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Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Multivolume work

Identifikator:
1892063557
Document type:
Multivolume work
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Deutsche Geschichte
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Year of publication:
1891-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1892064774
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-237066
Document type:
Volume
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Urzeit und Mittelalter
Volume count:
Abt. 1
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
Heyfelder
Year of publication:
1904
Scope:
XVI, 420 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Neuntes Buch
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

273 
lichkeitsrechnung fehlte, man gar nicht genauer beurteilen konnte, welche 
Zahlungen beansprucht werden würden. Zweitens, dass es wünschens- 
wert erschien, nicht von vorne herein die Industrie zu sehr zu über- 
lasten, sondern sie sich allmählich erst in die neue Situation hinein- 
leben zu lassen. Es war daher eine grosse Erleichterung, dass man 
aur die Summen von ihr zahlen liess, welche durch die in dem 
ersten, zweiten, dritten Jahre entstandenen Unglücksfälle erforderlich 
wurden, nicht aber sofort den Durchschnitt, der sich nach Ablauf 
von 20—30 Jahren herausstellen musste, wenn in jedem Jahre neue 
Unfälle hinzutraten, während die aus früheren Jahren herüberge- 
kommenen Arbeitsunfähigen, Witwen, Waisen noch weiter zu unter- 
stützen waren. So musste sich allerdings von Jahr zu Jahr .der 
Betrag erhöhen, wie es noch gegenwärtig bei der deutschen Unfallver- 
sicherung zu beobachten ist; aber diese Summen werden auch jetzt 
leichter getragen. Ausserdem haben die Kassen gesucht, durch An- 
sammlung grösserer Reserven eine gewisse Ausgleichung herbeizuführen. 
Die deutsche Einrichtung hat sich deshalb durchaus bewährt. 
Eine weitere Konsequenz aus der Heranziehung der Arbeiter zur Beschränkung 
Zahlung war, dass man zunächst die Versicherung nur so weit aus- zunächst auf 
dehnte, als man in der Lage war, die Beiträge der Arbeiter durch Ver- -Ohnarbeiter, 
mittlung der Arbeitgeber zu erheben, denen man es überlassen konnte, 
ihren Arbeitern‘ die Beträge von dem Lohne in Abzug zu bringen. 
Bei der Erhebung der Klassensteuer in Preussen hatte man genugsam 
die Schwierigkeiten kennen gelernt, bare‘ Summen von der Arbeiter- 
bevölkerung regelmässig einzuziehen; teils wegen ihrer Unfähigkeit 
die nötigen Summen im richtigen Momente zu beschaffen, teils aus 
Nachlässigkeit sind erfahrungsgemäss von ihr solche Zahlungen nicht 
regelmässig zu erlangen. Die Kosten und Umstände der Eintreibung 
durch Mahnungen, Pfändungen ete., die Gehässigkeit des Verfahrens 
und die Erbitterung, die dadurch in der unteren Bevölkerung her- 
vorgerufen wird, stehen in gar keinem Verhältnis zu den Summen, 
um die es sich dabei handelt. Die Versicherungsbeiträge von der 
unteren Klasse direkt einzuziehen, wird sich deshalb nur durchführbar 
erweisen, wo das Volk auf einer ausserordentlich hohen Kulturstufe 
steht und ein aussergewöhnlicher Wohlstand vorhanden ist. Dort aber 
werden wiederum solche staatlichen Einrichtungen überflüssig sein. 
Nur in vereinzelten Kategorien wird sich eine Ausnahme auch für 
unsere Verhältnisse rechtfertigen lassen, wie das in Deutschland bei 
der allmählichen Erweiterung der Versicherung auch auf kleine selbst- 
ständige, Handwerker u. s w. versucht wird. 
Will man eine allgemeine Hülfe für die Arbeiterbevölkerung 
erzielen, so ist aus den schon angegebenen Gründen die Ausübung 
eines Versicherungszwanges unvermeidlich, solange bei der Arbeiter- 
bevölkerung ‘auf eine allgemeine freiwillige Beteiligung nicht zu rechnen 
ist, wie das in Kulturstaaten des europäischen Kontinents, besonders 
in Deutschland der Fall ist. Dabei darf aber nicht verkannt werden, 
dass derselbe grosse Bedenken und Unzuträglichkeiten in sich schliesst. 
Durch die Ausübung eines Zwanges nimmt man der Versicherung Nachteile des 
den segensreichen pädagogischen Einfluss auf die Masse der Bevöl- Zwanges, 
kerung, die daran gewöhnt werden soll, für die Zukunfi Sorge zu 
tragen. Die erzwungenen Beiträge werden einfach als unliebsame 
Canrad, Grundriss d. volit, Oekansmie, 11. Teil. 383. Aufl. A
	        

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The Agrarian System of Moslem India. Oriental Books, Munshiram Manoharlal, 1968.
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