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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1831284952
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-225876
Document type:
Monograph
Author:
Meeker, James Edward http://d-nb.info/gnd/126597340
Title:
The work of the Stock Exchange
Edition:
Revised edition
Place of publication:
New York
Publisher:
The Ronald Press Company
Year of publication:
[1930]
Scope:
XVI, 720 Seiten
Illustrationen, Diagramme
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

751 — 
3. Die Staatsschulden Belgiens 
Die Staatsschulden Belgiens werden in den amtlichen Ausweisungen nach Gesichts- 
punkten unterteilt, die den Kategorien der französischen Staatsschulden etwa entsprechen. 
Im einzelnen werden folgende Gruppen unterschieden: 
I. Dette interieure (innere Schuld): 
a) Dette ä long terme (langfristige Schuld), 
b) Dette ä court terme et a moyen terme (kurz- und mittelfristige Schuld), 
e) Dette A moins d’un an (Schuld mit Laufzeit von weniger als einem Jahr); 
II. Dette ext6rieure (auswärtige Schuld). 
Die äußere Schuld kann in dieselben Unterabteilungen zerlegt werden, wie sie die innere 
Staatsschuld aufweist; da jedoch zur Zeit nur noch langfristige Auslandschulden Belgiens 
bestehen, wird keine mittel- und kurzfristige Auslandschuld ausgewiesen. 
Die langfristige Schuld wird wiederum unterteilt in 
1. Dette consolidee ancienne (alte konsolidierte Schuld), 
2, Dette consolidee nouvelle (neue konsolidierte Schuld), 
3. Dette indirecte (indirekte Schuld). 
Die »konsolidierte alte Schuld« enthält die Vorkriegsschulden Belgiens, 
lie sich aus mehreren Renten und langfristigen Annuitäten zusammensetzen. Ihre Ent- 
stehung geht teilweise bis auf die Unabhängigkeitserklärung Belgiens zurück. Neben der 
inneren Schuld ist auch eine konsolidierte äu Bere alte Schuld festzustellen: die 4. Serie 
der 3prozentigen Schuld, die, auf £ lautend, im Jahre 1914 begeben wunde. 
Die »konsolidierte neue Schuld« setzt sich aus den staatlichen Wiederauf- 
bauanleihen und den den Kriegsgeschädigten ausgehändigten Namensanweisungen (Titres 
nominatifs) zusammen. Als staatliche Wiederaufbauanleihen sind die S5prozentige 
Restaurationsanleihe von 1919 sowie die 5prozentige Prämienanleihe von 1920 zu be- 
zeichnen; ebenso fallen die Titres nominatifs und die Konsolidierungsanleihe von 1921 
hierher. Die Konsolidierungsanleihe von 1921 hatte die besondere Aufgabe. sechsmonatige 
5- und 4*/2prozentige Bons du Tresor zu konsolidieren. 
Die »indirekte Schuld« umfaßt neben sonstigen Verpflichtungen überwiegend 
zu Wiederaufbauzwecken durch die »F6deration des cooperatives pour dommages de guerre« 
und die »Association nationale des industriels et commercants pour la rö@paration des 
dommages de guerre (A. N. I. C.)« begebene Anleihen, die aber praktisch auch als Staats- 
anleihen zu gelten haben, da der Dienst für diese Anleihen in den Voranschlägen jährlich 
eingesetzt wird. Die drei Anleihen der Federation, die in den Jahren 1921 bis 1923 im 
Betrage von je 1 Mrd. ir begeben wurden, haben den Typ der Losanleihen. Sie sollten 
die Mittel zur Einlösung der vom Staat an die Kleingeschädigten begebenen >»Titres 
nominatifs« beschaffen. Diese Titres waren ursprünglich durch die Federation beliehen 
worden; später wurde diese Beleihung jedoch als definitive Abgeltung der Inhaber der 
Titres behandelt, so daß die entsprechenden Titres als annulliert zu gelten haben. Den 
Interessen der Großgeschädigten, die sich die ihnen zugeteilten Titres nominatifs ebenfalls 
hatten beleihen lassen, diente die Emission der drei Bprozentigen Serien der Anleihe von 
1927 durch die A.N.I.C., die insgesamt 2,8 Mrd. fr erbrachten, die zur Einlösung der 
Titres nominatifs Verwendung finden sollten. Diese A.N.I.C.-Anleihen laufen über 
30 Jahre und werden durch Rückkauf und Ziehung zu pari bis 1954 getilgt. ; 
Die mittelfristige und die kurzfristige Schuld setzen sich aus Ver- 
pflichtungen auf Grund mehrerer Sonderemissionen von »Bons du Tresor« zusammen, die 
zu besonderen Zwecken begeben wurden, sowie aus Vorschüssen der belgischen National- 
bank zwecks Zurückziehung von Markbeträgen, die während der Besatzungszeit mit 
Zwangskurs in Umlauf gesetzt waren.
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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