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Deutscher Industrie- und Handelstag

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Bibliographic data

fullscreen: Deutscher Industrie- und Handelstag

Monograph

Identifikator:
182786852X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-221612
Document type:
Monograph
Title:
Deutscher Industrie- und Handelstag
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Liebheit & Thiesen
Year of publication:
1930
Scope:
45 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Deutscher Industrie- und Handelstag
  • Title page

Full text

27 
von Anfang an grundsätzlich überhaupt ab, weil sie ihm verdächtig 
war als eine Summe, wie er meinte, kleiner Mittelchen, die Lage 
der Arbeiterschaft zu bessern, die schließlich hierdurch von der revo— 
lutionär⸗antikapitalistischen Gegenfätzlichkeit, auf der die politische 
Lehre Marx' beruhte, abgewendet werden könnte. In der Zwischenzeit 
ist diese Ablehnung der Sozialpolitik immer mehr von der Sozial— 
demokratie fallen gelassen worden, weil sie unter dem Einfluß der 
Gewerkschaften nicht länger auf praktische Mittel der Verbesserung 
der Arbeitnehmer auch in der gegenwärtigen Wirtschaftsordnung 
verzichten konnte und zudem der Glaube an die alsbaldige radikale 
Durchführung der neuen sozialistischen Wirtschaftsordnung immer 
mehr verblaßte. Wenn nun Heimann die Sozialpolitik als gewolltes 
evolutionäres Fortschreiten zum Sozialismus betrachtet, so kann 
gewiß mancher Beleg beigebracht werden, daß dieses Ziel manchen 
mitwirkenden Kräften vorschwebt und diese in ihren Forderungen be— 
stimmt; aber es kann dadurch doch die Berechtigung der Sozial— 
politik nicht aufgehoben und auch der Wille der deutschen Unter— 
nehmerschaft zu ihr nicht beseitigt werden; nur die Wachsamkeit 
wird verschärft werden müssen, daß nicht unter der Marke der 
Sozialpolitik sozialistische Politik getrieben werde, ein Gesichts— 
punkt, der auch für die christlichen Gewerkschaften und vor allem 
für die Staatsführung wichtig sein muß. Es bleibt die Aufgabe der 
Sozialpolitik, die soziale Pflichterfüllung in der Privatwirtschafts— 
ordnung und dadurch hinwieder auch diese zu sichern. 
Dies gilt vor allem auf dem wichtigsten Gebiete, dem der 
Arbeitspolitik. Die Gleichberechtigung beider Teile im 
Arbeitsvertrag, auch im kollektiven Arbeitsvertrag, ist selbstverständ⸗ 
lich. Aber die Lohnpolitik muß Sache der Verantwortung der 
beiden Vertragsteile bleiben. Die Aufgabe des Staates, mit seinem 
Friedensgebot einzugreifen, muß in Voraussetzungen und Inhalt 
enger begrenzt und an viel stärkere Voraussetzungen gebunden 
werden, daß es sich hierbei wirklich um Verhütung eines äußersten 
Notstandes durch einen Spruch handelt, der auch den Erfordernissen 
und Leistungsmöglichkeiten der Wirtschaft genügt. Denn so wenig 
das eherne Lohngesetz Lassalles gilt, nach dem der Arbeiter 
immer nur an der Mindestgrenze des zur Reproduktion notwendigen 
Existenzminimums sich bewegen muß, ebensowenig kann es ein 
goldenes Lohngesetz geben, als ob das Arbeitsentgelt von 
allen Schwankungen der Wirtschaftslage und ihrem Risiko frei sei
	        

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Deutscher Industrie- Und Handelstag. Liebheit & Thiesen, 1930.
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