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Iceland 1930

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Bibliographic data

fullscreen: Iceland 1930

Monograph

Identifikator:
1830571079
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-221162
Document type:
Monograph
Title:
Iceland 1930
Edition:
2. ed.
Place of publication:
Reykjavík
Publisher:
Ríkisprentsmiđjan Gutenberg
Year of publication:
1930
Scope:
193 S.
Tab., Kt., Taf.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Financial institutions
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Iceland 1930
  • Title page
  • Contents
  • Geographical sketch
  • Population
  • Constitution and law
  • State and municipal finance
  • Rural husbandry
  • The fisheries
  • Handicrafts and industries
  • Trade
  • Financial institutions
  • Money, weights, and measures
  • Communications
  • Social conditions
  • Church and religion
  • Education
  • Literature
  • Fine arts
  • Foreigners in Iceland
  • Iceland for tourists
  • Some facts in the history of Iceland
  • Some books on Iceland in foreign languages
  • Index

Full text

84 Zweiter Teil. Landet. III. Zur Geschichte von Landet und Industrie. 
Anterbringung neue Räumlichkeiten zu beschaffen; das alte Margaretenkloster wurde 
ihr von der Militärbehörde zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt. 
Nicht weniger bedeutend war in jener Zeit der französische Export über Straßburg. 
Anser Platz vermittelte damals nicht nur die Ausfuhr derjenigen Waren, die sonst auf 
dem Seewege nach dem Norden gingen; er wurde insbesondere auch der Stapelplatz 
für die Verproviantierung der in Deutschland und zuletzt in Rußland operierenden 
Truppen. Diese großen Truppenbewegungen, welche oft ihren Weg über Straßburg 
nahmen, verschafften auch den Produkten der eigenen Provinz reichen Absah. Be 
sonders aber die Erzeugnisse Südfrankreichs, Wein, Branntwein, Öle und Früchte, 
kamen auf ungezählten Lastfuhren nach Straßburg, um dort aus die Rheinschiffe ver 
laden zu werden. Der Talverkehr auf dem Rheine nahm in jenen Jahren einen bisher 
nicht erreichten Amfang. 
Dieser große Geschäftsaufschwung war jedoch nur von kurzer Dauer; er ließ nach 
mit dem Aufhören der besonderen Amstände, die ihn ins Leben gerufen hatten. Schon 
im Jahre 1809 klagt die Landelskammer über den Rückgang der Kolonialwareneinfuhr 
aus Lolland: 
„In dieser Art von Geschäften", sagt sie in einem Berichte an den Präfetten, 
„herrscht heute etwas Angewisses und sozusagen Trügerisches, das dem Geiste der großen 
Mehrheit unserer Kaufleute nicht zusagt." 
Im Jahre 1811 wurde ferner zugunsten der neu erworbenen illyrischen Provinzen 
die Baumwolleinfuhr über Straßburg unterbunden. — Nach dem unglücklichen Ausgang 
des russischen Feldzugs ließ auch die Ausfuhr über Straßburg wesentlich nach. 
Die Straßburger Landelshäuser, welche damals diesen bedeutenden internationalen 
Warenaustausch vermittelten, beschäftigten sich außerdem alle mehr oder weniger mit dem 
Vertrieb der einheimischen Bodenerzeugnisse. Es muß hier auf die wichttgsten 
derselben näher eingegangen werden. 
Die erste Stelle im Straßburger Landesproduttenhandel hatte vor der Revolution 
und noch in den ersten Jahren des Kaiserreichs unstreitig der Tabak eingenommen. 
Anter der Lerrschaft vollständiger Freiheit (das Elsaß lag außerhalb der Feme Generale) 
hatte der Anbau und die Fabrikation des Tabaks im Anter-Elsaß seit einem Jahr 
hundert eine enorme Entwickelung genommen. Die jährliche Ernte des Anter-Elsaß wurde 
damals auf 130—180000 dz. geschätzt. Etwa zwei Drittel wurden im Bezirke ver 
arbeitet, der Rest in Blättern exportiert. Die Zahl der Fabriken vor der Revolution 
wird von Laumond für Straßburg allein auf ca. 72 mit ca. 6000 beschäftigten Per 
sonen angegeben. Im Jahre 1802 bestanden in Straßburg noch 31, im übrigen Bezirk 
8 Fabriken, wozu 18 Tabakmühlen kamen. Dieser blühende Erwerbszweig sollte bald 
fiskalischen Einschränkungen unterworfen werden, die sich immer weiter ausdehnten, um 
schließlich zur Verstaatlichung des Landels und der Fabrikation zu führen. Schon im 
Jahre 1804 erblickte die Landelskammer in der damaligen Fabrikatsteuer eine Maß 
regel, die geeignet war, die Fabrikation langsam zu ruinieren und das Monopol vor 
zubereiten. Sie beklagte die allmähliche Auswanderung dieser Industrie über den Rhein 
und den Verlust des früher so blühenden Exportes nach der Schweiz und nach Nord 
deutschland an Baden. Angeachtet aller Klagen und Beschwerden des Straßburger 
Landels wurde durch kaiserliches Dettet vom 29. Dezember 1810 der „Regie des 
droits reunis“ das ausschließliche Recht des Ankaufes von Tabakblättern, der Ler- 
stellung und des Verkaufes von Tabakfabrikaten übertragen und so dem Straßburger 
Lande! ein Schlag zugefügt, welcher noch jahrelang nachwirtte. Der im Jahre 1816 
wiedergestattete Lande! mit Rohtabak zur Ausfuhr vermochte diesen Geschäftszweig 
nicht zu neuem Leben zu erwecken. 
Auch ein anderer bedeutender Exportartikel des Elsasses, der Lanf, wurde in jener 
Zeit durch eine kurzsichtige Maßregel des Staates schwer betroffen. Seit 1792 war
	        

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Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
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