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Kapitalismus und Sozialismus

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Bibliographic data

fullscreen: Kapitalismus und Sozialismus

Multivolume work

Identifikator:
1896405266
Document type:
Multivolume work
Title:
J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910-1911
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896405800
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236545
Document type:
Volume
Title:
Recht der Schuldverhältnisse
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910
Scope:
924 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Besonderer Teil. §§ 433 - 661, 705 - 758, 779 - 811 erläutert von Dr. Karl Kober; §§ 662 - 704, 759 - 778, 812 - 852 erläutert von Dr. Theodor Engelmann
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

160 
Verordnungen bezwecken weiter nichts, als der Reichsregierung 
durch geeignete” Organe die Möglichkeit zu geben, gegenüber der 
unzureichenden Erzeugung und der Willkür der Preisbildung für die 
Deckung des lebenswichtigen Inlandsbedarfs zu erträglichen Preisen 
zu sorgen, so lange wie dies das Allgemeininteresse verlangt. Sie 
organisieren zu diesem Zweck nicht das Gewerbe selbst, sondern 
unterstellen es einer Organisation, die das Instrument der Reichs- 
regierung bildet, aber den berechtigten Wunsch der Beteiligten, zu- 
nächst das erste Wort zu haben, mehr oder weniger weitgehend 
Rechnung trägt. Sie wollen nicht die Wirtschaft umgestalten, sondern 
einem Notstande abhelfen, den die unkontrollierte Wirtschaft unter 
den gegenwärtigen Verhältnissen wirklich oder vermeintlich nicht zu 
überwinden vermag. Näher auf diese Bildungen einzugehen erübrigt 
sich. Sie sind mit der Änderung der Verhältnisse sichtlich im Ab- 
sterben begriffen.“ 
Sonstige Zwangskärtelle der Nachkriegszeit. Neben den genannten 
Fällen sind noch einige andere zu erwähnen, in denen der Zwang 
aber meist nur ein vorübergehender war. Zunächst wurde der Hefe- 
verband, bei dem eine freiwillige Verlängerung nicht zu erreichen 
war, zwangsweise am Leben erhalten ?). 
Eine Verordnung vom 22. September 1919 bestimmte: 
„$ ı. Die Dauer des Gesellschaftsvertrages des Verbandes Deutscher Preßhefe- 
fabrikanten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin (Hefeverband) sowie 
des zwischen den Gesellschaften abgeschlossenen, Übereinkunft genannten Vertrags 
wird bis zum 30. September 1920 verlängert. Mit Ablauf dieser Zeit gilt die Gesell- 
schaft und die Übereinkunft. vorbehaltlich einer anderen Bestimmung nach Abs. 2, 
als aufgelöst. 
Änderungen des Gesellschaftsvertrags sowie der Bestimmungen des Aufsichts- 
rats über den Vertrieb von Markenhefe bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung 
des Reichswirtschaftsministers. 
$ 2. Verträge, welche die Übertragung von Produktionsrechten auf den Hefe- 
verband oder einen Gesellschafter für die Dauer der Gesellschaft betreffen, sowie Ver- 
träge des Hefeverbandes mit Personen, die nicht Gesellschafter sind, sofern diese Ver- 
träge Verpflichtungen hinsichtlich der Herstellung oder des Vertriebs von Hefe ent- 
halten, werden ihrem ganzen Inhalt nach bis zum 30. September 1920 verlängert. 
Streitigkeiten darüber, ob ein Vertrag unter die Vorschrift im Abs. ı fällt, entscheidet 
anter Ausschluß des Rechtswegs ein Schiedsgericht; das Nähere über das Schiedsgericht 
bestimmt der Reichswirtschaftsminister, Beantragt ein Beteiligter mit Rücksicht 
auf eine durch die Vertragsverlängerung herbeigeführte Unbilligkeit oder Härte die 
Änderung oder Aufhebung des Vertrags und kommt eine Einigung nicht zustande, 
so kann das im Satz _ı bezeichnete Schiedsgericht die Vertragsbedingungen ander- 
l) Es sei hier erwähnt, daß gerade der Hefeverband, um dessen Bestehen das 
Reich sich so bemühte, gleich nach Inkrafttreten der Kartellverordnung in besonderem 
Maße Obiekt für die Tätigkeit des Kartellgerichts wurde.
	        

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Kartelle. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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