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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

274 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
feste Ordnung erlangt haben, da werden die einzelnen Menschen und Familien eine 
steigende Rolle in dem Prozesse spielen, und das hat die bedeutsame Folge, daß sie, 
von Erwerbs- und Spekulationsabfichten geleitet, mehr ihre Sonderinteressen und nur 
die nächsten Jahre im Auge, nicht immer das für die Zukunft und die Gesamtinteressen 
Beste anstreben. Aber es wäre bei der Kompliziertheit der heutigen Verhältnisse und 
dem notwendigen großen Spielraum für individuelle Bethätigung gar nicht möglich, 
alle Siedelung und alles Wohnwesen einheitlich von oben her zu leiten. Und doch 
entstehen dadurch Interessenkonflikte und falsche Bewegungen. 
So lange man im Anschluß an A. Smith und in naivem Optimismus annahm, 
stets fördere der Egoismus der einzelnen das Gesamtinteresse am besten, und stets 
griffen die Obrigkeiten in ihren Maßnahmen fehl, beurteilte man besonders die hier 
einschlägigen historischen und praktischen Fragen oftmals falsch. A. Smiths Ausführungen 
über das ältere Städtewesen gehören zum Schwächsten, was er geschrieben hat; alle 
Städtebildung erscheint ihm fast nur als Folge der mittelalterlichen Barbarei: die 
Grundherren und ihre Brutalität haben den gesunden Landbau gehindert; übermäßig 
viel Menschen flüchteten sich hinter die Stadtmauern, die viel natürlicher ihr Kapital 
im Landbau angelegt hätten. Auch die oft erörterte Schulfrage, ob die Städte von 
selbst „natürlich“ gewachsen oder absichtlich „künstlich“ gegründet und geschaffen worden 
seien, beantwortete man mit Vorliebe früher in erfterem Sinne. Man wird nach unserer 
heutigen Kenntnis sagen müssen: viele Städte seien überwiegend „von selbst“ entstanden, 
viele auch absichtlich gegründet worden. Aber letztere gediehen auch nur, wenn die 
wirtschaftlichen Bedingungen ihres Wachstums vorhanden, die rechten Stellen, die rechte 
Zeit gewählt, die rechten Mittel ergriffen waren. Und die ersteren, die von selbst 
erwachsenen Städte, konnten nur vorankommen, wenn sie die rechte Ordnung fanden 
oder erhielten (durch Privilegien, Übertragung eines Stadtrechtes, durch Vorhandensein 
guter Gemeindegesetze), wenn ausgezeichnete Personen mit weitem Blicke, mit Patrio— 
tismus und genossenschaftlichem Geiste an der Spitze standen, die rechten Einrichtungen 
und lokalen Statuten schufen. Jede Stadt ist ein komplizierter Organismus, der nur 
gedeihen kann, wenn die für die Zukunft und die Gesamtinteressen notwendigen Schranken 
und Ordnungen dem Egoismus der einzelnen die erlaubten Wege weisen und die 
Grenzen setzen. 
Das gilt auch für alle früheren und alle heutigen Kämpfe in der sonstigen Um— 
bildung bestehender Siedelungsverhältnisse. Stets haben dabei die Obrigkeiten und die 
Individuen zusammen gewirkt, oft gemeinsam nach demselben Ziele, oft auch nach ent— 
gegengesetzten getrachtet. Machthaber, die den Fortschritt vertraten, haben einstmals 
bersucht, die am Alten Klebenden zu anderer Wohnweise zu zwingen; Gesetze und Magistrate 
werden heute noch versuchen, in dieser oder jener Weise eine veränderte Siedelungsart 
zu begünstigen. Ob dabei die Individuen und ihre Anschauungen, ob die Organe der 
Gesamtheit die größere Berechtigung für sich haben, das Richtige treffen, hängt von 
ihrer Bildung, von der Tüchtigkeit der Spitzen des Staates und der Gemeinden ab. 
Der Zwang zu städtischer Siedelung oder die große Privilegierung derselben war zeit— 
weise früher so berechtigt, wie es unter anderen Verhältnissen einmal eine Hinderung 
ungesunder Massenansammlung, die Förderung des zerstreuten Wohnens, des Ausbaues 
und des Höfesystems sein kann. Konventionelle Einrichtungen, wie das amerikanische 
Landvermessungssystem, Wegebauten, Kanalbauten und Derartiges können indirekt einen 
ebenso wirksamen Zwang ausüben wie Niederlassungs- und Gemeindegesetze. 
Wenn in älteren und großen Kulturstaaten mit der Ausbildung eines einheitlichen 
Staatsbürgertums und unbegrenzter Freizügigkeit ein Hauptteil der Weiterbildung und 
Veränderung der Siedelungs-, Standorts- und Wohnungsverhältnisse den Individuen 
und ihrer wirtschaftlichen Überlegung anheimgegeben ist, wenn das praktisch sich aus— 
drückt im freien Konkurrenzkampfe der Grundstücksverkäufer und Vermieter mit denen, 
welche der Plätze, Wohnungen und Grundstücke bedürfen, so ist das eine Form der 
Raumverteilung an die Familien und Unternehmungen, welche mit ihrer Beweglichkeit 
und Flüssigkeit, mit dem starken Reize der möglichen Gewinne rasch veraltete Zustände
	        

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Cost of Living in German Towns. Stat. Off., 1908.
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