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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

288 Zweites Buch. Die gefellschaftliche Verfassung der Voltswirtschaft. 
hängsel der neuen Gebilde; jedes Dorf, jede Grundherrschaft suchte davon zu erhalten, 
was möglich war; man teilte bei Gelegenheit, was noch von dem alten großen Gebiete 
unbesetzt vorhanden war. 
Die Markgenossenschaft war ein loser Verband gewesen, der auf 100 400 Ge— 
viertkilometern etwa 100 Familien, 1000 Seelen, später auch mehr umschloß; die Dorf⸗ 
genossenschaft, welche mit der Seßhaftigkeit, mit dem Siege der Dreifelderwirtschaft sich 
ausbildete, besaß eine Gemarkung von etwa 15 —40, später 5—185 Geviertkilometern, 
in deren Mittelpunkte, im Dorfe, 5—10, später oft 20 —50 Hufner (siehe S. 261) seit 
dem späteren Mittelalter nebst einigen Kossäten oder Kleinstellenbesitzern, Handwerkern 
und Tagelöhnern enge zufammen faßen. Die engere Siedelung und das engere Band 
gemeinsamer agrarisch-wirtschaftlicher Interessen erzeugte eine kräftigere, dauerhaftere 
Organisation als es die Markgenossenschaft je gewesen war. Die Dorfbewohner bildeten 
im Anschluß an die alten brüderlichen Traditionen der Sippe eine Friedens-, Rechts— 
und Unterstützungsgenofsenschaft, ihre Organe übten eine gewisse Rechtsprechung und 
Polizei aus, schlossen sich ursprünglich persönlich und für den Verkehr ähnlich ab wie 
die Markgenossenschaft. Der Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Lebens lag in der eigen— 
tümlichen Verbindung der selbständigen Eigenwirtschaft der Familie mit der genossen— 
schaftlichen Gemeinsamkeit, wie sie sich aus dem Gemeinbesitz der Allmende, aus der ge— 
meinsamen Planlegung des Ackerlandes, aus der Einteilung desselben in zahlreiche Ge— 
wanne von gleicher Bodenqualität, aus der Zuweisung eines Loses von je! /2—1 Morgen 
in jedem Gewann an jeden Hufner, aus der Umlegung aller öffentlichen und grund— 
herrlichen Lasten auf die Hufner ergab. 
Das Dorf bildete einen persönlichen und dinglichen Verband; die Genossenschaft 
hatte ein Gesamtrecht an der Dorfmark; jeder Genosse führte für sich eine rein auf die 
eigene Produktion und Befriedigung aller Lebensbedürfnisse begründete Haus- und Acker— 
wirtschaft, aber alle zusammen führten doch zugleich eine planvoll geordnete Gesamt— 
und Gesellenwirtschaft, welche, ohne einen Sonderhaushalt darzustellen, die unentbehrliche 
Ergänzung der einzelnen Hauswirtschaften war. 
Haus und Hof waren dem einzelnen im Dorfe dauernd zugewiesen; das Haus 
lag an der Dorfstraße, in bestimmter Reihe und Entfernung vom anderen, es war mit 
der unentgeltlichen Hülfe der Genossen aus dem gemeinsamen, unbezahlten Holze des 
Waldes gebaut; Haus und Hof standen unter verwandtschaftlichen und genofssenschaft— 
lichen Vorkaufs- und Näherrechten, unter einer Bau- und Feuerpolizei, die ihre Wurzeln 
im gemeinsamen Besitz hatte; sie waren des Nachts geschützt durch eine im Reihedienst 
herumgehende Nachtwache. Das Vieh gehörte dem einzelnen, aber es durfte nur vom 
gemeinsamen Hirten ausgetrieben werden, es erhielt seine Nahrung durch die gemein— 
same Nutzung der Brache, des abgeernteten Sommer- und Winterfeldes, der Weiden, des 
Waldes. Der dem Hufner zugeteilte Acker unterlag dem Flurzwange, d. h. er stand 
unter der genossenschaftlichen Feldpolizei, unterlag den genossenschaftlichen Weide-, Trift— 
— — 
lichen Ordnungen und Beschlüssen. Wald, Weide und Wasser waren genosfenschaftliches 
Gesamteigentum; und wenn die Rechte der einzelnen daran nach und nach individuelle 
Sonderrechte wurden, so standen sie doch ganz unter den genossenschaftlichen Beschlüssen, 
unter der gemeinsamen Weide-, Forst- und Wasserpolizei. 
Die Wirtschaft des einzelnen Hufners verkaufte und tauschte lange nichts oder 
sehr wenig; erst mit dem Aufkommen der Städte lieferte man einige Überschüsse auf den 
städtischen Markt; im ganzen lebte die Familie durchaus von ihren eigenen Produkten, 
stellte auch Kleidung und Geräte selbst her. Die Familie verteilte die Arbeit unter 
ihre Glieder und sorgte für jedes derselben; ein starker Erwerbssinn konnte sich nicht 
entwickeln, Kapitalbildung, Zins, Abhängigkeit vom Markte fehlten lange. Die einzelne 
auf sich ruhende Hauswirtschaft war von der Dorfgenossenschaft, später von der Grund— 
oder Gutsherrschaft, aber nicht vom Spiel der Preise beeinflußt und beherrscht. 
Der Besitz der vollen Dorfgenossen, Haus, Garten, Acker und Anteil an der Allmende 
zufsammen 15— 50 ha, je nach der Bodengüte), hieß die Hufe. Mehr und mehr dem freien
	        

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Die Nach Dem Invaliditäts- Und Altersversicherungsgesetze Versicherten Personen. Heymann, 1893.
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