Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

error

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: fullscreen

Multivolume work

Identifikator:
1896405266
Document type:
Multivolume work
Title:
J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910-1911
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896405800
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236545
Document type:
Volume
Title:
Recht der Schuldverhältnisse
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910
Scope:
924 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Besonderer Teil. §§ 433 - 661, 705 - 758, 779 - 811 erläutert von Dr. Karl Kober; §§ 662 - 704, 759 - 778, 812 - 852 erläutert von Dr. Theodor Engelmann
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche
  • Title page
  • Contents
  • I. Allgemeine Vorbemerkungen
  • II. Charakter und Entwicklung der "Deutschen Ehrentafel"
  • III. Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege
  • IV. Ergebnisse und Schlußbemerkungen
  • [Beiträge]

Full text

Schultheiß’ Brauerei, Berlin. 
313* 
nannten Zinsen jedesmal nach der Generalversammlung noch derjenige Prozentsatz, den 
die Gesellschaft über 4% an ihre Aktionäre als Jahresdividende verteilt, für diejenigen 
Spargelder vergütet, welche während des ganzen abgelaufenen Geschäftsjahres bei der 
Sparkasse angelegt waren. 
Die Zahl der Sparer belief sich am Schluß des Geschäftsjahres 1911/12 auf 1900, das 
eingelegte Sparkassenkapital auf 3 792 267,08 M., und als Anteil am Geschäftsgewinn, 
als sogenannte Superdividende, wurden für dieses Geschäftsjahr 387 3x9,35 M. ausgezahlt. 
UNTERSTÜTZUNGSKASSEN bestehen für Arbeitnehmer und für Beamte. 
Zur Unterstützung der Arbeitnehmer und ihrer Familien bestehen seit dem 
Jahre 1875 sechs nach den einzelnen Hauptbetrieben getrennte Unterstützungskassen. Die 
Kassen dienen zur Unterstützung der Arbeitnehmer und ihrer Familien in Krankheits- und 
sonstigen außergewöhnlichen, unverschuldeten Unglücksfällen, sowie zur Ergänzung der 
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es erhalten zunächst Unterstützungen die 
Frauen und Kinder der Arbeitnehmer, indem ihnen unentgeltliche ärztliche Behandlung 
gewährt und die Arzneikosten erstattet werden. Beihilfen werden ferner gewährt, wenn die 
auf Grund der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung erfolgenden Leistungen 
nicht ausreichend erscheinen oder zur völligen Wiederherstellung nicht genügen; die Unter 
stützung besteht in freier ärztlicher Behandlung, Lieferung von Medizin und sonstigen 
Heilmitteln, in Zahlung von Extrakrankengeldern, Zuschüssen zu Erholungsreisen und 
Badekuren. Auch helfen die Kassen in solchen und anderen Notlagen den Arbeitnehmern 
mit baren Unterstützungen und Vorschüssen. 
Die Einnahmen der Kassen bestehen in erster Linie in den von der Gesellschaft ge 
leisteten Zuschüssen; daneben fließen in die Kassen die Strafgelder, die auf Grund der 
Strafordnungen verhängt werden, ein gewisser Anteil an dem Werte des Haustrunks, der 
bei der Gesellschaft (fakultativ) abgelöst ist, sowie die Zinsen des angesammelten Ver 
mögens. Von den Arbeitnehmern werden Beiträge nicht erhoben. 
Das Vermögen der 6 Unterstützungskassen betrug am 31. Dezember 1912 zusammen 
70520,69 M.; die Einnahmen beliefen sich im Jahre 1912 auf 78 092,05 M., die Ausgaben 
auf 73 288,82 M. Der jährliche Zuschuß der Gesellschaft bewegt sich zwischen 55 000 
und 65 000 M. 
Die Vorstände der Unterstützungskassen bestehen aus denjenigen Ausschußmit 
gliedern sämtlicher Gruppen von Arbeitnehmern, welche auf Grund der Satzungen für die 
Ausschüsse in den 5 Abteilungen und in der Malzfabrik Fürstenwalde jeweils gewählt 
und im Amte sind. 
RUHEGEHALT FÜR ARBEITNEHMER. Invaliden und erwerbsunfähigen Arbeit 
nehmern gewährt die Schultheiß’ Brauerei je nach Art und Dauer der von ihnen inne 
gehabten Stellung ein jährliches Ruhegehalt von 360—540 M., das in Monatsraten aus 
gezahlt wird. 
Die BEAMTEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE wurde am 1. September 1904 ins Leben 
gerufen, sie wird unter Kontrolle des Vorstandes der Gesellschaft von den Beamten selbst 
verwaltet; Beiträge werden auch von diesen nicht erhoben. Unterstützungsberechtigt sind 
alle zum kaufmännischen, technischen und Betriebspersonal der Gesellschaft gehörigen 
Beamten mit einem Jahreseinkommen von höchstens 6000 M., soweit sie seit mindestens 
einem Jahre bei der Gesellschaft tätig sind. Die Kasse dient zur Ergänzung und Erweite 
rung der in Krankheitsfällen, bei militärischen Übungen usw. nach gesetzlicher Vorschrift 
oder auf Grund des Dienstvertrages von der Gesellschaft zu gewährenden Leistungen, zur 
Unterstützung der Beamten bei Krankheits-, Todes- und anderen Unglücksfällen in ihrer 
Familie, sowie überhaupt in Fällen materieller Notlage und besonderer wirtschaftlicher 
Bedürfnisse, ferner zur Unterstützung von dienstunfähig gewordenen Beamten und von 
Hinterbliebenen verstorbener Beamten.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Secretarial Practice. W. Heffer & Sons Ltd, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.