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Kartelle

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Bibliographic data

fullscreen: Kartelle

Monograph

Identifikator:
1831288826
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-230774
Document type:
Monograph
Author:
Passow, Richard http://d-nb.info/gnd/116052732
Title:
Kartelle
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
176 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Kartelle
  • Title page
  • Contents
  • I. Der Kartellgriff
  • II. Über Geschichte und Anwendungsgebiet der Anbieterkartelle

Full text

111 
verknüpft und demgemäß stets ein gewagtes Unternehmen ist, würde 
ferner zu dem, was sie im Mittelalter war und was jede nützliche 
Arbeit für die Gesamtheit eigentlich sein soll, zu einem lohnenden 
und ganz besonders zu einem sicheren Geschäfte. Endlich — und 
hierin würde ich den wesentlichsten Vorzug dieses Systems erblicken — 
würde es auf diese Weise möglich, den berechtigten Klagen der 
Arbeiter abzuhelfen. Stünden die Unternehmer infolge des Schutzes 
fest, den ihnen der Staat angedeihen läßt, dann könnte auch anderer- 
seits wieder der Staat an sie mit der Forderung herantreten, daß sie 
nunmehr auch für ihre Arbeiter entsprechend sorgen und 
diesen eine gesicherte Stellung einräumen. Den kar- 
tellierten und privilegierten Unternehmern könnte der Staat ohne 
weiteres die Verpflichtung auferlegen: ı. ihre Arbeiter lebenslänglich 
anzustellen, 2. denselben einen genügenden Minimallohn zu zahlen, 
3. denselben je nach ihrer Qualifikation das Recht des Vorrückens 
in höhere und besser dotierte Posten einzuräumen, 4. denjenigen Ar- 
beitern, die nicht avancieren können, eine mit den Dienstjahren stei- 
gende Gage zu bewilligen, wie dies bei den Staatsbeamten der Fall 
ist, den ausgedienten oder vorzeitig invalid gewordenen Arbeitern 
analog den Staatsdienern eine lebenslängliche Pension zu zahlen, 
6. für die Witwen und Waisen verstorbener Arbeiter zu sorgen; mit 
einem Worte den Arbeitern die nämliche Stellung einzuräumen, die 
die Staatsdiener einnehmen“ (S. 194f.). 
Erwähnt sei noch, daß Kl. nicht an eine gleichmäßige schema- 
tische Regelung für alle Gewerbezweige und alle Betriebsgrößen 
denkt. Bezüglich der Großindustrie sieht er für die Durchführung 
seines Planes keine Schwierigkeiten, da es ja hier nur gelte das 
auszubauen, was die Kartelle bereits aus eigener Initiative begonnen 
hätten. „Der Weg, den die Regierung einzuschlagen hätte, scheint 
sich mir von selbst zu ergeben. Die Regierung müßte sich 
mit den hervorragendsten Kartellen ins Einvernehmen setzen und 
dieselben auffordern, ihre Wünsche betr. ihre künftige Stellung zu 
formulieren. Sodann wären die Bediensteten (die Beamten) und die 
Arbeiter der betreffenden kartellierten Werke in gleicher Weise auf- 
zufordern, auch ihre Wünsche in betreff ihrer künftigen Stellung der 
Regierung vorzulegen. Über diese beiderseitigen Desiderien wäre 
allenfalls eine Enquete zu veranstalten, um namentlich auch die 
Stimmen der Gegner zu vernehmen, und schließlich wäre auf Grund 
dieses Materials an die Ausarbeitung des bezüglichen Gesetzes zu 
schreiten. Würde sich die Notwendigkeit herausstellen, den Kartellen 
der verschiedenen Industriebranchen eine verschiedene gesetzliche
	        

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Kartelle. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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