Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Monograph

Identifikator:
1891000233
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-260008
Document type:
Monograph
Author:
Held, Adolf http://d-nb.info/gnd/116681667
Title:
Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1881
Scope:
XIV, 775 Seiten
1 Portrait
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Entwicklung der Grossindustrie.
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands
  • Title page
  • Einleitung zur sozialen Geschichte Englands von 1760-1832.
  • Erstes Buch. Soziale und politische Literatur von 1776-1832.
  • Zweites Buch. Entwicklung der Grossindustrie.
  • Erster Anhang. Vortrag über Handwerk und Grossindustrie.
  • Zweiter Anhang. Belegstellen.
  • Index

Full text

Lohnregulirungen. 
443 
zeigt sich diese Absicht, die Fabriken zu verhindern in den 
jede unsere Personen und Familien, unser Gewerbe und die Wollmanufactur 
im Allgemeinen nicht beeinträchtigende Maassregel ergreifen, um jene 
Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu räumen; und da wir überzeugt 
sind, dass es möglich ist, eine richtige Verständigung zwischen uns her- 
zustellen, ohne zu Mitteln zu greifen, die für Sie feindseliger oder für uns 
beeinträchtigender Natur wären, so bitten wir um die Erlaubniss, die fol- 
genden Vorschläge und Verfügungen Ihrer Erwägung vorzulegen: 
1. Dass es unser Wunsch ist, dass die in Dörfern sowohl wie in 
Städten wohnenden Tucher und Weber wechselweise die gleichen 
Rechte und Privilegien ausüben und besitzen sollen. 
2. Dass alle diejenigen, welche von früher her das Webergewerbe 
treiben, dasselbe unbehindert forttreiben sollen. 
Dass nach Bestätigung dieser Verfügungen Niemand das Gewerbe 
eines Webers treiben darf, ohne dass er oder sie eine gesetzliche 
Lehrzeit durchgemacht habe (ausgenommen davon sind Kinder, 
die unter ihren Eltern arbeiten), um künftigen Streitigkeiten vorzu- 
beugen, welche !diese unangenehmen Reibereien und unnöthigen 
Kosten in jüngster Zeit verursacht haben. : 
Dass es unser Wunsch ist, dass kein Tucher eine Manufactur 
errichten oder besitzen solle mit dem Zwecke, dort eine den Sta- 
tuten zuwiderlaufende Weberei zu treiben; dass wir hingegen in 
unsern eigenen Wohnungen die Arbeit zu den üblichen und ge- 
gewöhnlichen Preisen verrichten können (may), welche Arbeit im 
eigenen Hause uns und unseren Familien zum Unterhalt und dem 
Gewerbe im allgemeinen zum Nutzen gereicht. 
5 Dass wir den. Wunsch hegen, die Zahl der Webstühle, die zu glei- 
cher Zeit von irgend einer Person benutzt werden, einzuschränken, 
am das Webergewerbe so weit als möglich nutzbar zu machen und 
dem Geist des Monopols unter uns Einhalt zu gebieten; man sagt 
uns, dass das Statut von Philipp und Mary diesen Zweck verfolgt, 
allein wir wissen, dass die in genanntem Statut angegebene . Zahl 
für die Beschäftigung und den Unterhalt vieler grosser Familien 
nicht genügend ist; aus diesem Grunde bedürfen wir in diesem 
Fall einer neuen Verfügung, und wir wünschen, dass austatt zwei 
Stühle, wie genanntes Statut es angiebt, es einem jeden Weber ge- 
stattet werde, zu gleicher Zeit, je nach Belieben, drei breite oder 
sechs schmale, oder einen breiten und vier schmale, oder zwei 
breite und zwei schmale Stühle zu haben. 
Schliesslich wünschen wir, dass alle anderen uns zukommenden 
Rechte und Privilegien nach den verschiedenen Statuten bestehen 
bleiben mögen. 
Die Weber der County of Gloucester, 
2 
A
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zwei Bücher Zur Socialen Geschichte Englands. Duncker & Humblot, 1881.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.