Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Meistbegünstigung im modernen Völkerrecht

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Meistbegünstigung im modernen Völkerrecht

Monograph

Identifikator:
1826613951
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217394
Document type:
Monograph
Author:
Bonhoeffer, Klaus http://d-nb.info/gnd/119486512
Title:
Die Meistbegünstigung im modernen Völkerrecht
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Springer
Year of publication:
1930
Scope:
64 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Das Ziel des Meistbegünstigungsanspruches
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Meistbegünstigung im modernen Völkerrecht
  • Title page
  • Contents
  • I. Einleitung
  • II. Begriff der Meistbegünstigungsklausel
  • III. Die Voraussetzungen des Meistbegünstigungsanspruchs
  • IV. Das Ziel des Meistbegünstigungsanspruches
  • V. Besonderheiten der bedingten Meistbegünstigungsklausel (Reziprozitätsklausel)
  • VI. Das Anwendungsgebiet der Meistbegünstigungsklausel
  • VII. Das Problem der grundsätzlichen Geltung des Meistbegünstigungsprinzips

Full text

$ 9. Beispiele aus der handelspolitischen Praxis. 41 
schwert wird. Dies kann aber auch durch eine willkürliche Speziali- 
sierung des Zolltarifs geschehen. 
Willkürlich ist die Spezialisierung dann, wenn Sondermerkmale 
einer Ware des dritten Staates zur Voraussetzung einer Zollermäßigung 
gemacht werden, obwohl sie diese Ermäßigung wirtschaftlich nicht 
rechtfertigen. Wenn z.B. zur Voraussetzung für eine zollbegünstigte 
Vieheinfuhr der Umstand gemacht wird, daß das Vieh sich während 
des Sommers auf Bergweiden in bestimmter Höhe befunden hat, so 
liegt darin unverkennbar eine Erschwerung der Konkurrenzbedingungen 
für die gleichartige Vieheinfuhr solcher Länder, in denen es Bergweiden 
in der geforderten Höhe gar nicht gibt. 
Rußland bildete vor dem Kriege zugunsten Österreich-Ungarns aus 
der Tarifposition ‚Mineralwasser‘ eine Exposition ‚„,‚Karlsbader Mineral- 
wasser‘“1 und schloß die Mineralwassereinfuhr der übrigen berechtigten 
Länder von dieser Vergünstigung aus. Auch in diesem Falle liegt eine 
Verletzung der Meistbegünstigung vor, allerdings nur bezüglich der 
Mineralwasserarten, welche tatsächlich mit dem ‚„Karlsbader‘“ kon- 
kurrieren. Die anderen Arten werden durch eine Herabsetzung des 
Zolles für ‚„,‚Karlsbader‘“ gar nicht betroffen. Immer kommt es für die 
Beurteilung derartiger Fälle darauf an, ob die Exposition wirtschaftlich 
begründet ist oder ob sie dazu dient, Meistbegünstigungsansprüche ab- 
zuschneiden?. 
Es steht also nicht im Belieben des verpflichteten Staates, durch 
Zollpositionen und Expositionen festzusetzen, welche Waren „gleiche“ 
(identique, semblable) sind und somit von ihm gleichbehandelt werden 
müssen, sondern er ist dabei an einen objektiven Vergleichsmaßstab 
gebunden. Vom Standpunkt der Zollbehandlung sind Waren dann 
gleich, wenn die sie unterscheidenden Sondermerkmale wirtschaftlich 
keine unterschiedliche Zollbehandlung rechtfertigen. Es beurteilt sich 
dies nach dem System des Zolltarifs, insbesondere nach den Prinzipien, 
welche der Staffelung der Zollsätze in dem betreffenden Abschnitte 
1 Wenn der Ursprung einer Ware für sie keine sachliche Charakterisierung be- 
deutet, kann er selbstverständlich im Zolltarif nicht mit Wirkung gegenüber dem 
berechtigten Staate zur Voraussetzung einer Ermäßigung gemacht werden. Eine 
Exposition z. B. für „Vieh, das aus österreichischen Gebieten eingeht‘, können 
berechtigte Staaten daher auch ohne weiteres für ihre Vieheinfuhr beanspruchen. 
Einwandfrei sind dagegen wohl die Expositionen für ‚‚Dessertweine von Xeres, 
Malaga, Tarragona usw.‘; Edamer Käse, Marseiller Seife (aus Olivenöl!) 
% Eine Reihe weiterer Beispiele derartiger Umgehungen der Meistbegünsti- 
zungsklausel, die jedoch rechtlich nicht anders als die bereits erwähnten Fälle zu 
beurteilen sind, führt MEINE a. a. O. S. 77 ff. an. Er meint, daß sie zwar eine 
Beschränkung der Meistbegünstigungsklausel, jedoch ‚unter voller Aufrecht- 
erhaltung ihres rechtlichen Begriffes‘‘ sei. Dieser Standpunkt folgt aus der hier ab- 
gelehnten allzu formalistischen Auffassung der Meistbegünstigung.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Safranhandel Im Mittelalter. P. Hauptmann’sche Buchdruckerei, 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.