Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

A study of student loans and their relation to higher educational finance

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: A study of student loans and their relation to higher educational finance

Monograph

Identifikator:
83457490X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-77841
Document type:
Monograph
Author:
Dühring, Eugen http://d-nb.info/gnd/118527797
Title:
Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus
Edition:
2., theilw. umgearb. Aufl.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Grieben
Year of publication:
1875
Scope:
1 Online-Ressource (XII, [1] Bl., 595 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Sozialismus und Regierung
  • Title page
  • I. Der Staat
  • II. Das Wahlrecht
  • III. Die politische Organisation des Staates
  • IV. Die Partei und das Parlament
  • V. Die Demokratie und das Imperium
  • VI. Der sozialistische Staat
  • Contents

Full text

106 
oder von Scheingefechten gegen die Opposition abhängt oder auf eine 
Gruppe angewiesen ist, die durch Konzessionen befriedigt werden 
muß, kann ihre eigene Politik nicht entwickeln, kann ihren Ideen und 
ihrem Programm keine Entfaltung gewähren. Ihr Werk ist deshalb ge 
brechlich; infolgedessen leidet das Land. Die demokratische Souve 
ränität impliziert nicht allein Macht, sondern schließt auch Verant 
wortlichkeit in sich. Jedes Ministerium sollte in dem Sinne eine ver 
antwortliche Regierung sein, daß sie über eine Majorität verfügt, die 
sie zurVerwirklichung ihrer eigenen Tendenzen befähigt. Deshalb sollte 
die Legislaturperiode zwei Erfordernissen genügen. Sie sollte so kurz be 
messen sein, daß die Regierungen von ihren allgemeinen Instruktionen 
nicht erheblich abweichen können, aber doch wieder ausgedehnt ge 
nug, daß die Regierung ihre Gedanken auszuführen vermag. Eine Dauer 
von 3 oder 4 Jahren scheint der goldene Mittelweg zu sein. Wäre dies die 
reguläre Amtszeit der Parlamente, so verlören manche der beunruhigen 
den Probleme, die sich auf den Gegensatz zwischen parlamentarischer 
Freiheit und Verantwortlichkeit einerseits und der Kontrolle und Sou 
veränität des Volkes andererseits beziehen, ihre praktische Bedeutung. 
Das System der Regierung durch Parteien zeichnet sich jedoch durch 
zwei häßliche Eigenschaften aus, die von den Kritikern scharf ins Auge 
gefaßt und auf den Markt gezerrt worden sind, um dort an den Pranger 
gestellt zu werden. Die eine ist der „Caucus“, die andere das Kabinett. 
Der „Caucus“ ist eine späte Entwicklung. Bis zu den Wahlen von 
1874 päsentierten sich die Kandidaten direkt den Wählern. Stand 
mehr als ein Kandidat von derselben allgemeinen Couleur im Felde, 
so wurde gewöhnlich eine provisorische Wahl vorgenommen oder auf 
irgendeinem anderen Wege versucht, den überflüssigen Bewerber zu 
eliminieren. Dies war leicht, solange die Wahlkreise klein waren und 
die mit dem Wahlrecht frisch ausgestatteten Wähler noch mehr als 
ein schläfriges Interesse für ihr neues Spielzeug, die Wahlstimme, be 
kundeten. Im Jahre 1874 gab es nicht weniger als 34 Fälle liberaler 
Kandidatenzersplitterung, was damals wesentlich zur Niederlage der 
Liberalen beitrug. „Offenbar muß etwas geschehen", sagten sich die 
Parteiführer. Die großen Kreise und der sorglose Durchschnittswähler 
machten dies ziemlich leicht. Die Funktion der Nominierung der Kan 
didaten wurde differenziert. Ein Komitee ernannte den Kandidaten und 
eichte ihn mit dem offiziellen Stempel, so daß ihm niemand sein Recht
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Responsible Government in the Dominions. Clarendon Pr., 1912.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.