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Grundteilungsgesetz

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Bibliographic data

fullscreen: Grundteilungsgesetz

Monograph

Identifikator:
1031019537
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-60551
Document type:
Monograph
Author:
Kertész, Adolf http://d-nb.info/gnd/1013269713
Title:
Die Textilindustrie sämtlicher Staaten
Edition:
Zweite Auflage der "Textilindustrie Deutschlands im Welthandel"
Place of publication:
Braunschweig
Publisher:
Druck und Verlag von Fried. Vieweg & Sohn
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (XXVI, 741 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
A. Die Textilindustrie der europäischen Staaten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundteilungsgesetz
  • Title page
  • Contents
  • Nr 035 A / Grundteilungsgesetz / Vorläufig festgestellter Bericht
  • Nr 035 B / Grundteilungsgesetz / Zusammenstellung
  • Nr 035 C / Grundteilungsgesetz / In der Kommission gestellte Anträge
  • Nr 035 D / Grundteilungsgesetz

Full text

[ () 2 
Preis zu hoch sei, . den die „Scholle“ gegeben habe, 
ferner aber darauf, daß der Betrieb der „Scholle“ zu kost- 
spielig sei und daß zu teure oder unzweckmäßige Gebäude 
errichtet würden. Auch dafür habe er im vorigen Jahre 
einige Fälle angeführt. Leider sei einer von den Fällen 
schon durch Verlassen des Hofs zur Wirklichkeit geworden. 
Er fürchte, die Fälle würden sich mehren. Zunächst seien 
aber Freijahre, die Leute würden mit etwas Inventar 
versehen, und die Folgen würden sich erst später heraus- 
stellen, wenn die Zinszahlungen erfolgten und vor allem 
wenn einmal schlechtere Yeiten in der Landwirtschaft 
kämen, als in den letzten Jahren gewesen seien. 
Er müsse hierbei auf den Fall Schlanow bei Wolden- 
berg hinweisen. Er höre zu seiner Freude, daß der Minister 
in den nächsten Tagen dorthin fahren wolle. Das Gut 
sei etwa 3 000 Morgen groß und sei gekauft worden 
durchschnittlich für etwa 400 s mit Inventar. Die Leute 
seien angesiedelt auf dem Hektar zu 2 400, auch 3 100 all, 
also 700 bis 800 A pro Morgen. Das scheine vielleicht 
manchem sehr viel; für die dortige Gegend sei es 
ein ganz enormer Preis, der sich aber beinahe verdoppelte, 
wenn man bedenke, daß Inventar und Gebäude hinzu- 
kämen. Man müsse bei kleineren Besitungen 200 bis 
300 af pro Morgen auf das Inventar rechnen. Nun 
stelle die „Eigene Scholle" zwar Inventar in Aussicht 
und gebe es auch tatsächlich; aber das sei kein Inventar, 
mit dem der Mann mit seinen Kräften den Acker sJach- 
gemäß bestellen könne. Wie komme nun die Scholle 
dazu, den Morgen Land mit 600 bis 800 asl zu 
berechnen? Da müßten doch erhebliche Betriebsunkosten 
sein. Er glaube nicht, daß ein Grundstückshändler, wenn 
er Schlanow zerschlagen hätte, so teuer angesiedelt hätte. 
Landwirtschaftlich gut brauchbarer Acker sei nur im Um- 
fange von 800 Morgen vorhanden; 2 000 Morgen aber 
seien nur leichter Boden. Der ganz leichte Boden werde 
natürlich billiger verkauft, als oben vorher bemerkt. Redner 
übergab dem Minister einige Aufzeichnungen über Schlanow, 
die ihm zugeschickt seien, zur Prüfung. Für die Rich- 
tigkeit der einzelnen Angaben könne er nicht eintreten. 
Es scheine ihm aber doch, daß hier eine ganz unverhältnis- 
mäßige Verteuerung der Besiedlung eingetreten sei. 
Das Alpha und Omega bei einer Ansiedlung bleibe, 
den Mann so anzusiedeln, daß er bestehen und vorwärts 
kommen könne; sonst habe eine Ansiedlung gar keinen 
Zweck. Es sei vielmehr ein Verbrechen. einen Mann anders 
anzusiedeln. 
Ferner werde nicht genug Vorsicht bei Versprechungen 
und Zusicherungen geübt. Die „Eigene Scholle“ müsse 
darauf hingewiesen werden, sehr vorssichtig mit dem Wort 
zu sein. Er wolle damit gar keinen Vorwurf gegen die 
„Scholle“ selbst erheben; man dürfe sich aber gar nicht dem 
Odium aussetzen, daß es einen Pfennig teurer werde, als 
man gesagt habe. 
Redner stellte sodann dem Minister einen Vertrag 
zur Verfügung, den er zunächst der Kommisssion vortrug. 
Es handle sich um die Ansiedlung des früheren Schmieds 
Neubauer in Hohenkarzig. Dieser Vertrag enthalte folgende 
Bestimmungen: 
t) Vohnhous | etwa s 000 f | Find vorhanden. 
Nach Fertigstellung der Gebäude habe sich der Mann aber 
einer Verpflichtung von 12 765 ell gegenüber gesehen, 
die Gebäude seien also um die Hälfte teurer geworden. 
Der Mann habe sich an die „Eigene Scholle“ gewandt 
Sie habe im Februar geantwortet: 
„Daß sich der Preis über den ursprünglich an- 
qenommenen erhöht hat. ist der im wesentlichen
	        

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Urzeit Und Mittelalter. Heyfelder, 1904.
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