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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

426 
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
building societies genannt — treten gegenüber den Building societies 
sehr zurück und haben nur eine engbegrenzte Wirksamkeit ausgeübt. 
In den Vereinigten Staaten von Amerika reicht die Entwicklung der 
Building societies bis 1831 zurück. Sie haben dort eine große Ausbreitung 
gewonnen und schon 1890 fast die Zahl von 6000 erreicht. Ihre Orga 
nisation weicht in manchen Einzelheiten von dem englischen Vorbilde ab. 
In Belgien über wiegt, wie erwähnt, die Form der nur Bau Vor 
schüsse gewährenden Genossenschaften ebenfalls; im ganzen ist aber 
die genossenschaftliche Selbsthilfe auf dem Gebiete der Wohnungsfrage 
dort wenig entwickelt. In dem Bericht von Meebens auf dem 6. Inter 
nationalen Wohnungskongreß (1902) werden die von der allgemeinen 
Sparkasse mit Vorschüssen bedachten Genossenschaften für 1892 und 
1893 auf je 5, für 1894 auf 6, für 1895 bis 1901 auf je 9 beziffert; 
darunter befand sich in jedem Jahre nur eine selbst bauende Genos 
senschaft. Das belgische Statistische Jahrbuch gibt für Ende 1900 
im ganzen 13 Arbeiterwohnungsgenosseuschaften an. 
Auch in Frankreich ist die genossenschaftliche Selbsthilfe in der Woh 
nungsfrage wenig entwickelt. Die erste Baugenossenschaft entstand 1889. 
1896 gab es 5, Ende 1901: 22 Baugenossenschaften; 11 weitere waren 
um diese Zeit im Entstehen. Aus einem dem 6. Internationalen Woh 
nungskongreß vorgelegten Bericht ergibt sich, daß im Jahre 1900:14 Bau 
genossenschaften 810 055 Frs. Geschäftskapital, 864 976 Frs. Anleihen und 
ferner Gelände und Gebäude im Werte von 1034 686 Frs. aufwiesen 
Größere Aussichten scheinen die Baugenossenschaften in Italien 
zu haben. Es gab dort 1888 schon 63, 1893 schon 87 Baugenossen 
schaften. Noch bedeutender ist im Verhältnis die Entwicklung in den 
Niederlanden. Die erste Baugenossenschaft entstand dort 1869 in 
Amsterdam, die zweite 1862 in Leeuwarden. 1876 wurden die Ver 
hältnisse der Genossenschaften auf der Grundlage unbeschränkter Haft 
pflicht gesetzlich geregelt. Seitdem hat sich die Zahl so vermehrt, 
daß 1902 bereits 91 Baugenossenschaften gezählt wurden. Die meisten 
dieser Genossenschaften haben Arbeiter Wohnungen gebaut; einige haben 
aber auch für besser gestellte Kreise Häuser errichtet. Auch in Däne 
mark gibt es eine verhältnismäßig beträchtliche Zahl von Baugenossen 
schaften; deren bedeutendste ist der 1865 gegründete Arbeiterbau 
verein in Kopenhagen. Er hatte bis 1883 bereits 523 Häuser, bis 
1898: 1087 Häuser im Werte von 8,32 Mill. Kronen gebaut. Bis Ende 
1901 war die Zahl auf 1202 im Werte von 9,5 Mill. Kronen gestiegen. 
Die Mitgliederzahl war 1867: 222, 1872: 2824, 1882: 10 649, 1892: 
16296, 1902: 14136. Die Häuser werden verlost und gelangen durch 
Abzahlung in das Eigentum der Arbeiter. Ende 1901 waren 5,75 Mill. 
Kronen abbezahlt. Seit dem [Gesetze von 1898, das die Unterstüt 
zung von Baugenossenschaften vorsieht, sind eine erhebliche Anzahl von
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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