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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

8. Kap. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 137 
Qebüi)rt bann eine Beihilfe aus öffentlichen Mitteln, die natürlich nach Lage 
Umstände eine sehr verschiedene sein muß. Nur so viel sei bezüglich der 
selben bemerkt: wenn die Nation im ganzen von der Erfindung, welche die 
^treffenden Arbeiter um ihre Beschäftigung brachte, Nutzen gezogen hat, so 
niu B die Gesamtheit für die Entschädigung der letztem aufkommen, während 
ln den Fällen, in welchen nur gewiffe Elemente von den eingeführten Ver 
besserungen Vortheil hatten, lediglich diese dazu heranzuziehen sind*. 
Etwas anderes ist es, wenn eine Industrie durch ein Monopol den 
Händen weniger ausgeliefert ist. In einem solchen Falle vermag niemand 
^ìe Ausdehnung der Nachtheile zu berechnen, welche diejenigen, welche daraus 
^ŗen Nutzen ziehen, der Arbeiterschaft oder der gesamten Nation infolge der 
Zuführung von Betriebsverbefferungen zufügen. Hier tragen aber die Menschen 
^îe schuld, nicht die neuen Maschinen. 
1 Selbstverständlich kann aber überhaupt nur dann von einer solchen Entschädigung 
u Rede sein, wenn angenommen werden muß, daß die durch die Fortschritte der 
echnik Geschädigten wirkliche Schädigungen erlitten haben. Als solche können aber 
le schritte, welche die Betreffenden thun müssen, um eine neue Beschäftigung zu er- 
!w. tCn ' "nd das persönliche Unbehagen, welches die Angewöhnung an eine andere 
Tätigkeit mit sich bringt, nicht betrachtet werden. Wohin würde man sonst mit allen 
utschädigungsansprüchen gelangen? Es könnte ja jeder Industrielle, der infolge der 
kschäftslage die Production neuer Artikel unternehmen muß, und jeder Kaufmann, 
er andere Waren zu führen sich gezwungen sieht, Entschädigung begehren. Etwas 
eres ist es, wenn die neue Art der Beschäftigung minder ehrenvoll erscheint oder 
größere Mühe verursacht, wenn sie auch gleich einträglich ist. In solchen Fällen ist 
^ recht und billig, einen Ersatz zu gewähren. Aber wie schwer sind alle derartigen 
f * U entscheiden! So ist es denn nur zu oft vorgekommen, daß ganze um ihre 
ŗ Here Thätigkeit gekommene Gruppen des Arbeiter- und Gewerbsstandes harte Ber- 
E ļeiden mußten und viele dem Elend anheimfielen. Wer hat z. B. die Fiaker 
Ma als die Trambahnen die Städte zu durchziehen begannen? Am ersten hat 
Arb '"0^ küburdj zu helfen gesucht, daß man in Gegenden, in welchen eine große Menge 
Ku n!" beschäftigungslos wurde, Schulen gründete, in denen zur Erlernung gewisser 
^Fertigkeiten Gelegenheit geboten wird. Auch hat man staatlich betriebene 3n= 
k>ev"s/"' ê' Ņ- die Tabaksfabrikation, an solche Orte verlegt, wo eine zahlreiche Arbeiter- 
neu" ^ung brodlos geworden war. Es ist aber diese Entschädigung solcher, die durch 
Ichw' ŗsindungen in ihren Interessen geschädigt sind, ferner auch deshalb ein äußerst 
^uch^^îģb^ Problem, weil sich so weittragende Eonsequenzen daran knüpfen. Soll man 
ìk entschädigen, welche durch Zollerleichterungen u. s. w. leiden?
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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