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Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Monograph

Identifikator:
870039539
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-736
Document type:
Monograph
Author:
Marx, Karl http://d-nb.info/gnd/118578537
Engels, Friedrich http://d-nb.info/gnd/118530380
Title:
Das kommunistische Manifest
Edition:
Sechste autorisierte deutsche Ausgabe
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Expedition der Buchhandlung Vorwärts (Th. Glocke)
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (32 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
  • Title page
  • Contents
  • A. Die Grundlagen
  • B. Die Menschen im Betrieb
  • C. Die Organisation
  • D. Die Wirtschaftlichkeit
  • Index

Full text

Das Entgelt. 
77 
frühere Angestellte) zur Verfügung, wenn es sich um nicht vorbereitbare oder auf- 
schiebbare Arbeiten (Verkauf) handelt. Endlich kann durch Verlegung der Ur 
laubszeiten in die Wintermonate ein Ausgleich in den Beurlaubungen herbeigeführt 
werden. Die organisatorische Einfügung des Urlaubs in den Betriebsablauf bietet 
also hier weniger Schwierigkeiten als beispielsweise bei den technischen An 
gestellten und den Arbeitern. 
Anhang: Ausgehend von den Überlegungen, daß der Urlaub nur wenig nützt, 
wenn er nicht fruchtbringend und erholend für Körper und Geist angewendet 
wird, daß ferner nach den Anstrengungen der täglichen Arbeit die Teilnahme an 
den Genüssen des Lebens und den Kulturerrungenschaften der Zeit jedem Volks 
genossen ermöglicht werden müsse, endlich aber besonders von der Überzeugung, 
daß ohne angemessene Ruhe- und Erholungszeiten weder die sachliche Leistung 
noch die innere Zufriedenheit der Menschen mit ihrem Dasein auf die Dauer er 
höht oder nur aufrecht erhalten werden könne, wurde kurz nach der nationalen 
Umwälzung die Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ im Rahmen der Deut 
schen Arbeitsfront gebildet. 
Zu Beginn der industriellen Entwicklung war unter dem Einfluß der liberalen Wirt 
schaftslehre ein großer Teil der Unternehmer der Ansicht, daß mit der Zahlung des Lohnes 
die zur Verfügung gestellte Arbeitskraft abgegolten sei. Zwar wurde vielfach das Verhältnis 
zwischen dem Betriobsinhaber und seinen Mitarbeitern in einer Art hausväterlicher Fürsorge 
gehalten; doch blieb auch bei dieser Form, selbst wenn sie nicht nur streng, sondern auch 
wohlwollend war, für den eigenen Willen und das Familienleben oft nur wenig Raum. Ganz 
abgesehen davon gingen im Laufe der Entwicklung zum Großbetrieb diese immerhin mensch 
lichen —- hin und wieder auch unmenschlichen — Beziehungen verloren. Allerdings mußten 
unter dem Druck der sozialen Unruhe sowohl die Betriebe als auch der Staat nach Mitteln 
suchen, um der steigenden Unzufriedenheit zu begegnen. Das Ergebnis waren soziale Maßnah 
men, die vielfach erstaunlichen Umfang annahmen und erhebliche Aufwendungen seitens der 
Betriebe — mittelbar und unmittelbar — erforderten. Sie erreichten jedoch ihren Zweck nur 
halb, da sie einmal im wesentlichen auf die Betriebe sich beschränkten und nur in Ausnahme 
fällen — bei besonderem Bedürfnis — auch auf den Kreis der Familie zurüokgriffen und ferner, 
was fast ebenso wesentlich war, das persönliche Verhältnis zwischen Betriebsleitung und Mit 
arbeitern oft so gespannt war, daß alle Leistungen der Betriebe nur noch mit mehr Mißtrauen 
erwidert wurden. Erst die Überwindung des Klassenkampfes und die mit Macht und Erziehung 
in Angriff genommene Schaffung einer echten Betriebsgemeinschaft gaben die Möglichkeit, 
die vielfach von den Unternehmern schon bisher gemachten Anstrengungen mit Aussicht auf 
Erfolg zu verstärken, sie einheitlich und zielvoll zusammenzufassen und vor allem zu erweitern. 
Der Grundgedanke ist, daß durch sinnvolle Gestaltung der Freizeit dem Be 
triebe und der Gesamtwirtschaft unmittelbar und mittelbar Vorteile in der Lei 
stung entspringen müssen und daß gleichzeitig den Arbeitenden aller Stufen ein 
Mehr an Lebens- und Schaffensfreude gegeben und ihr Selbstvertrauen, aber auch 
ihr Ansehen in der Volksgemeinschaft gehoben werden könne. So werden Vor 
stellungen guter Theaterkunst und Musik, Führungen durch Museen und Kunst 
ausstellungen, Sportkurse, Kleinkunst, akrobatische und tänzerische Vorfüh 
rungen aller Art eingerichtet, Lese- und Ausspracheabende veranstaltet, jede Art 
künstlerischer, handwerklicher und spielerischer Betätigung gepflegt. Besonderer 
Wert wird auf die zweckentsprechende Ausnutzung der Urlaubstage gelegt, der 
einzelne Mitarbeiter soll seinen Urlaub nicht in den eigenen vier Wänden ver 
bringen, sondern soll andere Gebiete seines Vaterlandes und Volksgenossen aus 
anderen Stämmen und anderen Berufszweigen kennenlernen. Zugleich soll durch 
die Überwindung des Standpunktes, daß Reisen lediglich das Vorrecht der oberen 
Schichten sei, das Selbstvertrauen und die Zufriedenheit der finanziell schlechter 
Gestellten bestärkt werden. 
Unter dem Einfluß der von der Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ angeregten gemein 
samen Ferienfahrten ist jetzt mancherorts eine neue Art der Urlaubsregelung anzutreffen: der 
Betrieb ruht zeitweilig ganz oder teilweise — nur die notwendigsten Büro- und Unterhaltungs 
arbeiten werden verrichtet — und entläßt im übrigen Alle gleichzeitig in den zu einem Teil
	        

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Die Genussscheine Nach Schweizerischem Recht. Buchdruckerei Stämpfli & Cie., 1914.
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