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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

Object: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
885239911
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-6094
Document type:
Monograph
Author:
Respondek, Erwin http://d-nb.info/gnd/119085046
Title:
Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 203 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Die Notenbank
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

Kapitel I. Die Physiokraten. 25 
mitarbeitete, denn nur diese, aber nicht der Arbeiter, schallt 
Güter 1 ). 
Weiterhin kann man diese Auffassung aus dem Milieu heraus, 
in dem sie lebten, erklären. Da sie seit den Feudalzeiten nur Ge 
meinwesen kannten, die von müßigen Großgrundbesitzern regiert und 
sowohl wirtschaftlich, wie politisch geleitet wurden, erlagen sie in 
bezug auf die Notwendigkeit des Großgrundbesitzes derselben Illusion, 
in der Aristoteles hinsichtlich der Notwendigkeit der Sklaverei be 
fangen war 2 3 * * * * ). 
Wenn jedoch die Physiokraten die Angrilfe nicht voraussahen, 
die später auf das Grundeigentum niederhageln sollten, so haben sie, 
besonders der Abbe Baudbau, doch nicht unterlassen, es zu erklären 
und zu rechtfertigen. Die von ihnen vorgebrachten Begründungen 
müssen um so eher erwähnt werden, als die konservativen National 
ökonomen während hundert Jahren nicht müde geworden sind, sich 
ihrer zu bedienen. 
Die ihnen am stärksten erscheinende Begründung, wenigstens 
führen sie sie am öftesten an, besteht darin, daß der Besitzer oder seine 
Bevollmächtigten das Land urbar gemacht haben. Folglich verdankt 
selbst die produktive Klasse nur ihnen, daß sie das Produktionsmittel 
in Händen hat. Sie sind es, die stets und noch immer das, was die 
Physiokraten diegrundlegendenYorsclnisse (avances foncieres) 
nennen, leisten, d. h. die Ausgaben für Rodung, Einfriedigung, Ge 
bäude usw. 8 ) Der Großgrundbesitzer erscheint ihnen daher keines- 
!) Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Physiokraten niemals von land 
wirtschaftlichen Arbeitern sprechen: Man könnte fast meinen, daß es zu ihrer Zeit 
keine gegeben habe! Ihre Fürsorge für die Landwirte erstreckt sich nicht tiefer, 
als auf die Kategorie der Pächter und Halbscheidpächter. 
a ) „Ebensogut, wie man sie die Klasse der Besitzenden nennt, kann man me 
auch Klasse der Adligen nennen, denn in diesem Sinn ist der Adel, anstatt eine 
Chimäre zu sein, wie man manchmal sagt, eine den zivilisierten Keichen sehr nütz 
liche Wirklichkeit“ (Baudeaü, S. 670). 
3 ) „An dritter Stelle (obgleich sie öfter an erster Stelle genannt werden) 
kommen die Großgrundbesitzer, die den Boden rodeten, Gebäude errichteten, 
Pflanzungen anlegten und Einfriedigungen auf ihre Kosten machten, oder aber diese 
Ausgaben zurückerstatteten, indem sie schon fertig ausgerüstete Erbliegenschaften 
aufkauften . . . Diese Rente gehört uns, werden sie sagen, aus Gründen der Ge 
rechtigkeit und Weisheit, da wir für den Boden Ausgaben für Unterhaltsmittel 
vorgestreckt haben, die wir zu unterhalten und zu bewahren beauftragt sind“ (Baudeau, 
Philosophie economique,S. 757). „Die erste Kraft, deren Reproduktion nötig 
ist, ist der der Gesellschaft unentbehrlichste Mensch. Diese erste Kraft ist der 
Grundbesitzer: Daher beruht die Rechtfertigung seiner Vorrechte auf der physischen 
Notwendigkeit der Reproduktion“ (La RiviteB, S. 466—467). 
„Durch Ausgaben erwirbt sich der wahre, gerechte und nützliche Grundbesitz. 
Bis zum Augenblick, wo diese ersten Grund-Vorschüsse ein treten, ist das Eigentum 
nur das exklusive Recht, den Boden eines Tages produktiv zu machen“ (Baudbau,
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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