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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vorwort 
vMn 
lichen“ — Entschluß lediglich die Erwägung maßgebend, daß man sich, 
wenn man ernstlich „Wissenschaft treiben“ will, nicht um die „idola 
fori“ kümmern und auch nicht der Untersuchung jener Probleme ent- 
ziehen darf, ohne deren Lösung nun einmal jedes Unternehmen einer 
Wissenschaft im Dunkel herumtappen oder es dem Zufalle überlassen 
muß, hie und da einmal zu spärlichem Lichte zu gelangen. 
Die Schwierigkeiten, mit deren Bewältigung ich bei Ausarbeitung 
dieses Werkes zu ringen hatte, waren mannigfaltiger Art. Erstens 
nämlich ist es klar, daß eine „Allgemeine Gesellschaftslehre“, in derem 
Gegebenen sich auch Gegebene wie „Mensch“, „Leib“, „Seele“, „Wir- 
ken“, „Wert“, „Beziehung“ usw. stets finden, umfangreiche Unter- 
suchungen hinsichtlich solcher Gegebenen voraussetzt, weil sich sonst 
schon in jenem Boden, auf welchem die „Allgemeine Gesellschaftslehre“ 
errichtet werden soll, die Wurzeln zahlreicher verhängnisvoller Irrtümer 
und Unklarheiten finden. Es ergab sich also zunächst die Aufgabe, 
die Grundlagen einer „Allgemeinen Gesellschaftslehre“ klar zu be- 
stimmen. Zweitens ferner ergab sich die Aufgabe, im Rahmen der 
eigentlichen „Allgemeinen Gesellschaftslehre“ endlich einmal mit allen 
bloß „beiläufigen“ Bestimmungen des Gegebenen „Gesellschaft“, wie 
„Wechselwirkung“, „Mensch-Mensch-Zusammenhang“, „Ganzes“, „Kol- 
lektivum“ usw. zu brechen und das Gegebene „Gesellschaft“ derart zu 
bestimmen, daß es nicht mehr mit anderen Gegebenen verwechselt 
werden kann. Drittens schließlich ergab sich die Aufgabe, alle voll- 
zogenen Bestimmungen unter möglichster Vermeidung aller mit vielerlei 
Sinn behafteter Fremdworte derart zum Ausdrucke zu bringen, daß 
mit jedem besonderen Ausdrucke nur ein besonderer, nicht verwechsel- 
barer Sinn verbunden ist. Die Bezeichnungs- Fragen haben mir 
kaum weniger Schwierigkeiten bereitet als die Sach-Fragen. Jeden- 
falls möchte ich betonen, daß ich auf die Findung neuer Bezeichnungen 
gar keinen Wert legen würde, wenn ich nicht zu der Überzeugung 
gekommen wäre, daß mit der üblichen, mit Fremdworten unklaren 
Sinnes beladenen und in Beziehung zu den zahlreichen wichtigen Be- 
sonderheiten überdies durchaus primitiven Terminologie der Sozial- 
wissenschaften kein Auslangen mehr gefunden werden kann, wenn man 
einmal den Blick auf die Fülle der „gesellschaftlichen Erscheinungen“ 
gerichtet hat. Ob und inwieferne es mir nun gelungen ist, die eben 
dargelegten Aufgaben zu lösen oder doch einer Lösung näher zu bringen, 
muß ich der Beurteilung Anderer überlassen. Ich möchte nur noch 
bemerken, daß ich die Ergebnisse meiner ‚Untersuchungen jetzt ver- 
öffentliche, weil ich nach jahrelanger Bemühung zu einem vorläufigen 
Abschlusse gelangt zu sein meine, welcher der Kritik unterbreitet werden 
kann. Indes bin ich mir bewußt, daß trotz heißesten Bemühens in der 
ersten Veröffentlichung eines derart schwierigen Werkes gewisse ge-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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