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Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

Multivolume work

Identifikator:
1895264332
Document type:
Multivolume work
Author:
Myers, Gustavus
Title:
Geschichte der großen amerikanischen Vermögen
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1916 -
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1895266750
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242184
Document type:
Volume
Author:
Myers, Gustavus http://d-nb.info/gnd/10190651X
Title:
Geschichte der großen amerikanischen Vermögen
Volume count:
Bd. 1
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1916
Scope:
XL, 412 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil: Die grossen Vermögen aus Eisenbahnen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

104 
Erstes Buch. Die Begründer. 
zu errichten und zu unterhalten, deren Errichtung und Unterhaltung 
niemals in dem Interesse eines Privatmannes oder einer kleinen Zahl 
von Privatleuten liegen kann, weil der Gewinn daran niemals einem 
Privatmanne oder einer kleinen Zahl von Privatleuten Entschädigung 
gewähren würde, obgleich er eine große Nation oft mehr als schadlos 
hält“ 1 ). 
Hüten wir uns aber, seinen Gedanken zu übertreiben. Wenn Smith 
in der großen Mehrzahl der Fälle die individuelle Betätigung vorzieht, 
so dürfen wir deshalb nicht auf ein unbegrenztes Vertrauen seinerseits 
in das Individuum schließen. Der Individualismus Smith’s ist von einer 
ganz besonderen Art: er besteht nicht in einer blinden Vorliebe für jedes 
Privatunternehmertum. Er weiß, daß die Industrie ganz natürlich zum 
Monopol neigt. „Leute von demselben Gewerbe kommen selten auch 
nur zum Vergnügen zusammen, ohne daß ihre Unterhaltung mit einer 
Verschwörung gegen das Publikum oder einem Plane zur Erhöhung 
der Preise endigt“ 2 ). Damit ein Privatunternehmen der Allgemeinheit 
nützlich sei, müssen zwei Bedingungen gegeben sein: der Unternehmer 
muß erstens vom persönlichen Nutzen getrieben werden, und zweitens 
muß ihn die Konkurrenz in gerechten Grenzen halten. Wenn diese beiden 
Bedingungen fehlen, so läuft das Publikum Gefahr, unter einem Privat 
unternehmen ebenso wie unter einem staatlichen Unternehmen zu leiden. 
So ist Smith auch ein ausgesprochener Gegner gewisser privater 
Kollektivunternehmungen wie z. B. der Aktiengesellschaften 3 ), weil 
das persönliche Interesse dabei verschwindet. Nur die Banken, die Ver 
sicherungsgesellschaften, die Gesellschaften zum Bau und zur Unter 
haltung von Kanälen und die Wasserversorgungsgesellschaften größerer 
Städte entgehen seiner Mißbilligung; denn die Leitung dieser Unter 
nehmen kann ganz mechanisch geführt werden, „oder läßt sich auf ein so 
einförmiges Verfahren zurückbringen, daß dabei wenig oder kar keine 
Veränderung vorkommt“ 4 ). Um so mehr ist er gegen jedes Monopol, 
das einer Privatperson oder einer Gesellschaft gewährt wird. Er widmet 
ein ganzes Kapitel der Bekämpfung jener großen im 17. und 18. Jahr 
hundert entstandenen privilegierten Gesellschaften, die sich mit der 
Ausbeutung des Kolonialhandels beschäftigten, und deren berühmteste 
die Ostindische Kompagnie war. 
Noch eine weitere Bemerkung drängt sich auf. Für Smith ist die 
Nichteinmischung des Staates ein allgemeiner Grundsatz, aber keine 
absolute Regel. Er ist nichts weniger als ein Doktrinär. Niemals vergißt 
er, daß zu jeder Regel Ausnahmen gehören. Man könnte eine interessante 
*) Völkerreichtum II, S. 160, B. IV, Kap. IX am Ende. 
2 ) Völkerreichtum I, S. 75, B. I, Kap. IX, Teil 2. 
3 ) Völkerreichtum II, S. 191, B. V, Kap. I, Teil 3, Abs. 1, § 2. 
*) Völkerreichtum II, S. 201, B. V, Kap. I, Teil 3, Abs. 1, § 2.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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