Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Object: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
882692321
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-5020
Document type:
Monograph
Author:
Agahd, Konrad http://d-nb.info/gnd/116256575
Schulz, Max von http://d-nb.info/gnd/1033198951
Title:
Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben
Edition:
Zweite Auflage, neub bearbeitet
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (X, 168 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Kommentar zum Reichsgesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Es Et 
176 
"III. Kz.Ditel. 
Anspruch - Zuständigkeitsbegründung“ durch einen an den künftigen 
Adressaten des Quasi-Anspruches gerichteten „Anspruch auf durch 
Dritt-Quasi-Anspruch (Dritt-Weisung) bedingtes Verhalten“ erfolgt, er- 
folgt jede „Quasi - Antrag-Zuständigkeitsbegründung“ durch einen an 
den künftigen Adressaten des Quasi-Antrages gerichteten „Antrag 
auf durch Dritt-Quasi-Antrag bedingtes Verhalten“. Als eines der vielen 
Beispiele für eine „Quasi-Antrag-Zuständigkeit“ führen wir hier ledig- 
lich die „Zuständigkeit“ des „Prokuristen“ an, welche durch „Eintragung 
Jer Prokura in das Handelsregister“ begründet wird. Diese „Eintragung“ 
anthält aber — wenn wir jetzt von ihrem etwaigen sonstigen Inhalte 
absehen — ein an eine unbestimmte Zahl von Adressaten gerichtetes 
„Anbot zu durch Dritt-Quasi-Anbot (des genannten Prokuristen) be- 
dingten Vertragabschlüssen besonderer Art“, nämlich zu Vertrag- 
abschlüssen, „welche im Betriebe eines Handelsgewerbes vorkommen“, 
anthält also auch eine an eine unbestimmte Zahl von Adressaten ge- 
richtete Versprechung‘ des „Prinzipals“, sich gemäß den in solchen Quasi- 
Anboten des bestellten Prokuristen enthaltenen „Ander-Versprechung- 
Ausfüllungen“ zu verhalten. „Annahme“ eines „Quasi-Vertrag-An- 
botes“ des bestellten Prokuristen durch einen Dritten ist dann also eigent- 
lich Annahme jenes den Prokuristen bevollmächtigenden, auf mehrfaches 
Verhalten der Zahl nach unbestimmter Adressaten gerichteten Vertrag- 
Anbotes des „Prinzipals“, so daß der Vertrag eben zwischen dem „Prin- 
zipal“ und dem „Dritten“ zustande kommt, sich eine Vergesellschaftung 
zwischen dem „Prinzipal“ und dem „Dritten“ ergibt. 
Aus dem Gesagten ergibt sich, daß es eigentlich ein „um Ver- 
halten werben im Namen eines Anderen‘ nicht gibt, da weder jener, 
der einen „„Ander-Anspruch‘“ oder einen „‚Ander-Antrag‘ übermittelt, 
noch jener, der einen „Ander-Anspruch‘“ oder einen „Ander-Antrag“ 
ausfüllt, um Verhalten wirbt, also einen Anspruch erhebt oder einen 
Antrag stellt. Die Rede „im Namen eines Anderen‘ sagt uns 
also nichts anderes, als daß sowohl ein ‚„Ander-Verhalten-Werbung- 
[Tbermittler‘““ als auch ein ‚„Ander-Verhalten-Werbung-Ausfüller‘‘ eine 
Behauptung aufstellt, welche nach seinem Wissen besonderes Verhalten 
Jes Adressaten veranlassen wird, wobei er aber betont, daß er in Er- 
füllung einer eigenen durch einen Anderen begründeten 
Pflicht — entweder als beanspruchter „Übermittler‘“ oder als bean- 
spruchter „Ausfüller‘‘ — handle, somit nicht selbst um jenes Verhalten 
werbe. Das „im Namen eines Anderen‘ wird aber gewöhnlich 
mit zwei anderen Gegebenen verwechselt, nämlich mit dem „im Interesse 
aines Anderen‘ und mit dem „für Rechnung eines Anderen“, 
durch welche Verwechslung große Verwirrung gestiftet wurde. Wenn 
sich überhaupt jemand in besonderer Weise verhält, so sagen wir ent- 
weder, daß er sich „in eigenem Interesse‘ derart verhält, oder daß
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Steigerung Der Produktivität Der Deutschen Landwirtschaft Im Neunzehnten Jahrhundert. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Verlag für Landwirtschaft. Gartenbau und Forstwesen, 1905.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.