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Kartelle

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Bibliographic data

fullscreen: Kartelle

Monograph

Identifikator:
1831288826
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-230774
Document type:
Monograph
Author:
Passow, Richard http://d-nb.info/gnd/116052732
Title:
Kartelle
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
176 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Kartelle
  • Title page
  • Contents
  • I. Der Kartellgriff
  • II. Über Geschichte und Anwendungsgebiet der Anbieterkartelle

Full text

175 
die Teilnehmer der wirtschaftsrechtlichen Abteilung — nur in ihr, 
nicht im Plenum des Juristentages wurde über die Frage debattiert 
und beschlossen — musterte, konnte eine recht große Anzahl von 
Männern, die den Kartellen nahestehen, daneben eine kleinere An- 
zahl von Freunden der Gewerkschaften feststellen. Für die Bewer- 
tung der dort gefaßten Beschlüsse ist also zu beachten, daß es sich 
um die Meinungsäußerung eines verhältnismäßig kleinen Kreises 
handelt, der überdies noch in ganz besonderer Weise zusammen- 
gesetzt war‘). 
Auf die bei einem künftigen Gesetz zu regelnden Einzelfragen 
soll hier nicht eingegangen werden, da die Entscheidung darüber 
naturgemäß Sache der subjektiven wirtschaftspolitischen Einstellung, 
nicht eine Frage wissenschaftlicher Erkenntnis ist. Nur so viel sei 
hier noch ausgeführt: 
Wenn man alle die Marktsituationen, bei denen eine freie 
Konkurrenz nicht besteht, treffen will, dann muß man natürlich be- 
rücksichtigen, daß die Kartelle zwar einen (und für Deutschland den 
zur Zeit praktisch wichtigsten) Gegensatz zum System freier Konkur- 
renz bilden, daß daneben aber auch noch andere Fälle der Konkur- 
ohne vielleicht auch materielle Vorteile zu haben, aus reinster Überzeugung diese ein- 
seitigen Interessen vertreten, bloß darum, weil sie dieser Mentalität eben angehören ... 
Kongressen gegenüber, wohin ja jede Interessengruppe so viel Vertreter ent- 
sendet, als ihr beliebt, ist überhaupt eine gewisse Vorsicht geboten. Die Debatte kann 
wertvolles Material zum Vorschein bringen, aber die Resolutionen repräsentieren durch- 
aus keine öffentliche Meinung. Dies bezieht sich insbesondere auf die Kartellfrage 
in erhöhtem Maße, Die Industrie ist glänzend organisiert — auch auf Kongressen —, 
dagegen verfügt das Gemeinwohl, das Konsumenteninteresse selbstverständlich über 
keinen solchen Apparat. Dr. G. Lucas macht sich über die Zusammensetzung des 
Juristentages auch keine Illusionen und schreibt in der Kartell-Rundschau, Sonderheft 
zum Deutschen Juristentag, S. 384, schon im voraus: ‚Die voraussichtlich auch in 
Salzburg stark vertretene und in der Verteidigung ihrer Interessen außerordentlich 
regsame, beharrliche Gruppe der unbedingten Kartellfreunde wird es sich nicht nehmen 
lassen, den Nachweis zu versuchen, daß die ganze KartVo. überflüssig sei.‘ Diese 
Erwartung hat der Juristentag restlos erfüllt.“ 
!) Da auch bei anderen Beratungen ähnliche Erfahrungen gemacht worden 
sind, habe ich schon früher (Volkswirtschaftliche Blätter, 1929, S. 9) die Frage auf- 
geworfen, ob es nicht richtiger wäre, daß der Juristentag — ähnlich wie es der Verein 
für Sozialpolitik schon seit längerer Zeit tut — sich auf Diskussionen beschränkt und 
von einer Beschlußfassung absieht. Da gleichzeitig 4 Abteilungen des Juristentages 
ihre Sitzungen abhalten, entfällt auf die einzelne Abteilung nur eine verhältnismäßig 
kleine Anzahl von Teilnehmern, unter denen, wie gesagt, die Interessenten bisweilen 
dominieren. Die Abstimmung dieses Kreises ergibt jedenfalls kein zuverlässiges 
Bild von der Auffassung, die etwa die Mehrheit der deutschen Juristen von dem Gegen- 
Stande hat.
	        

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Urzeit Und Mittelalter. Heyfelder, 1904.
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