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Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Bibliographic data

fullscreen: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
870052624
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-491
Document type:
Monograph
Author:
Zeitz, Karl http://d-nb.info/gnd/13395689X
Title:
Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
Edition:
Sonderabdruck
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchdruckerei Gebr. Unger
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (61 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
4.Die Übergangsabgabe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

20 
Eingabe an den Reichstag seitens des Steuerausschusses des 
Deutschen Brauerbundes zum Ausdruck kommen, machen 3,85 
Mark fürs Hektoliter wahrscheinlich. Hierzu kommt noch die 
naturnotwendige Verbrauchsminderung infolge Erhöhung der 
Bierpreise, Herabsetzung der Schankgefäße usw. usw. Die Fach 
zeitungen sprechen sich sehr ruhig und sachlich, ganz leiden 
schaftslos über diese Dinge aus. Sie berechnen die Gesamt 
mehrbelastung mit 3 Mk. fürs Hektoliter, und zwar 2,45 Alk. 
durch die geplante Steuer, 55 Pf. durch die beschlossenen 
Zollerhöhungen. Nehmen wir jedoch hier nur 2,25 Mk. 
Mehrbelastung durch die Folgen der neuen Steuer au. 
Die Übergangsabgabe des bayerischen Bieres beträgt, 
wie oben wiederholt bemerkt, bis jetzt 2 Mk. fürs Hekto 
liter. Soll sie denselben Schutz gewähren wie seitdem, so 
müßte sie somit auf 4,25 Alk. fürs Hektoliter ansteigen. Air 
statt mit 4,25 Mk., wird jedoch die neue Übergangsabgabe 
nur mit 3,25 Mk. in Aussicht genommen. Das heißt also, 
die bayerischen Brauereien erhalten im Kampf gegen die nord 
deutsche Brauindustrie einen Voraus von 1 Mk. fürs Hekto 
liter. Wir nannten das den Gnadenstoß für weite Kreise 
des norddeutschen Braugewerbes und werden es erläutern. 
Wiederholt wurden von den Regierungen Steuerentwürfe 
dem Reichstage vorgelegt. Es war natürlich, daß jedes Mal 
auch die Frage der Übergangsabgabe erörtert wurde, sowohl 
in den Angaben seitens der Brauereien als auch im Reichstage 
selbst. Niemals hat man dabei in Norddeutschland ange 
nommen, daß hierbei noch eine neue Schädigung der nord 
deutschen Brauereien eintreten könnte. Wenn man deshalb 
jetzt in den betreffenden Kreisen ganz verblüfft ist, bedarf 
dies keiner weiteren Erörterung. 
Alle die in norddeutschen Brauereien steckenden Wert 
anlagen wurden auf Grund der seitherigen Bestimmungen 
gemacht, nur auf dieser Grundlage waren sie lebensfähig. 
Nun kommt der Gesetzgeber und wirft dies alles mit einem 
Male über den Haufen! Was nützt allen diesen wirtschaft 
lichen Existenzen ein Deuteln über den Zollvereinsvertrag? Sie 
vertrauten dem Schutz des Staates, in dein sie, auf Grund 
lage seiner Gesetze, sich mit ihrem Vermögen ansiedelten; soll 
sich nun alles gegen sie wenden dürfen? Bei dieser Frage 
dürften doch allein die tatsächlichen Verhältnisse den Aus 
schlag geben! 
Erläutern wir nun, wodurch es den bayerischen 
Brauereien möglich ist, schon jetzt billiger anzubieten, als die 
hiesigen Geschäfte. Da sie Steuerrückvergütung haben, arbeiten 
sie nach hier unter denselben Bedingungen, wie Norddeutsch 
land, nicht teurer, aber auch nicht wesentlich billiger.
	        

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Die Geplante Erhöhung Der Brausteuer Für Das Norddeutsche Braugewerbe Und Deren Folgen. Buchdruckerei Gebr. Unger, 1906.
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