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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft, 571 
Jede Verwirklichung eines auf besondere Seele bezogenen Leistungs- 
Grundlage-Wertes, welche sich in einer „Wirtschaft“ findet, nennen wir 
den „Ertrag“ jener Wirtschaft, jede Entwirklichung eines auf besondere 
Seele bezogenen Leistungs- Grundlage- Wertes, welche sich in einer 
„Wirtschaft“ findet, nennen wir die „Kosten“ jener „Wirtschaft“, so 
daß sich also in jeder „Wirtschaft“ eine „Kosten-Ertrag-Beziehung“ 
findet. „Preis“ nennen wir insbesondere jede Entwirklichung eines 
auf besondere Seele bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes, welche sich 
in einer „Tausch-Wirtschaft“ findet. Aus dem bereits hinsichtlich der 
„Tausch-Wirtschaft“ Gesagten ergibt sich, daß sich in jeder Tausch- 
Wirtschaft zwei „Preise“ finden, und daß jeder „Preis“ sich als Ent- 
wirklichung eines Leistungs-Grundlage-Wertes in solcher Veränderung 
findet, die sich zugleich — in Beziehung zu der anderen Seele — als 
Verwirklichung eines Leistungs-Grundlage-Wertes, also als „Ertrag“ 
darstellt. Da überhaupt die „Kosten-Ertrag-Beziehung“ in jeder „Wirt- 
schaft“ eine Beziehung zweier Veränderungen, nämlich die bereits dar- 
gelegte „Verbundenheit“ von „Entwirklichung eines auf besondere Seele 
bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes“ und „Verwirklichung eines auf 
jene Seele bezogenen anderen Leistungs-Grundlage-Wertes“ darstellt, 
ist auch im besonderen die „Preis-Ertrag-Beziehung“ eine solche Be- 
Beziehung zweier Veränderungen, denn „Preis“ ist stets besondere 
Veränderung und „Ertrag“ ist auch stets besondere Veränderung. Man 
kann deshalb in genauer Rede eigentlich nur von dem „Preise be- 
sonderen Ertrages“ sprechen, d. h. von jener „Entwirklichung 
auf besondere Seele bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes“, welche 
sich innerhalb besonderer Tausch-Wirtschaft in besonderer Veränderung 
zusammen mit einer besonderen „Verwirklichung auf jene besondere 
Seele bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes“ findet. Völlig unzu- 
treffend ist es daher, den „Preis“ als eine Beziehung von „Güter- 
mengen“ zu bezeichnen, wobei man mit dem Worte „Gütermenge“ 
nichts anderes meint, als eine „Gesamtheit von wertvollen Körpern“. 
Spielt doch überhaupt das Wort „Gütermenge“ in der „Volkswirtschafts- 
lehre“ eine ganz außerordentliche Rolle, und wenn wir der gangbaren 
Volkswirtschaftslehre lauschen, so gewinnen wir ungefähr den Eindruck, 
daß die „Volkswirtschaft“ ein Gegebenes ist, in welchem „Körper- 
quantitäten“ „Zirkulieren“ und sich auch im übrigen derart verhalten, 
daß eine sogenannte „exakte“ „Volkswirtschaftslehre“ möglich ist, d. h. 
eine „Volkswirtschaftslehre“, die zwar weder mit „Volk“ noch mit 
„Wirtschaft“ etwas zu tun hat, dafür aber der Mathematik entlehnte 
Zeichen und Formeln bietet. In Wahrheit aber ist die „Preis-Ertrag- 
Beziehung“ eine besonderes Wollen erfüllende Beziehung zweier Ver- 
änderungen, eine Beziehung, die nicht, wie man unklar sagt, eine 
„Funktionalbeziehung“ ist, sondern, wie jede „Kosten-Ertrag-Beziehung“,
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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