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Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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Bibliographic data

Object: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

Monograph

Identifikator:
1824546017
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-214923
Document type:
Monograph
Author:
Dopsch, Alfons http://d-nb.info/gnd/118680390
Title:
Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte
Place of publication:
Wien
Publisher:
Seidel
Year of publication:
1930
Scope:
XII, 294 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zehnter Abschnitt. Die politischen Auswirkungen: Lehenswesen und Kapitalismus
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • Erster Abschnitt. Die Theorie. Grundsätzliche Anschauungen
  • Zweiter Abschnitt. Die Tatbestände: Die Primitiven
  • Dritter Abschnitt. Die Kulturvölker des alten Orients
  • Vierter Abschnitt. Altgriechenland und das Römerreich
  • Fünfter Abschnitt. Das Oströmische Reich und der Islam
  • Sechster Abschnitt. Das frühe Mittelalter im Westen. Die Völkerwanderung. Merowinger und Karolinger
  • Siebenter Abschnitt. Das hohe Mittelalter (10.-12. Jahrhundert)
  • Achter Abschnitt. Das spätere Mittelalter (13.-15. Jahrhundert)
  • Neunter Abschnitt. Die Neuzeit
  • Zehnter Abschnitt. Die politischen Auswirkungen: Lehenswesen und Kapitalismus
  • Elfter Abschnitt. Rückfälle aus der Geldwirtschaft in die Naturalwirtschaft
  • Zwölfter Abschnitt. Theoretische Schlußfolgerungen
  • Index

Full text

217 
nisse des Hofes“ bis in die Gegenwart fortbestanden habe”). Das 
bestätigt die oben vertretene Auffassung im ganzen, besonders die 
Koexistenz von Natural- und Geldwirtschaft, und ist zugleich auch 
ein deutlicher Beweis gegen die Theorie, daß das Lehenswesen 
durch die Naturalwirtschaft bedingt, ja geradezu die politische 
Ausdrucksform derselben gewesen sei, infolge der Unfähigkeit des 
Staates, die Entlohnung auf andere Weise, insbesondere mit Geld 
zu bewirken. 
Ganz deutlich tritt gerade hier in China ein Motiv noch 
hervor, das auch für alle andern Völker und Zeiten dann Be: 
achtung verdienen wird. Die Erteilung von Lehen erfolgt durch 
Ländereien, die eben erst erobert waren und für das Reich Neu- 
erwerbungen darstellen. Sie sollten gesichert werden, und eben 
deshalb erteilte man daraus Lehen. Nicht nur der militärische 
Zweck und die militärische Verpflichtung kommt da vor allem 
in Betracht. Gerade durch die Verleihung von Immobilien wird 
der zum Schutze der Grenze Verpflichtete dort dauernd ansässig 
und an dem Bestande dieser peripherischen Reichsteile selbst 
interessiert. Es ist ein Prinzip, ähnlich der späteren „Militär- 
grenze“ in Österreich, welche gegen die Türken errichtet wurde, 
um durch Verleihung von Grund und Boden an der Grenze 
militärische Dienste zum Schutze dieses bedrohten Reichssaumes 
an Ort und Stelle sofort zur Hand zu haben und bereitzu- 
stellen‘). Das war in früheren Zeiten auch deshalb geboten, weil 
die großen Entfernungen und die Beschränktheit der Verkehrs- 
mittel keine rasche Verschiebung der Truppen ermöglichten. Die 
Militärgrenze bestand im Habsburgerreiche während des 16., 17. 
und 18. Jahrhunderts, also in Zeiten, die infolge ausgebreiteter 
Geldwirtschaft ohne Zweifel auch eine andere Entlohnung für 
jene militärischen Dienste gestattet hätten, 
Näher zu den Verhältnissen in China rückt Indien herzu, 
denn auch dort zeigt das Lehenswesen der älteren Zeit verwandte 
Züge. Auch da wurden Lehen vor allem an die Sippe- oder 
Clangenossen erteilt, sie ruhen nicht auf dem persönlichen Treue- 
verhältnis Sippenfremder?). Die „Kschatryia‘“ waren Königssippen, 
*) Ebda. S. 338 f. 
%) Vgl. Vanicek, Spezialgesch. d. Militärgrenze, sowie A. Huber, Gesch. 
Usterreichs 4, 367 ff. 
7) Vgl. Max Weber, Gesammelte Aufsätze z. Religionssoziologie 2, 67.
	        

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Merck’s Warenlexikon Für Handel, Industrie Und Gewerbe. G.A. Gloeckner, Verlag für Handelswissenschaft, 1919.
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