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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

Full text: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Multivolume work

Identifikator:
1896404200
Document type:
Multivolume work
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896404294
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236881
Document type:
Volume
Title:
Encyklopädie der Rechtswissenschaft
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
Leipzig [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot [u.a.]
Year of publication:
1904
Scope:
1184 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
II. Zivilrecht (Fortsetzung)
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

— 485 -- 
Eingreifen wahren mussten, schen wir uns zu dem Bekenntnis genötigt, 
dass praktisch mit diesem Rechte nicht viel zu erreichen ist, und die 
Gefahr, noch grössere Unzuträglichkeiten mit Zwangsmassregeln herbei- 
zuführen, von seiner Anwendung zurückhalten muss, 
Zu einem gleichen Ergebnis gelangen wir bei der Untersuchung 
des Eheverbotes aus sanitären Rücksichten. Wo die Erblichkeit “on Eheverbot aus 
Krankheiten erwiesen ist und eine zunehmende Verbreitung der- sanitären 
selben . konstatiert werden kann, liegt es ausserordentlich nahe, ein Aucksichten, 
Eheverbot durchzuführen; und unzweifelhaft ist es in ganz bestimmten 
Fällen eine Notwendigkeit, damit vorzugehen. Aber nur in äusserst 
seltenen Fällen ist bisher die Erblichkeit als Regel anzunehmen, wie 
bei gewissen Nerven- besonders Geisteskrankheiten, Syphilis ete. Aber 
hier ist wiederum nicht mit Bestimmtheit zu behaupten, dass die cr- 
warteten Folgen auch wirklich eintreten werden, einmal weil die 
Ehe kinderlos sein kann, dann weil erfahrungsgemäss, wenn der andere 
Teil gesund ist, häufig eine Ausgleichung herbeigeführt wird, also ge- 
sunde Kinder erzielt werden. Auf der anderen Seite hat man im 
Auge zu behalten, dass gerade für Kranke und damit Hilfsbedürftige 
die Ehe die grösste. Wohlthat sein kann, und es eine ausserordentliche 
Härte in sich schliesst, diese dem Betreffenden zu versagen. Man 
wird deshalb auch hier nur in extremen Fällen, wo die Gefahr einer 
Degeneration nachgewiesen ist, mit einem Eheverbot vorgehen dürfen, 
Schon nach den bisherigen Beobachtungen wird es aber bei nahen 
Blutsverwandten und Geisteskranken gerechtfertigt sein. In dem 
ersteren Falle fehlt es zwar auch noch an ausreichenden statistischen 
Belegen, indessen wird es allgemein als erwiesen angesehen, dass die 
Verwandtschaftsehen die Gefahr einer Verkümmerung, namentlich der 
geistigen Kräfte, und der Abnormitätsbildungen in sich schliessen. Es 
sollen aus denselben besonders häufig 'Taubstumme, Idioten ete. hervor- 
gehen. Der Umstand, dass in allen in Beträcht kommenden Religions- 
lehren die Verwandtschaftsehen in mehr oder weniger nahen Graden 
verboten werden, lässt sicher auf eine allgemeine, bei den verschiedenen 
Völkerschaften gemachte ungünstige Erfahrung schliessen. Bei Geistes- 
kranken wird in den meisten Fällen die Entmündigung ohnehin die 
Rhe auszuschliessen den Anlass geben. 
Aus dem Gesagten ergiebt sich aber die Notwendigkeit, unbedingt 
von Seiten des Staates mit allem Nachdruck eine genaue statistische 
Verfolgung der Hauptkrankheiten und namentlich der Vererbungs- 
‚erhältnisse zu bewirken, um eine Grundlage für ein gesetzgeberisches 
Vorgehen zu erhalten. 
8 90. 
Die Binnenwanderungen. 
Georg Hansen, Drei Bevölkerungsstufen. München 1889. ” 
Wirminghaus, Jahrbücher für Nationalökonomie 1895, Neue Folge, Bd. IX. 
Binnenwanderungen, ; 
Ballod, Die Lebensfähigkeit der städtischen und ländlichen Bevölkerung. 
Leipzig 1897. 
Allendorf, Der Zuzug in die Städte. Jena 1901, 
Zur Ausgleichung von Uebervölkerung und Volksmangel zwischen 
verschiedenen Ländern und innerhalb desselben Landes in verschiedenen
	        

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Le Pérou Économique. E. Guilmoto, éditeur, 1913.
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