele eine „Folgerung“ und ein „Beweisgedanke“ 
oder ein „zeichengemäßer Glaube“ und ein „Hinweisgedanke“ zugehören, 
kann nur im Hinblicke auf die Entstehung dieser Gedanken in jener 
besonderen Seele entschieden werden. Denn je nach den Allgemeinen, 
welche einer besonderen Seele als grundlegende Bedingungen (Emp- 
fänglichkeiten) zugehören, kann die Wahrnehmung eines und des- 
selben Körperlichen der einen Seele ohne Nachsinnen, also sozusagen 
„a tempo“, den Gedanken an die wirkende Bedingung jenes Körper- 
lichen wecken, in welchem Falle ein „zeichengemäßer Glaube“ und 
dann ein „Hinweisgedanke“ vorliegt, der anderen Seele aber nur durch 
Nachsinnen solchen Gedanken wecken, in welchem Falle eine „Folge- 
rung“ und dann ein „Beweisgedanke“ vorliegt. Aber allerdings kann 
eine besondere Seele dadurch, daß sie einmal aus einem wahrgenommenen 
Körperlichen dessen wirkende Bedingung gefolgert hat, die „Empfäng- 
lichkeit“ dafür gewinnen, daß ihr eine spätere Wahrnehmung gleichen 
Körperlichens nunmehr ohne Nachsinnen den Gedanken an dessen 
wirkende Bedingung weckt, so daß jenes Körperliche, welches in seiner 
ersten Gegebenheit in Beziehung zu jener Seele ein „Beweiskörperliches“ 
war, nunmehr in Beziehung zu jener Seele ein „Hinweiskörperliches“ ist. 
„Identisch begründete Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens“ 
sind entweder „identisch begründete unabsichtliche (zufällige 
oder quasi-zufällige) Verwirklichungen zeichengemäßen 
Glaubens“ oder „identisch begründete absichtliche Ver- 
wirklichungen zeichengemäßen Glaubens“. Eine „identisch 
oegründete unabsichtliche Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens“ 
liegt vor, wenn identisches Körperliches als identische wirkende Be- 
dingung dafür in Betracht kommt, daß jede Seele, welcher die ent- 
sprechende Empfänglichkeit zugehört, dadurch, daß sie eine Besonder- 
heit jenes Körperlichen wahrnimmt, den wahren Gedanken gewinnt, 
daß ein besonderes vorgestelltes Allgemeines, das kein auf jenes Körper- 
liche als Mittel zur Weckung eines zeichengemäßen Glaubens zielendes 
Wollen war, die wirkende Bedingung für jenes Körperliche als Wir.
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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