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Die Ausschließung der Land- und Forstwirte aus dem Handelsrecht

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Bibliographic data

fullscreen: Die Ausschließung der Land- und Forstwirte aus dem Handelsrecht

Monograph

Identifikator:
87637500X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1772
Document type:
Monograph
Title:
Die Handelskammern
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Georg Reimer
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 121 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Europa
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Weltverkehr und seine Mittel
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Die geschichtliche Entwicklung des Verkehrswesens
  • Landstraßen
  • Die Eisenbahnen
  • Brücken und Viadukte
  • Wasserstraßen
  • Schiffbau
  • Posten und Postwesen
  • Entwicklung der Welttelegraphie
  • Die Weltwirtschaft
  • Die Fortschritte des Weltverkehrs seit 1900
  • Index

Full text

Feuerschiffe. 567 
Feuerschiffe aus. Dies sind stark gebaute, an kräftige Anker gelegte Schiffe, die 
bei Tag am Mast eine Kugel oder Flagge als Erkennungszeichen tragen und bei 
Nacht am Mast eine aus mehreren Laternen vereinigte Lampe hochziehen. Meist sind 
sie rot gestrichen und tragen weithin deutliche Aufschrift. Zur Bedienung der Lampe 
haben sie dauernd einige Mann an Bord. Der geringeren Höhe wegen kann natür 
lich ihr Feuer nicht weit sichtbar sein, weit nachteiliger ist aber, daß die Feuerschiffe, 
bei sehr schlimmem Wetter, bei starkem Eisgang und dergleichen in Sicherheit ge 
bracht werden müssen, also zu einer Zeit, wo ihr warnendes Licht erst recht notwendig 
wäre. Wenn Nebel und Schnee die kleine Lampe unsichtbar machen, geben die 
Feuerschiffe Schallsignale. Eine Verbesserung der Feuerschiffe besteht in der An 
ordnung eines aus schmiedeeisernem Gerüst bestehenden, statt des Mastes errichteten 
Leuchtturmes, auf welchem eine größere, weit stärkeres Licht spendende Laterne an 
gebracht werden kann. Das durchbrochene Turmgerüst bietet dem Wind so wenig 
Fläche, daß die Standfähigkeit des Schiffes dadurch nicht mehr beeinflußt wird, als 
durch einen gewöhnlichen Mast. 
Daß eine Verbindung der Leuchtschiffe mit dem Festlande von großer Bedeutung ist, 
damit diese, wenn ihnen selbst Gefahr droht, oder wenn von der See einfahrende Schiffe in 
ihrer Nähe auf den Grund 
geraten sind, oder sonst 
einen Unfall erlitten 
haben, vom nächsten 
Hafcnplatz einen Schlepp 
dampfer oder ein Ret 
tungsboot herbeirufen 
können, liegt auf der 
Hand. Man hat durch 
Telegraphenkabel eine 
Verbindung herzustellen 
gesucht; es ist dies aber 
mit besonderen Schwie 
rigkeiten verknüpft, weil 
die Schiffe beim Wechseln 
von Ebbe und Flut und 
bei den verschiedenen 
Windrichtungen um ihren 
Anker schwingen und da 
durch Verwickelungen des 
Kabels mit der Anker 
kette eintreten. An der 
Rordjeeküste sind daher 
seit dem Jahre 1876 auf 
Veranlassung der preußi 
schen Regierung Versuche angestellt worden, die Verbindung von an besonders gefährdeten 
Stellen liegenden Leuchtschiffen mit dem Festlande durch Brieftauben herzustellen, und es 
hat sich diese Einrichtung an der Eidermündung aufs glänzendste bewährt. Auf dem 67 km 
von Tönning entfernten „äußeren Feuerschiff" und auf der zwischen diesem und dem Lande 
ankernden Eidergaliote wurden Taubenpoststationen eingerichtet, um dringende Nachrichten 
schnellstens nach Tönning zu befördern. Bei mehreren Unfällen hat sich diese Taubenpost 
als sehr wertvoll erwiesen. So war z. B. am 15. Oktober 1881 bei einem starken Sturm 
die Ankerkette des Feuerschiffes gebrochen, und dieses kam ins Treiben. Vier mit der 
Depesche um Hilfe abgesandte Tauben kamen trotz des Sturmes in Tönning an, nach 
einer längsten Flugzeit von 58 Minuten, worauf sofort ein Dampfer in See ging, das 
Feuerschiff aufsuchte und in Sicherheit brachte. Die Beschaffung eines Feuerschiffes erfordert 
150000 bis 200 000 Mark. Es handelt sich also, abgesehen von den Menschenleben, um 
erhebliche Werte, denen gegenüber die Unterhaltungskosten der Bricftaubenstationen nicht in 
Betracht kommen können. 
553. Feuerschiff. 
Die jährliche Unterhaltung eines Feuerschiffes kostet ungefähr 30000 M., wogegen 
die Unterhaltung eines Leuchtturmes nur 5000 — 6000 M. erfordert. Wo also der 
Bau eines Leuchtturmes überhaupt möglich ist, wird trotz der hohen Baukosten im Ver 
gleich zu den niederen Anschaffungskosten eines Feuerschiffes doch die Anlage eines 
Turmes vorteilhafter sein.
	        

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Stellungnahme Des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten Zu Dem Artikel II Des Entwurfs Eines “Gesetzes Zur Förderung Des Preisabbaues” Betr. Massnahmen Gegen Ringbildung. $hVerein Dt. Maschinenbau-Anstalten, 1926.
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