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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents

Full text

B. VII. Abschnitt. Die Steuerüberwälzung. 
311 
jetzt aber unter dem Drucke der Steuerlast und bei dem Streben, 
die Steuer zu überwälzen, die wirkliche Marktlage erkennen. Unter 
allen Umständen liegt der Schwerpunkt des Steuerüberwälzungs 
problems auf dem Gebiete der Preistheorie und ist als ein Spezial 
fall der Preisbildung zu betrachten. Auf dem Gebiete der Be 
steuerung ist natürlich danach zu trachten, daß möglichst solche 
Steuern gewählt werden, die von jenen, die deren Träger sein 
sollen, nicht überwälzt werden können. 
Die Steuerüberwälzung ist demnach in vielen Fällen eigentlich 
eine Fiktion, in anderen Fällen bloß ein auslösender Faktor. Über 
dies ist zu konstatieren, daß sich die Steuerüberwälzung in den 
meisten Fällen überhaupt nicht verfolgen läßt. 1 ) Unter der Decke 
der auf dem Markte sich vollziehenden Preisbewegungen sich voll 
ziehend berührt sie in verschiedenster Bichtung die Wellen der 
Preisbewegung. Sie macht sich bald in der B-ichtung vom Produ 
zenten zum Konsumenten, bald in der Bichtung vom Konsumenten 
zum Produzenten geltend, überdies noch kompliziert durch die Teil 
nahme des Handels und anderer Mittelspersonen im Preiskampfe. 
Auch deshalb läßt sich die Gestaltung der Überwälzung schwer 
verfolgen, weil die Erhöhung oder Herabdrückung des Preises nur 
eine Form der Überwälzung ist; dieselbe kann auch in der Weise 
zur Geltung kommen, daß minderwertige Waren dargeboten werden, 
oder eine geringere Quantität geboten wird, oder umgekehrt, bessere 
Qualität oder größere Quantität geboten wird. Bei Kapitalien kann 
die Überwälzung in der Wertminderung der mit Steuer belasteten 
Kapitalien zum Ausdruck kommen resp. in der Wertsteigerung der 
Kapitalien. 
Dem hier eingenommenen Standpunkt am nächsten steht 
Vocke: Erweist darauf hin, daß wenn jeder im Verhältnis zu dem 
anderen entsprechend besteuert ist, dann werden die einander gegen 
überstehenden Kräfte im Gleichgewicht sein und sich aufheben. 
Wenn auch in dem sich entwickelnden Wettkampf hier und da 
Vorteile errungen werden, so werden diese doch in der allgemeinen 
Konkurrenz ausgeglichen werden. Wenn aber die Belastung eine 
ungleiche ist, dann beginnt eine ganze Beihe der Überwälzungs 
kämpfe, die ganz unberechenbar sind. Im übrigen ist die Über 
wälzung in der Begel bloß eine vorübergehende; es läßt sich auch 
nicht behaupten, daß diese oder jene Steuer vom Produzenten, vom 
Händler usw. überwälzt wird; denn einmal gelingt die Überwälzung, 
1 ) So sagt Vocke (S. 358), daß hinsichtlich der Steuerüberwälzung nichts 
feststeht, als daß sie schlechterdings unberechenbar ist. Ebenso sagt Stourm: 
Le Phänomene de la translation des impots demeure impenetrable.
	        

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Education. First National Bank, 1928.
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