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Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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Bibliographic data

fullscreen: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

Multivolume work

Identifikator:
1896405266
Document type:
Multivolume work
Title:
J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910-1911
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896406157
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242028
Document type:
Volume
Title:
Recht der Schuldverhältnisse
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910
Scope:
S. 926 - 1811
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Fünfter Titel. Darlehen / Erläutert von Dr. Karl Kober
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
  • Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)
  • Title page
  • Contents
  • Dritter Titel. Miete. Pacht / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Vierter Titel. Leihe / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Fünfter Titel. Darlehen / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Sechster Titel. Dienstvertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Siebenter Titel. Werkvertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Achter Titel. Mäklervertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Neunter Titel. Auslobung / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zehnter Titel. Auftrag / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Elfter Titel. Geschäftsführung ohne Auftrag / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Zwölfter Titel. Verwahrung / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Dreizehnter Titel. Einbringung von Sachen bei Gastwirten / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Vierzehnter Titel. Gesellschaft / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Fünfzehnter Titel. Gemeinschaft / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Sechzehnter Titel. Leibrente/ Erläutert von Dr.Th. Engelmann
  • Siebzehnter Titel. Spiel. Wette / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Achtzehnter Titel. Bürgschaft / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Neunzehnter Titel. Vergleich / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zwanziger Titel. Schuldversprechen. Schuldanerkenntnis / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Einundzwanzigster Titel. Anweisung / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zweiundzwanzigster Titel. Schuldverschreibung auf den Inhaber / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Dreiundzwanzigster Titel. Vorlegung von Sachen / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Vierundzwanzigster Titel. Ungerechtfertigte Bereicherung / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Fünfundzwanzigster Titel. Unerlaubte Handlungen / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Index

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9* 131 zu sein". In einem späteren Schreiben heißt es nochmals: „Die Königlidie Regierung behält sich daher das Recht vor, die Kanonen- und Munitionsbestellung dann und dort zu plazieren, wann und wo dies die Staatsinteressen erfordern." Die serbische Antwortnote wies insbesondere darauf hin, daß die serbische Re gierung der österreichischen und ungarischen Industrie Lieferungen im Betrage von 26 Millionen Dinars in Aussicht stelle, d. h. von 50 Prozent aller bevorstehen den Staatsbestellungen. Bekanntlich folgte ein Zollkrieg, in dem es Österreich nicht gelang, den Sieg über Serbien davonzutragen. Wir sehen, was ein Staat heutzutage überhaupt von einem anderen fordern kann. Wir können uns selbst verständlich auch Friedensverträge denken, in denen der eine Staat vom anderen bestimmte Waren zu beziehen sich verpflichtet. 4. Kriegsentschädigung. Ehe ich die flüchtige Skizze schließe, möchte ich noch auf die Bedeutung von Kriegsentschädigungen hinweisen. In der Gegenwart bestehen Kriegsent schädigungen im allgemeinen aus Geld oder Anweisungen auf Geld, Devisen, Schecks usw. Sie kann in verschiedener Weise Verwendung finden. Man kann einen Teil als Schatz hinterlegen, das taten z. B. die Deutschen nach dem Kriege mit Frankreich und die Japaner nach dem Kriege mit China. Ein Teil wird aber wohl immer bald in die Zirkulation des eigenen Landes übergehen. Es strömen viele Auslandsdevisen herein, und das Ergebnis kann eine Senkung der Devisenkurse im Inlande sein, während die eigenen Devisen im Auslande steigen. Das heißt, der Import ausländischer Waren wird sehr erleichtert, der Export sehr erschwert. Dies kann der Industrie des beteiligten Staates zum Vorteil, der eigenen zum Nachteil gereichen. Eine der wichtigsten Wirkungen der Kriegsentschädigungen besteht darin, daß noch lange, ehe die Anleihe in die Zirkulation gelangt ist, .alle Preise steigen. Dies konnte man nach 1870/71 deutlich beobachten. Diese Preissteigerungen bewirken, daß die Industrie unter schweren Belastungen die Produktion beginnt und daß dadurch Krisen heraufbeschworen werden können, die auf verringerte Reingewinne bei starker Schuldenbelastung zurückzugehen pflegen. Die Krise von 1873 wütete in Deutschland wohl deshalb besonders stark, weil die Kriegs entschädigung zu Preissteigerungen und zu riskanten Geschäften Veranlassung gab. Wir begreifen, daß eine in Geld bestehende Kriegs entschädigung die Verhältnisse der Staaten zueinander immer nur in einem, mäßigen Grade zu beeinflussen vermag. Man darf nicht annehmen, daß jedes Quantum an Kriegsentschädigung mehr auch einen entsprechenden Nachteil für den Besiegten bedeute, ln Frankreich bewirkte die Entziehung der großen Geldmassen, daß, wo es irgend anging, Zeichengeld in Verwendung genommen wurde. Überdies wirkte die Kriegsent schädigung teilweise wie ein Schutzzoll. Die französische Industrie wurde zu erneuter Tätigkeit angeregt. Auch in Japan trug die chinesische Kriegsentschä digung zur Entstehung der Krise bei. Ganz anders ist die Wirkung, wenn die Kriegsentschädigung sich auf viele Jahre erstreckt, wenn sie in Form von Aktien oder Obligationen gegeben wird. Noch schwerer ist die Wirkung, wenn nicht Geld, sondern Waren als Kriegsentschädigung weggenommen werden oder Produk tionsstätten, Kohlengruben, Fabriken und dergleichen. Wenn ich die Gefahren einer Kriegsentschädigung besonders hervorhebe, so geschieht dies deshalb, weil man dieselben leicht übersieht. Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, daß selbst die Krise nicht all das zerstört, was von ihr entstanden ist. Und der Aufschwung Deutschlands nach dem Deutsch-fran zösischen Krieg, der erhalten blieb, geht wohl zum Teil auf die Kriegsentschä digung zurück. Vor allem muß man sich über eins klar sein. Wenn in einer Krise 200 Fabriken zugrunde gehen, so muß das nicht bedeuten, daß die Fabriken ihren Betrieb einstellen und verfallen. Es kann nur heißen, daß sie den Eigen tümer wechseln. Der erste Eigentümer macht Konkurs, der nächste übernimmt die Fabrik zu einem geringeren Preis und kann nun viel leichter rentabel pro duzieren.

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Statistik Der Evangelischen Liebestätigkeit (Halboffene Und Offene Fürsorge) Und Jugendarbeit. Wichern-Verl., 1928.
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