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Die obligatorische Krankenversicherung

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Bibliographic data

Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

Monograph

Identifikator:
189206295X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-239471
Document type:
Monograph
Author:
Triepel, Heinrich http://d-nb.info/gnd/117417920
Title:
Völkerrecht und Landesrecht
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Mohr Siebeck
Year of publication:
1907
Scope:
XII, 452 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Das Verhältniss der Rechtsquellen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

24 
Erstes Buch. Die Begründer. 
Quesnay und seine Nachfolger, indem sie das Parasitentum dieser 
Klasse so scharf hervorheben, wenn nicht offensichtlich, so doch in 
der Tendenz ihrer Werke dem Sozialismus vorarbeiteten. Doch wie 
weit waren sie von jedem derartigen Gedanken entfernt! Sie haben 
keine Ahnung gehabt, in welche schiefe Lage sie die Grundbesitzer 
brachten. Im Gegenteil, sie sind ihnen gegenüber voller Ehrerbietung. 
Nicht sie, sondern die Industrie und die Industriearbeiter werden 
von ihnen mit dem Ausdruck steril, unproduktiv bedacht! Aus diesen 
Großgrundbesitzern machen sie die Grundlage der ganzen natürlichen 
Ordnung. Sie umkleiden sie mit einer Art wirtschaftlichen Hohen 
priestergewandes; der Besitzer hat das Amt, den Menschen das Brot 
auszuteilen, das Brot des Lebens; nur durch seine Hand werden alle 
der Kommunion teilhaftig. Er ist eine göttliche Einrichtung: so 
schreiben sie selbst 1 ). Eine derartige anbetende Verehrung bedarf 
einer Erklärung. 
Anscheinend hätten die Physiokraten doch die von ihnen selbst 
ausdrücklich als produktiv bezeichnete Klasse, nämlich die Leiter 
der Landwirtschaft, die damals alle Pächter oder Halbscheidpächter 
waren, an die erste Stelle setzen müssen! Pächter und Halbscheid 
pächter haben aber die Erde nicht gemacht; sie haben sie erst von 
dem Besitzer erhalten. Ihm gebührt der Vorrang noch vor der produk 
tiven Klasse, denn er ist, nach Gott, der erste Verteiler allen Reich 
tums 2 ). 
Es ist überflüssig, besonders auf diese merkwürdige Verirrung 
hinzuweisen, auf Grund derer sie den wirklichen Schöpfer der Erde 
und ihrer Produkte nicht in dem, der sie bearbeitet, sondern in dem 
Müßiggänger sahen. Doch läßt sich dies zunächst gerade aus der 
Logik ihrer Doktrinen erklären. Es ist nämlich zuerst darauf hin 
zuweisen, daß die Physiokraten der Arbeit nicht die hohe Stellung 
zusprechen konnten, die wir ihr heute beilegen, da für sie die Arbeit 
keineswegs Güter schuf, — und, was wohl zu beachten ist. die Arbeit 
des Landarbeiters ebensowenig, wie die des Industriearbeiters; wenn 
sie die erste produktiv nannten, so lag das daran, weil die Natur 
*) „Es ist unmöglich, das Besitzrecht nicht als eine göttliche Einrichtung an- 
; zuerkennen, die das Mittel ist, auf Grund dessen wir bestimmt sind, als zweite Ur- 
; Sache, das große Werk der Schöpfung fortzusetzen und die Absichten seiner Urheber 
■i zu fördern“ (La RiviSre, S. 618). 
„Die Gesellschaftsordnung setzt unbedingt diese dritte Klasse von Bürgern 
voraus, die die ersten Vorbereiter und Hüter der Bodenkultur und die verwaltenden 
Besitzer des Reinertrags sind“ (Quesnay, S. 186). 
2 ) „Unmittelbar unter den Grundbesitzern ist die produktive Klasse, deren 
; Arbeit die Grundvorschüsse bedingt und von denen sie selbstverständlich abhängt“ 
: (Baüdeau, S. 691).
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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