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Kartelle

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Bibliographic data

fullscreen: Kartelle

Multivolume work

Identifikator:
1892063557
Document type:
Multivolume work
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Deutsche Geschichte
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Year of publication:
1891-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
189207334X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-234945
Document type:
Volume
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Anhang. Bibliographie. Register
Volume count:
Bd. 12 = Schlußbd.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Weidmann
Year of publication:
1909
Scope:
VIII, 439 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Gesamtregister
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Kartelle
  • Title page
  • Contents
  • I. Der Kartellgriff
  • II. Über Geschichte und Anwendungsgebiet der Anbieterkartelle

Full text

—. 118 
Ziel bezeichnet werden, das an Bedeutung die Unfallversicherung 
weit überragt. Wenn es sich nun herausstellt, daß nur der Beitritts- 
zwang ermöglicht, eine zweckentsprechende Wirksamkeit der Ge- 
nossenschaften zu sichern, weil jede außerhalb dieser letzteren stehende 
Gruppe oder auch ein vereinzelter mächtiger Unternehmer im Stande 
ist, alle Abmachungen der Genossenschaften zu durchkreuzen, so wird 
der Staat und die Gesellschaft der Entscheidung dieser Frage nicht 
ausweichen können. Es will uns also scheinen, daß uns die Zukunft 
auf dem Gebiete des industriellen Vereinigungswesens die Diskussion 
über den Beitrittszwang zu den Berufsgenossenschaften bringen wird, 
wie die kleingewerbliche Bewegung der Gegenwart bereits die 
Kontroverse über die Zwangs- und freiwilligen Innungen kennt“ (S. 184 f.). 
Auch Steinmann-Buchers Vorschläge fanden damals sehr wenig 
Beachtung, und der Verfasser selbst ist in seinen späteren Schriften, 
soweit ich sehe, auf diesen Gedanken nicht zurückgekommen. 
Von Zeit zu Zeit sind ähnliche Vorschläge aber immer wieder 
aufgetaucht. So enthält der erste Jahrgang der „Kartellrundschau“ 
mehrere Äußerungen zu diesem Thema. 
Gleich im ersten Hefte tritt der damalige Herausgeber Josef Borger in einem 
Aufsatz: „Neuordnung der Produktion‘ für einen staatlichen Schutz der Privatmono- 
pole ein!). „Wie nach einer Periode des Freihandels der Schutzzoll teilweise wieder 
zur Geltung kam, weil er für die Nationalwirtschaft unerläßlich erschien, so dürfte 
mit dem fortschreitenden Bankerott der schrankenlosen Gewerbefreiheit eine teilweise 
Aufhebung derselben auch im Großbetriebe sich als nützlich ergeben, Da übrigens 
mächtige Kartelle sich tatsächlich die Ausübung des Monopols zu verschaffen und zu 
erhalten verstehen und staatliche Mittel dagegen wenig oder keinen Erfolg versprechen, 
so wird es sich nur darum handeln, einer abgeschlossenen natürlichen Entwicklung 
die gesetzliche Geltung zu verleihen: der Staat wird nur die Anerkennung des Privat- 
monopols auszusprechen haben. 
„Die staatliche Anerkennung des Monopols, welche in den betreffenden Indu- 
striezweigen jeden neuen inländischen Wettbewerb ausschließt, ist nun nach meinem 
Dafürhalten jene Konzession, welche den Privatmonopolen dafür gegeben werden kann, 
daß sie sich einer gewissen staatlichen Überwachung unterwerfen, durch welche die 
berechtigten Interessen der Öffentlichkeit, der Arbeiter, des Konsums gewährt werden 
können. Heute müssen die Kartelle mit großen Schwierigkeiten und erheblichen Opfern 
gegen neuen Wettbewerb ankämpfen. Die Anerkennung des Monopols würde ihnen 
daher durch den Schutz vor neuer Konkurrenz gewiß als erstrebenswertes Ziel erschei- 
nen, wäre für die Monopole ein Interesse, groß genug, neue Verpflichtungen dafür 
auf sich zu nehmen. 
„Nach meiner Ansicht würde es nämlich genügen, den anerkannten Privat- 
monopolen bestimmte Verpflichtungen aufzuerlegen, ohne daß dazu ein großer Organi- 
sationsapparat nötig wäre. Das Interesse des Konsums würde gewahrt, wenn der Staat 
im Einvernehmen mit der Monomvolleitung in periodischen Zeitabschnitten Maximal- 
\ Kartellrundschau 1003, S. 14 if.
	        

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The Housing Question. George Allen & Unwin Ltd., 1922.
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