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Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Bibliographic data

Contents: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1831284952
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-225876
Document type:
Monograph
Author:
Meeker, James Edward http://d-nb.info/gnd/126597340
Title:
The work of the Stock Exchange
Edition:
Revised edition
Place of publication:
New York
Publisher:
The Ronald Press Company
Year of publication:
[1930]
Scope:
XVI, 720 Seiten
Illustrationen, Diagramme
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Chapter XV. The commission house
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

35 
Scan Reference Chart TE263 Serial No.. 
» 
elöst haben. Nur aus diesem Grunde sucht man mit einigen winzigen Pfläster- 
jen in den Bezirksstellen das Wirtschaften auf Regimentsunkosten zu erschweren, 
vergebliche Mühe! Wenn die Arbeiten zurückbleiben werden, dann wird die 
olitische Behörde genötigt sein, die von ihr genehmigten Voranschläge über die 
iZahl der Beamten zu revidieren. Und wenn die Vorstände der Bezirksstellen 
7-ie unzufriedenen Angestellten an die Regierung verweisen werden, dann bin ich 
essen sicher, daß diese dem Ansturm auch bezüglich der Höhe der Bezüge nicht 
iandhalten wird. Dennoch scheinen solche Zwirnsfäden dem versicherungstechnischen 
Departement geeignet, die Besorgnisse gründlich zu zerstreuen, die bezüglich der 
Ökonomie der Bezirksstellcn geäußert worden sind! Ich glaube, daß die staat- 
iche Bureaukratie die letzte ist, die den Beruf hat, als Wächterin einer sparsamen 
Verwaltung aufzutreten. 
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Wie s i ch die Regicruugsfachleute die Verwaltung s- 
einrichtungen der Krankenkassen vorstellen. 
Die Regierungsvorlage weiß noch etwas mehr gegen die Kritiker vorzu- 
»ringen. Wir erfahren, daß nach dem Koerber'schen „Programm" die Kränken 
dsten zweierlei Agenden streng von einander getrennt zu besorgen gehabt hätten: 
»ic vorbereitenden (Melde-, Evidenz-, Beitragswcscn) einerseits und die Nnter- 
tützungsangelcgenheiten andererseits. Jede geordnete Krankenkasse, so wird ver- 
ündet, müßte diese Agenden in zwei Abteilungen besorgen, die strenge von cin- 
mder getrennt sind und fast nichts miteinander gemeinsam haben. Bei der 
Errichtung der Bezirksstcüen werde es sich nun um nichts anderes handeln, als 
>aß die eine Abteilung von der andern räumlich getrennt und an die Bezirks- 
tellc übertragen werde. Da müsse doch eine Verbilligung der Verwaltung bei 
cn Krankenkassen eintreten, wenn sie lediglich die zweite Abteilung behalten. 
Würde man dies alles nicht in einer Regierungsvorlage gedruckt vor sich 
'ehen, so würde man nicht glauben, daß es Fachmänner sind, die solche Be 
hauptungen im Ernst ausstellen. Ich muß es aber aussprechcn, daß man diese 
!lrt von Fachwissen nicht ernst nehmen kann. Man müßte sich eigentlich darüber 
mtsetzen, daß Gegenwart und Zukunft unserer Sozialversicherung von solch pro 
fundem Wissen abhängt. Das Mindeste, was man von der amtlichen Leitung der 
-s Sozialversicherung verlangen kann, ist doch die Kenntnis der tatsächlichen Ver- 
i: Ministe. Wo in aller Welt hat die Regierung Krankenkassen mit so streng 
st getrennten oder auch nur trennbaren zwei Abteilungen gefunden? Diese gediegenen 
Kenntnisse rühren offenbar von denselben ministeriellen „Fachmännern" her, die 
im 8 10 des Musterstatuts für die Bezirkskrankenkasscn anordneten, daß die Vor 
treibung und Zahlung der Mitgliedsbciträge im vorhinein zu erfolgen habe. 
Auch in Zukunft soll ja nach der Regierungsvorlage die Kassenzersplitterung 
keine wesentliche Einschränkung erfahren. Die Mindcstzahl der Mitglieder soll 
bei den Bezirkskrankenkasscn 1000, bei den übrigen Kassenkatcgorien 200 be- 
ch tragen. Die gegenwärtige Verteilung der Mitglieder auf die Kassen wird hiedurch 
keine übermäßige Verschiebung erfahren, insbesondere, wenn selbständige land 
wirtschaftliche Krankenkassen errichtet werden. 
Selbst wenig erfahrene Kenner der Arbcitervcrsicherung wissen nun, daß 
man auf 1000 Mitglieder gegenwärtig als Normalmaß einen Angestellten 
annimmt. Wir hatten nun im Jahre 1908 nach der amtlichen Statistik 
2725 Krankenkassen, das sind über 81 Prozent aller Institute, mit höchstens 
1000 Mitgliedern, bei denen also lediglich ein Angestellter in Betracht kommen 
kann, den auch das versicherungstechnische Departement nicht in zwei Abteilungen 
wird auflösen können. Dazu kommen 547 Krankenkassen mit 1000 bis 5000 Mit 
gliedern und 74 Krankenkassen mit mehr als 5000 Mitgliedern. Die Fachmänner
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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